Ich bin vor 1.5 Jahren in meine Wohnung eingezogen. In den Übernahmeprotokoll stehen diverse Mängel drinnen, wie z.B. dass die das Haustürschloss aufwechseln wollten. Bisher ist das nicht geschehen.
Jetzt ist Heiligabend bei mir eingebrochen und habe dann logischerweise nach dem Stand des auswechseln gefragt. Da bis dahin nichts passiert ist. Ich habe keine Antwort diesbezüglich erhalten.
Aufgrund des Einbruchs habe ich jetzt meine Wohnung gekündigt und in der Kündigung nochmals nach den neuen Haustürschloss gefragt. Wieder keine Reaktion darauf. Habe nur eine Empfangsbestätigung von der Kündigung erhalten.
Was kann ich tun oder brauchen die das Schloss nun nicht mehr auswechseln?
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8. Februar 2006
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Frage vom 8. Februar 2006 | 16:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 8. Februar 2006 | 17:00
Von
Status: Schüler (421 Beiträge, 153x hilfreich)
Hallo cschmidt,
warum sollten die jetzt das Schloß auswechseln, wenn sie das in den letzten 1,5 Jahren nicht getan haben? Wenn im Übernahmeprotokoll eindeutig steht, daß das die Vermieter machen, dann trägst Du dafür ja soweit ich weiß keine Verantwortung. Und wenn Du eh bald ausziehst, sind die letzten paar Wochen doch auch egal, oder nicht?
Gruß
Line
#2
Antwort vom 8. Februar 2006 | 17:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Wohnung habe ich aber noch 3 Monate und so wirklich wohl mit dem doch schon rest stark abgenutzten Schloss habe ich nicht mehr.
Und jetzt?
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