Frage Nebenkostenabrechnung

3. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
mode-label-no1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Nebenkostenabrechnung

Hallo,

also ich habe für das Jahr 2008 von meinem Vermieter eine NK-Abrechnung erhalten da steht unter Heizkosten: "Grundpreis Anschluss": 3666€, anteilig auf 11 Monate hat er mir hier 441€ berechnet.

1. Kann er mir die Anschlusskosten in Rechnung stellen?

Und 2. Wenn er das kann, kann er mir diese für das Jahr 2009 auch wieder in Rechnung stellen? Denn auf der neuen NK-Abrechnung hat er mir genau den gleichen Betrag in Rechnung gestellt.

Falls es sich hierbei um Anschlusskosten handelt, dann fallen diese noch nur einmalig an und nicht jährlich wiederkehrend oder verstehe ich da etwas falsch? Über eine Antwort wäre ich natürlich sehr sehr verbunden.



-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Ich nehme eher an, dass es sich nicht um einmalige Anschlusskosten, sondern um den regelmäßig anfallenden Jahresgrundpreis für Fernwärme oder Gas handelt. Nehmen Sie Einblick in die Rechnungsbelege beim Vermieter.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
Ich nehme eher an, dass es sich nicht um einmalige Anschlusskosten, sondern um den regelmäßig anfallenden Jahresgrundpreis für Fernwärme oder Gas handelt. Nehmen Sie Einblick in die Rechnungsbelege beim Vermieter.


Das könnte sein. Diese wären aber mit einem Betrag von über 300€/Monat exorbitant hoch. Aber selbst wenn es sich um die Grundkosten handelt wäre so eine Umlage nicht zulässig.

Vielmehr muss der Vermieter die gesamten Heizkosten nach der Heizkostenverordnung umlegen. Er muss also Die Grundkosten (bzw. Anschlusskosten) mit den Verbrauchskosten zusammenrechnen, kann auch noch die Kosten für Heizungsstrom, Wartung und Schornsteinfeger sowie die Ablesung hinzurechnen. Der sich dann ergebende Betrag muss zu 30-50% nach Wohnfläche umgelegt werden und der Rest entsprechend des Verbrauchs.

Nur für Zweifamilienhäuser, in denen eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, kann vertraglich von der Heizkostenverordnung abgewichen werden. Dann muss es aber im Mietvertrag eine genaue Vereinbarung darüber geben, wie die Abrechnung erfolgen soll.

Insgesamt kann man aber nicht vorhersagen, ob Du bei einer korrekten Abrechnung besser dastehst. Die Gesamtkosten ändern sich ja nicht, sondern werden nur nach einem anderen Schlüssel aufgeteilt. Das kann auch dazu führen, dass sie gegenüber der jetzt verwendeten Abrechnungsmethode für Dich steigen.

Wenn es sich doch um einmalige Anschlusskosten handelt, dann sind diese nicht umlagefähig. Die Einspruchsfrist beträgt 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung, so dass Du ggf. auch noch gegen die Abrechnung 2008 Einspruch einlegen kannst.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ommel2
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 19x hilfreich)

Da Du jetzt esrt schreibst, könnte man ja davon ausgehen, dass Du erst jetzt, also in 2010 die NK- Abrechnung für 2008 erhalten hast. Dann wären Nachforderungen eh hinfällig.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
kann er mir diese für das Jahr 2009 auch wieder in Rechnung stellen? Denn auf der neuen NK-Abrechnung hat er mir genau den gleichen Betrag in Rechnung gestellt.


Da bereits die Abrechnung für 2009 vorliegt, dürfte die Abrechnung für 2008 wohl kaum verfristet sein.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mode-label-no1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die von 2008 habe ich vor ca. einem Jahr erhalten, ich habe dies hier nur angeführt da ich davon ausging das "Anschlusskosten" nur einmalig anfallen wenn der Anschluss entsprechend gelegt wurde, aber nach den Antworten hier habe ich das Wort wohl falsch interpretiert.

Wie bekomme ich denn nun heraus ob es sich um einmalige Anschlusskosten handelt die dann nicht umlagefähig sind oder um eine andere Größe? Am besten den Vermieter fragen oder habe ich das Recht da entsprechend eine Rechnung von ihm einzusehen?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die ausführliche Antwort, wirklich sehr nett

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Am besten den Vermieter fragen oder habe ich das Recht da entsprechend eine Rechnung von ihm einzusehen?


Beides.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

da steht unter Heizkosten: "Grundpreis Anschluss"

Die Ablesefirmen haben manchmal schon sehr merkwürdige Bezeichnungen.
Es könnte sich auch nur um den 30 % Anteil handeln, der nach m² umgelegt wird.
Ruf einfach mal an.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.345 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen