Hallo,
also ich habe für das Jahr 2008 von meinem Vermieter eine NK-Abrechnung erhalten da steht unter Heizkosten: "Grundpreis Anschluss": 3666€, anteilig auf 11 Monate hat er mir hier 441€ berechnet.
1. Kann er mir die Anschlusskosten in Rechnung stellen?
Und 2. Wenn er das kann, kann er mir diese für das Jahr 2009 auch wieder in Rechnung stellen? Denn auf der neuen NK-Abrechnung hat er mir genau den gleichen Betrag in Rechnung gestellt.
Falls es sich hierbei um Anschlusskosten handelt, dann fallen diese noch nur einmalig an und nicht jährlich wiederkehrend oder verstehe ich da etwas falsch? Über eine Antwort wäre ich natürlich sehr sehr verbunden.
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Frage Nebenkostenabrechnung
Fragen zur Miete?
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Ich nehme eher an, dass es sich nicht um einmalige Anschlusskosten, sondern um den regelmäßig anfallenden Jahresgrundpreis für Fernwärme oder Gas handelt. Nehmen Sie Einblick in die Rechnungsbelege beim Vermieter.
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Ich nehme eher an, dass es sich nicht um einmalige Anschlusskosten, sondern um den regelmäßig anfallenden Jahresgrundpreis für Fernwärme oder Gas handelt. Nehmen Sie Einblick in die Rechnungsbelege beim Vermieter.
Das könnte sein. Diese wären aber mit einem Betrag von über 300€/Monat exorbitant hoch. Aber selbst wenn es sich um die Grundkosten handelt wäre so eine Umlage nicht zulässig.
Vielmehr muss der Vermieter die gesamten Heizkosten nach der Heizkostenverordnung umlegen. Er muss also Die Grundkosten (bzw. Anschlusskosten) mit den Verbrauchskosten zusammenrechnen, kann auch noch die Kosten für Heizungsstrom, Wartung und Schornsteinfeger sowie die Ablesung hinzurechnen. Der sich dann ergebende Betrag muss zu 30-50% nach Wohnfläche umgelegt werden und der Rest entsprechend des Verbrauchs.
Nur für Zweifamilienhäuser, in denen eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, kann vertraglich von der Heizkostenverordnung abgewichen werden. Dann muss es aber im Mietvertrag eine genaue Vereinbarung darüber geben, wie die Abrechnung erfolgen soll.
Insgesamt kann man aber nicht vorhersagen, ob Du bei einer korrekten Abrechnung besser dastehst. Die Gesamtkosten ändern sich ja nicht, sondern werden nur nach einem anderen Schlüssel aufgeteilt. Das kann auch dazu führen, dass sie gegenüber der jetzt verwendeten Abrechnungsmethode für Dich steigen.
Wenn es sich doch um einmalige Anschlusskosten handelt, dann sind diese nicht umlagefähig. Die Einspruchsfrist beträgt 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung, so dass Du ggf. auch noch gegen die Abrechnung 2008 Einspruch einlegen kannst.
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Da Du jetzt esrt schreibst, könnte man ja davon ausgehen, dass Du erst jetzt, also in 2010 die NK- Abrechnung für 2008 erhalten hast. Dann wären Nachforderungen eh hinfällig.
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kann er mir diese für das Jahr 2009 auch wieder in Rechnung stellen? Denn auf der neuen NK-Abrechnung hat er mir genau den gleichen Betrag in Rechnung gestellt.
Da bereits die Abrechnung für 2009 vorliegt, dürfte die Abrechnung für 2008 wohl kaum verfristet sein.
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Also die von 2008 habe ich vor ca. einem Jahr erhalten, ich habe dies hier nur angeführt da ich davon ausging das "Anschlusskosten" nur einmalig anfallen wenn der Anschluss entsprechend gelegt wurde, aber nach den Antworten hier habe ich das Wort wohl falsch interpretiert.
Wie bekomme ich denn nun heraus ob es sich um einmalige Anschlusskosten handelt die dann nicht umlagefähig sind oder um eine andere Größe? Am besten den Vermieter fragen oder habe ich das Recht da entsprechend eine Rechnung von ihm einzusehen?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die ausführliche Antwort, wirklich sehr nett
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Am besten den Vermieter fragen oder habe ich das Recht da entsprechend eine Rechnung von ihm einzusehen?
Beides.
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da steht unter Heizkosten: "Grundpreis Anschluss"
Die Ablesefirmen haben manchmal schon sehr merkwürdige Bezeichnungen.
Es könnte sich auch nur um den 30 % Anteil handeln, der nach m² umgelegt wird.
Ruf einfach mal an.
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