Frage Kündigung dringend

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
ya325067-92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Kündigung dringend

Hallo
Kurze einleitung:
Der Mieter wohnt zusammen mit seiner Lebensgefährtin in einer mietwohnung(nicht verheiratet,sie steht nicht auf dem mietvertrag).
Darf der Vermieter diese Lebensgefährtin mit gründen "rauschmeißen?"
Danke

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27 Antworten
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#2
 Von 
ya325067-92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gründe sind
Laute Musik,streiten bis nachts mit dem typen,draußen anpöpeln lassen von ihr zb

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Bei Lärm aus der Wohnung ist erst mal der Mieter in die Pflicht zunehmen, um für Ruhe zu sorgen. Erst mal Abmahnen, im Wiederholungsfall kündigen. Warum da Lärm ist, ist erst mal nicht dein Problem. Aber die beweisbarkeit: Polizei holen und Aktenzeichen geben lassen ist da hilfreich.

Wenn du in deinem eigenen Haus vom Besuch deines Mieters beleidigt oder angegriffen wirst (Polizeiprotokoll wäre da gut), dann ist es dein gutes Recht, diesem Besuch Hausverbot zu erteilen und dem Mieter, wenn er sie denn trotzdem einläßt, nach Abmahnung wegen Unzumutbarkeit des Mietverhältnisses zu kündigen.
wenn du allerdings, wie es eigentlich sein sollte, der Aufnahme der Dame in die Wohnung zugestimmt hast, dann genießt sie denselben Schutz wie dein Mieter. Auch hier muss der Mieter sich aber zurechnen lassen, was sie anstellt.

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#5
 Von 
ya325067-92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist ein großes haus mit 3 familien drinne,wir,dei verursacher und noch ein ehepaar,das sich auch schon beschwert hat.
nein,bin nicht der vermieter.
protokolle wurde alles schon gemacht,polizei war öfters schon da,ordnungsamt auch,passiert ist leider nichts,komischerweiße.
Der Vermieter würd halt gerne die hauptverursacherin "rauschmeißen".
pöpeln heißt mit schimpfwörten tituliert worden,auch handgreiflich geworden,anwalt kümmert sich drum

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#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Entgegen der landläufigen Meinung muss der Vermieter ja immer noch gefragt werden, ob der Lebenspartner einziehen darf.
Stellt sich die Frage, ob der Mieter das in diesem Fall gemacht hat. Grundsätzlich hat der Mieter ein Recht auf Zustimmung, wenn es keine Gründe gibt, die gegen die Person sprechen.
Eine Zustimmung kann man als Vermieter aber auch wieder entziehen. Da der VM aus den genannten Gründen nicht kündigen kann, würde ich mal versuchen:
a. Wenn der Mieter den Zuzug nicht schriftlich erfragt oder wenigstens angezeigt hat, den Mieter schriftlich darauf hinweisen und den Zuzug nicht zustimmen
b. Wenn die Zustimmung schon erteilt wurde schriftlich wieder entziehen.
Das ist aber eher so etwas wie ein Anker. Ich denke mal, dass solchen Leuten wie beschrieben solche Feinheiten am Allerwertesten vorbei gehen. (Ich habe keine Vorurteile, es gibt einfach zu viele Menschen, die bestimmte Klischees immer wieder bedienen---)

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#7
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Da der VM aus den genannten Gründen nicht kündigen kann,

Warum denn nicht ?

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#8
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


quote:
Warum denn nicht ?


Weil es Sippenhaft nicht (mehr?) gibt. Stimmt- warum eigentlich nicht?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#9
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Was sollte das mit Sippenhaft zu tun haben ?

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#10
 Von 
ya325067-92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nochmals meine neuen fragen,da der vermieter etwas komisch ist

Darf der Vermieter die beiden fristlos kündigen?
Gründe zb
Nicht immer oder nur teilweiße miete bezahlt
kaution nicht bezahlt
lärmbelästigung
pöpeln gegen andere mieter und vermieter

wenn ja,welche frist gilt es?innerhalb 48 std zb?
und wenn ja,wie muss das dann geschehen?

danke

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#11
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
Darf der Vermieter diese Lebensgefährtin mit gründen "rauschmeißen?"
Ganz kurz: Nein, aber bei nicht beachteter Abmahnung den Mieter nebst Lebensgefährtin.

Fristlos bedeutet ohne Frist.

Im Mietrecht hat sich als kurze Frist ein Zeitraum von 14 Tagen etabliert. :sweat:

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#12
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Ganz kurz: Nein,

Ganz lang : Jaaaaaaa
Ein M der keine Kaution und verspätet Miete bezahlt, muß nicht abgemahnt werden.

quote:
wenn ja,welche frist gilt es?

Fristlos = ohne Frist, also nach der momentanen Gemütslage des VM.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ya325552-75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

der vermieter möchte oder will sie innerhalb von 48 std fristlos kündigen,wie sollte dann der Brief aussehen,den er machen muss?
Gründe aufzählen? warum usw?
Was passiert,wenn der mieter dann nach den 48 std nicht aus dem haus ist?
danke

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0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

In der Situation am besten:
Vermieter beauftragt Anwalt und Anwalt expdiert Mieter.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Er wird nach 48 Stunden nicht raus sein. Das mit den 14 Tagen ist doch weiter oben schon geschrieben worden.

Er wird aber, aller Voraussicht, auch nach 14 Tagen nicht raus sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ya325552-75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

so,ich habe übers wochenende nochmal in ruhe mit dem vermieter geredet,stand der dinge ist:
der mietvertrag des schuldigen läuft am 31.1 aus, er wurde oktober schonmal gekündigt,der schuldige hat kein einspruch eingelegt.
Mitte Dezember hat nochmals der vermieter ein einschreiben zu dem beschuldigen geschickt mit den gründen etc und sie nochmals dann fristlos zum 31.1 gekündigt.
Vermieter hat auch einen Anwalt eingeschaltet und der Anwalt nochmals ein brief an den beschuldigten geschickt mit den gründen und das die wohnung in einem normalen zustand etc sein soll.
Jetzt meine Frage,was passiert,wenn der Beschuldigte mit seiner lebensgefährtin nicht am 1.2 aus der wohnung raus ist?
was muss der vermieter machen?
hat der beschuldigte noch irgendwelche rechte etc?

danke für die antworten


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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
was muss der vermieter machen?

Den Anwalt beauftragen die Räumung weiter zu betreiben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
ya325552-75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja,müssen sie dann nicht defenitiv am 1.2 raus,so das die polizei kommt und die holen etc?
miete kostet 500€ monatlich

mfg

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Ganz klares ja. Die Polizei kommt die holen und dann gibts erst mal Beugehaft. Wie im Fernsehen!!!

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"MfG
Susanne

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#25
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
ja,müssen sie dann nicht defenitiv am 1.2 raus,so das die polizei kommt und die holen

Ja so müßte es zumindest sein, hätte nix dagegen, die Realität sieht leider anders aus.

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Der Blockwart braucht keine Polizei, seine Habseligkeiten passen in eine Plastiktüte, gelle?

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Der Blockwart braucht keine Polizei,

... der ist quasi die Polizei.

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