Hallo,
ich hab' mal eine Frage zu einem Schreiben, welches ich von Anwalt meiner Vermieterin erhalten habe. Ich verstehe bei diesem schreiben nicht, wann denn nun der Mietvertrag endet. Denn ich habe den Mietvertrag am 24.02.2018 zum 30.04.2018. Wie ich nun erfahren habe passt es nicht mit der gesetzlichen Kündigungsfrist überein ( das bestreite ich nicht) Allerdings verstehe ich den folgenden Satz im Anwaltsschreiben nicht:
"Sowohl unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist des §573 c BGB
als auch nach der in § 3 des Mietvertrages mit unseres Mandantin vereinbarten Kündigungsfrist von drei Monaten endet das Mietverhältnis frühestens mit Ablauf des 31. Mai 2018. "
Meine Frage:
Endet der Mietvertrag nun zum 31. 05. 2018 oder wie ist es gemeint??
Vielen Dank im Voraus
Frage bezüglich der Kündigungsfrist
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat:endet das Mietverhältnis frühestens mit Ablauf des 31. Mai 2018. "
Das Wort "frühestens" deutet darauf hin, dass IHR Text im Kündigungsbrief nicht eindeutig war.
also endet dieser dann am 31.05.
ich mein das "frühstens" ist das was ich nicht ganz verstehe
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und was heißt frühestens ?
Letztmalig von mir:
Nicht früher !!
Und was alles in dem Kündigungsbrief bleibt geheim, könnte aber das frühestens erklären.
Alles klar Danke
Du hast am 24.02. gekündigt, dies entspricht einer fristgerechten Kuendigung fuer den Monat Maerz.
Die Kuendigungsfrist beträgt 3 Monate, also endet der Mietvertrag am 31.05.
Ja ich weiß das hab ich dann im nachhinein auch bemerkt. Aber Danke
ZitatJa ich weiß das hab ich dann im nachhinein auch bemerkt. Aber Danke :
Jo .. aber evtl. teilen Sie das auch noch dem Anwalt mit, damit das auch klappt mit dem Kündigungsbegehren.
Ich hab meiner Vermieterin das geschrieben. Reicht das auch??
ZitatIch hab meiner Vermieterin das geschrieben. Reicht das auch?? :
Ja sollte eigentlich reichen, zur Sicherheit würde ich dem Anwalt aber noch eine Kopie deses Schreiben (was steht denn drin?) noch zur Kenntnisnahme zur Verfügung stellen.
Wenn der Vermieter wegen so etwas einen Anwalt einschaltet, dann muss er den übrigens selbst zahlen.
Wir haben da reingeschrieben ,dass wir das zur Kenntnisnahme nehmen ,wie der Anwalt das geschrieben/formuliert hat und daher unsere Kündigung korriegieren und somit zum 31.05.2018 kündigen.
Zitat:ZitatIch hab meiner Vermieterin das geschrieben. Reicht das auch?? :
Ja sollte eigentlich reichen, zur Sicherheit würde ich dem Anwalt aber noch eine Kopie deses Schreiben (was steht denn drin?) noch zur Kenntnisnahme zur Verfügung stellen.
Zitat:Wir haben da reingeschrieben ,dass wir das zur Kenntnisnahme nehmen ,wie der Anwalt das geschrieben/formuliert hat und daher unsere Kündigung korriegieren und somit zum 31.05.2018 kündigen.
Dann gilt die Kündigung jetzt zum 31.05.2018.
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