Hallo, in einem Muster für einen gewerblichen Mietvertrag habe ich eine Klausel zur Mieterhöhung gefunden. Dort steht "auf der Basis 2010=100". Ich gehe davon aus, dass diese Musterklausel einige Jahre alt ist. Wie müsste die Stelle wo Basis steht zahlenmäßig formuliert werden, wenn ich einen Mietvertrag, der ab dem Jahr 2022 abgeschlossen und gelten soll?
Hier die Originalformulierung:
Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf.
Frage Mieterhöhung Gewerbemietvertrag Wertsicherungsklausel
Fragen zur Miete?
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ZitatWie müsste die Stelle wo Basis steht zahlenmäßig formuliert werden, wenn ich einen Mietvertrag, der ab dem Jahr 2022 abgeschlossen und gelten soll? :
Durch ersetzen der 2010 durch 2022.
Man nehme statt 2010 den letzten aktuellen Wert. Für 2022 hat die Statistik noch nichts errechnet.
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ZitatMan nehme statt 2010 den letzten aktuellen Wert. Für 2022 hat die Statistik noch nichts errechnet. :
Danke zunächst für die Antwort. Das ist mir jetzt allerdings nicht ganz verständlich. Was schreibe ich denn konkret also rein? 2022=100? Oder was stattdessen?
Natürlich muß man die richtigen Ausgangsindexzahlen die Grundlage sein sollen vorher kennen um sie im Vertrag dann festzuhalten. Außerdem muß da auch stehen, um welchen Index es sich handeln soil.
Die gestellt Frage sagt mir, daß der Text nur mit fachkundiger Hilfe ( Haus + Grund, Anwalt oder ähnliche Berater) erstellt werden sollte.
-- Editiert von Spezi-2 am 06.07.2022 17:36
ZitatDurch ersetzen der 2010 durch 2022. :
Nein, 2010 muss durch 2015 ersetzt werden
ZitatWas schreibe ich denn konkret also rein? 2022=100? :
Nein, 2022=100 ist quatsch, da es keinen derartigen Verbraucherpreisindex gibt. Der aktuelle Verbraucherpreisindex hat die Basis 2015=100
Genauso wie vorher, Änderung ist nicht notwendig. Man lese richtig:ZitatWie müsste die Stelle wo Basis steht zahlenmäßig formuliert werden, wenn ich einen Mietvertrag, der ab dem Jahr 2022 abgeschlossen und gelten soll? :
ZitatErhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf. :
ZitatGenauso wie vorher, Änderung ist nicht notwendig. :
Es ist wenig sinnvoll, sich in einem neuen Mietvertrag auch eine Indexreihe zu beziehen, die seit mehreren Jahren nicht mehr gepflegt wird.
Zielführend ist vielmehr die zum Zeitpunkt des Mietvertragabschlusses aktuelle Indexreihe zu nehmen und das ist die mit 2015=100.
Und wenn der Verbraucherpreisindex für Deutschland gemfint ist, muß dies auch im Text so stehen.
ZitatGenauso wie vorher, Änderung ist nicht notwendig :
Nachdem, was ich nun recherchiert habe müsste 2015=100 korrekt sein. Denn: Mit der Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse für den Berichtsmonat Januar 2019 am 21. Februar 2019 wurde die Umstellung von der bisherigen Basis 2010 auf das Basisjahr 2015 vollzogen.
ZitatFür 2022 hat die Statistik noch nichts errechnet. :
Verbraucherpreisindex für Deutschland
2022
Januar 111,5
Februar 112,5
März 115,3
April 116,2
Mai 117,3
Nachzulesen bei destatis.de (Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden)
ZitatVerbraucherpreisindex für Deutschland :
2022
Januar 111,5
Februar 112,5
März 115,3
April 116,2
Mai 117,3
D.h. dann könnte ich in der oben genannten Klausel anstatt "auf der Basis von 2015=100" auch auf der Basis von Mai 2022=117,3 schreiben stimmts?
ZitatD.h. dann könnte ich in der oben genannten Klausel anstatt "auf der Basis von 2015=100" auch auf der Basis von Mai 2022=117,3 schreiben stimmts? :
Nein.
Basis 2015=100 definiert den Warenkorb, der zur Ermittlung des Preisindexes dient. Der wird alle paar Jahre an das geänderte Konsumverhalten angepasst.
ZitatBasis 2015=100 definiert den Warenkorb, der zur Ermittlung des Preisindexes dient. Der wird alle paar Jahre an das geänderte Konsumverhalten angepasst :
Ok dann schreibe ich also 2015=100 in die Klausel oder welche Zahlen?
Ich würde die Rechenhilfe von destatis nutzen.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Internetprogramm.html;jsessionid=D902E2C2199C3FDA496C075425A730C9.live731
Ich käme dann auf +9,1% als prozentuale Veränderung vom Indexstand des Jahres 2015 bis zum aktuellen Indexstand vom Jahr 2021
Bei Annahme der jährlichen Mietberechnung.
-- Editiert von Anami am 07.07.2022 15:18
ZitatIch käme dann auf +9,1% als prozentuale Veränderung vom Indexstand des Jahres 2015 bis zum aktuellen Indexstand vom Jahr 2021 :
Bei Annahme der jährlichen Mietberechnung.
Was würde man also konkret eintragen, wenn der Mietbeginn der 16.07.2022 wäre?
ZitatOk dann schreibe ich also 2015=100 in die Klausel oder welche Zahlen? :
Genau.
ZitatWas würde man also konkret eintragen, wenn der Mietbeginn der 16.07.2022 wäre? :
Da kann man nichts in den Vertrag schreiben, weil zur Vertragsunterschrift der Indexwert am Mietbeginn noch gar nicht bekannt sein kann.
ZitatIch käme dann auf +9,1% als prozentuale Veränderung vom Indexstand des Jahres 2015 bis zum aktuellen Indexstand vom Jahr 2021 :
Bei Annahme der jährlichen Mietberechnung.
Das ist zwar richtig, aber für die Fragestellung irrelevant.
ZitatGenau. :
Super ich Danke Dir. Finde Deine Antwort hilfreich. Dann kommt 2015=100 rein.
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