Frage Kundigungsfrist

3. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Frage Kundigungsfrist

Hallo,
ich habe eine kurze Frage zur Rechtmäßigkeit einer Vertragsklausel und zu anpassung einer Nebenkostenabrechnung.

Kündigung:

Folgender Wortlaut im Vertrag:

"Mietzeit und ordentliche Kündigung

Das Mietverhältnis beginnt am XXXXXXX und läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich eingegangen ist."

Ich habe heute ein Schreiben vom Mieter (Datum: 31.08.12) bekommen in dem dieser den Vertrag mit "sofortiger Wirkung" kündigen will wegen Gebietsaufgabe (Ist selbst. Außendienstler).

Frage:
Ist die Vertragsformulierung so korrekt (speziel das mit dem Ende des Quatals)? Gehe ich richtig davon aus dass der Mieter erst zum 31.12.2012 kündigen kann?

Nebenkosten:
Der Mieter verlagte von mir eine Anpassung der Nebenkosten für das laufende Jahr 2012 (hatte hier einen Betrag bereits eigenmächtig einbehalten. siehe ältere Beiträge). Nach längere Diskussion hatten wir uns Mitte August dann darauf geeinigt, dass er dieses Jahr die Nebenkosten unverändert weiterbezahlt und ab dem nächsten Jahr dann eine Anpassung erfolgt wenn die Abrechnung für 2012 gelaufen ist. Im Kündigungsschreiben fordert er nun eine sofortige Änderung.

Frage: Muss ich darauf jetzt sofort reagieren oder reicht es dies mit der NK-Abrechnung für 2012 zu verrechnen?

Dank schon mal im Vorraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Reden wir von einem Wohnungs- oder Gewerbemietvertrag?

Was für eine Anpassung der Nebenkosten? Gab es schon eine Abrechnung?

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#2
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Es handelt sich um einen Gewerbemietvertrag.

Die Nebenkostenabrechnung 2011 ist am 12.05.2012 erfolgt und wurde am 21.08.2012 auf bitten des Mieters korrigiert (siehe meine alten Beiträge)und vom Mieter so akzebtiert.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Bei einem Gewerbemietvertrag herrscht viel freiere Gestaltungsmöglichkeit als bei einem Wohnungsmietvertrag, d.h. die Kündigungsfrist, so wie sie oben vereinbart wurde, ist durchaus möglich und rechtens. Der Mieter hat sich daran zu halten. Die Frage ist nur, ob es sich für dich rechnet, ihn bis zum 31.12. zu halten. Du solltest mit ihm vereinbaren, dass seine Kündigungsfrist zwar zum 31.12. läuft, er aber früher raus kann, wenn sich ein Nachmieter (egal ob er oder du ihn bring[s]t) findet.

Ich hab jetzt keine Lust deine alten Beiträge zu suchen, also schreib doch bitte einfach hier hin, was mit der Abrechnung gelaufen ist und ob es eine Nachzahlung für den Mieter gab und wenn ja wie hoch. Also will er die Vorauszahlungen senken oder erhöhen?

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#4
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

quote:
Die Frage ist nur, ob es sich für dich rechnet, ihn bis zum 31.12. zu halten.


Um hierbei ganz offen zu sein. Ich hatte mit dem Mann seit er vor knapp einem Jahr eingezogen ist nur Stress. Es wurden Zahlungen eigenmächtig einbehalten, um jeden kleine Mist und Euro wurde gestritten, auf jedes kleine Recht gepocht, obwohl ich Ihm zu Beginn des Mietverhältnisses in einigen punkten sehr entgegengekommen bin, was ich eigendlich nicht gemusst hätte.Der Mieter war hierbei ständig in Unrecht. Deshalb sehe ich nun nicht ein dem Mieter in irgend einem Belang nun einen Gefallen zu tun und werde den Mieter so lange wie mir irgend möglich in der Zahlungspflicht halte. Mag der ein oder andere vielleicht nicht gut finden, ist mir aber bei diesem "speziellen Mieter" sehr egal. Ein Nachmieter zu finden sehen ich bei dem Objekt nicht als Problem, da sehr billig und in top Lage.

quote:
Ich hab jetzt keine Lust deine alten Beiträge zu suchen, also schreib doch bitte einfach hier hin, was mit der Abrechnung gelaufen ist


Aufgrund der Komlexität dieser Angelegenheit (wie gesagt, sehr spezieller Mieter) würde dies hier den Rahmen sprengen. Ich bin jedoch bereits fündig zu dem Thema geworden, weshalb sich dies erstmal erledigt hat. Trotzdem danke für die Antworten bis hier.

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-- Editiert sunnyboy171981 am 04.09.2012 08:27

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47637 Beiträge, 16838x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist die Vertragsformulierung so korrekt (speziel das mit dem Ende des Quartals)? <hr size=1 noshade>


Ja, denn die gesetzlichen Kündigungsfrist für gewerbliche Räume (§ 580a Abs. 2 BGB ) ist noch länger. Danach hätte er erst zum 31.03.2013 kündigen können.

quote:<hr size=1 noshade>Gehe ich richtig davon aus dass der Mieter erst zum 31.12.2012 kündigen kann? <hr size=1 noshade>


Ja, das ist richtig.

quote:<hr size=1 noshade>Muss ich darauf jetzt sofort reagieren oder reicht es dies mit der NK-Abrechnung für 2012 zu verrechnen? <hr size=1 noshade>


Müssen musst Du nicht. Du solltest aber dem Mieter die Kündigung zum 31.12.2012 bestätigen und im gleichen Schreiben eine Kürzung der Nebenkostenvorauszahlung ablehnen.

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