Frage Mieterhöhung Gewerbemietvertrag Wertsicherungsklausel

5. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
dk4816
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Mieterhöhung Gewerbemietvertrag Wertsicherungsklausel

Hallo, in einem Muster für einen gewerblichen Mietvertrag habe ich eine Klausel zur Mieterhöhung gefunden. Dort steht "auf der Basis 2010=100". Ich gehe davon aus, dass diese Musterklausel einige Jahre alt ist. Wie müsste die Stelle wo Basis steht zahlenmäßig formuliert werden, wenn ich einen Mietvertrag, der ab dem Jahr 2022 abgeschlossen und gelten soll?

Hier die Originalformulierung:
Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von dk4816):
Wie müsste die Stelle wo Basis steht zahlenmäßig formuliert werden, wenn ich einen Mietvertrag, der ab dem Jahr 2022 abgeschlossen und gelten soll?

Durch ersetzen der 2010 durch 2022.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32140 Beiträge, 5653x hilfreich)

Man nehme statt 2010 den letzten aktuellen Wert. Für 2022 hat die Statistik noch nichts errechnet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
dk4816
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Man nehme statt 2010 den letzten aktuellen Wert. Für 2022 hat die Statistik noch nichts errechnet.


Danke zunächst für die Antwort. Das ist mir jetzt allerdings nicht ganz verständlich. Was schreibe ich denn konkret also rein? 2022=100? Oder was stattdessen?

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Natürlich muß man die richtigen Ausgangsindexzahlen die Grundlage sein sollen vorher kennen um sie im Vertrag dann festzuhalten. Außerdem muß da auch stehen, um welchen Index es sich handeln soil.
Die gestellt Frage sagt mir, daß der Text nur mit fachkundiger Hilfe ( Haus + Grund, Anwalt oder ähnliche Berater) erstellt werden sollte.

-- Editiert von Spezi-2 am 06.07.2022 17:36

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Durch ersetzen der 2010 durch 2022.


Nein, 2010 muss durch 2015 ersetzt werden

Zitat (von dk4816):
Was schreibe ich denn konkret also rein? 2022=100?


Nein, 2022=100 ist quatsch, da es keinen derartigen Verbraucherpreisindex gibt. Der aktuelle Verbraucherpreisindex hat die Basis 2015=100

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von dk4816):
Wie müsste die Stelle wo Basis steht zahlenmäßig formuliert werden, wenn ich einen Mietvertrag, der ab dem Jahr 2022 abgeschlossen und gelten soll?
Genauso wie vorher, Änderung ist nicht notwendig. Man lese richtig:
Zitat (von dk4816):
Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Genauso wie vorher, Änderung ist nicht notwendig.


Es ist wenig sinnvoll, sich in einem neuen Mietvertrag auch eine Indexreihe zu beziehen, die seit mehreren Jahren nicht mehr gepflegt wird.

Zielführend ist vielmehr die zum Zeitpunkt des Mietvertragabschlusses aktuelle Indexreihe zu nehmen und das ist die mit 2015=100.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Und wenn der Verbraucherpreisindex für Deutschland gemfint ist, muß dies auch im Text so stehen.

Signatur:

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#9
 Von 
dk4816
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Genauso wie vorher, Änderung ist nicht notwendig


Nachdem, was ich nun recherchiert habe müsste 2015=100 korrekt sein. Denn: Mit der Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse für den Berichtsmonat Januar 2019 am 21. Februar 2019 wurde die Umstellung von der bisherigen Basis 2010 auf das Basisjahr 2015 vollzogen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Für 2022 hat die Statistik noch nichts errechnet.

Verbraucherpreisindex für Deutschland
2022
Januar 111,5
Februar 112,5
März 115,3
April 116,2
Mai 117,3

Nachzulesen bei destatis.de (Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
dk4816
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Verbraucherpreisindex für Deutschland
2022
Januar 111,5
Februar 112,5
März 115,3
April 116,2
Mai 117,3


D.h. dann könnte ich in der oben genannten Klausel anstatt "auf der Basis von 2015=100" auch auf der Basis von Mai 2022=117,3 schreiben stimmts?

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von dk4816):
D.h. dann könnte ich in der oben genannten Klausel anstatt "auf der Basis von 2015=100" auch auf der Basis von Mai 2022=117,3 schreiben stimmts?


Nein.

Basis 2015=100 definiert den Warenkorb, der zur Ermittlung des Preisindexes dient. Der wird alle paar Jahre an das geänderte Konsumverhalten angepasst.

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#13
 Von 
dk4816
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Basis 2015=100 definiert den Warenkorb, der zur Ermittlung des Preisindexes dient. Der wird alle paar Jahre an das geänderte Konsumverhalten angepasst

Ok dann schreibe ich also 2015=100 in die Klausel oder welche Zahlen?

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32140 Beiträge, 5653x hilfreich)

Ich würde die Rechenhilfe von destatis nutzen.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Internetprogramm.html;jsessionid=D902E2C2199C3FDA496C075425A730C9.live731

Ich käme dann auf +9,1% als prozentuale Veränderung vom Indexstand des Jahres 2015 bis zum aktuellen Indexstand vom Jahr 2021
Bei Annahme der jährlichen Mietberechnung.



-- Editiert von Anami am 07.07.2022 15:18

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
dk4816
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich käme dann auf +9,1% als prozentuale Veränderung vom Indexstand des Jahres 2015 bis zum aktuellen Indexstand vom Jahr 2021
Bei Annahme der jährlichen Mietberechnung.


Was würde man also konkret eintragen, wenn der Mietbeginn der 16.07.2022 wäre?

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#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von dk4816):
Ok dann schreibe ich also 2015=100 in die Klausel oder welche Zahlen?


Genau.

Zitat (von dk4816):
Was würde man also konkret eintragen, wenn der Mietbeginn der 16.07.2022 wäre?


Da kann man nichts in den Vertrag schreiben, weil zur Vertragsunterschrift der Indexwert am Mietbeginn noch gar nicht bekannt sein kann.

Zitat (von Anami):
Ich käme dann auf +9,1% als prozentuale Veränderung vom Indexstand des Jahres 2015 bis zum aktuellen Indexstand vom Jahr 2021
Bei Annahme der jährlichen Mietberechnung.


Das ist zwar richtig, aber für die Fragestellung irrelevant.

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#17
 Von 
dk4816
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Genau.


Super ich Danke Dir. Finde Deine Antwort hilfreich. Dann kommt 2015=100 rein.

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