Frage an Sie

26. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Juliab
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage an Sie

Hallo!Ich hätte da eine ganz dringende Frage.WEnn man zu seiner gemieteten Wohnung einen kleinen Garten/Terasse erhält der4 ca 3 Jahre nicht genutzt wurde.Dementsprechend auch aussieht.Das Unkraut geht bis zu den Schultern,Gras giebt es keins mehr und es ist eine einzige Hügellandschaft.Der Vermieter will das man den Garten pflegt,was man auch tun würden wenn man wenigstens eine Grundlage zum pflegen hätten.Wie ein gerader Boden etc.Der Mieter hat schon den Zaun bearbeitet,der aus sah wie,naja...Unkraut gepflückt,also es geht quasi nur darum das der Boden bearbeitet würd.Ist das die Plicht der Vermieterin wenn sie einen Garten Vermietet?
Zweitens sieht der Hauseingang aus wie ausm Weltkrieg,der Briefkasten ist kaputt,die Sprechanlage geht nicht,die Waschmaschinen haben nicht ausreichend Steckdosen und die Garagen sind in drin vollgemalt und dreckig.Kann man aus diesem Grund Mietabzug verlangen?Hat jemand Erfahrung damit?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Gemietet wie besehen. Auf einen gepflegten Garten hat man keinen Anspruch, Sie wussten ja bei Einzug, wie der aussieht.

Der Briefkasten muss schon in einem tragbaren Zustand sein, die Sprechanlage muss repariert werden, die Garage (zumindest von innen) sauber übergeben werden.

Mietabzug verlangen aus diesen Gründen erscheint mir doch überzogen. Erst mal sollten Sie den Vermieter auffordern, die Mängel zu beheben. Die Nutzung der Mietsache ist ja kaum eingeschränkt durch die genannten Mängel,auch wenn Ihr subjektives Empfinden da anders ist.

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