Frage bezüglich der Kündigungsfrist

31. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
VV38
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage bezüglich der Kündigungsfrist

Hallo,

ich hab' mal eine Frage zu einem Schreiben, welches ich von Anwalt meiner Vermieterin erhalten habe. Ich verstehe bei diesem schreiben nicht, wann denn nun der Mietvertrag endet. Denn ich habe den Mietvertrag am 24.02.2018 zum 30.04.2018. Wie ich nun erfahren habe passt es nicht mit der gesetzlichen Kündigungsfrist überein ( das bestreite ich nicht) Allerdings verstehe ich den folgenden Satz im Anwaltsschreiben nicht:

"Sowohl unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist des §573 c BGB als auch nach der in § 3 des Mietvertrages mit unseres Mandantin vereinbarten Kündigungsfrist von drei Monaten endet das Mietverhältnis frühestens mit Ablauf des 31. Mai 2018. "

Meine Frage:

Endet der Mietvertrag nun zum 31. 05. 2018 oder wie ist es gemeint??

Vielen Dank im Voraus :)

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
endet das Mietverhältnis frühestens mit Ablauf des 31. Mai 2018. "


Das Wort "frühestens" deutet darauf hin, dass IHR Text im Kündigungsbrief nicht eindeutig war.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
VV38
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

also endet dieser dann am 31.05.

ich mein das "frühstens" ist das was ich nicht ganz verstehe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

und was heißt frühestens ?
Letztmalig von mir:
Nicht früher !!
Und was alles in dem Kündigungsbrief bleibt geheim, könnte aber das frühestens erklären.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
VV38
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar Danke :)

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#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Du hast am 24.02. gekündigt, dies entspricht einer fristgerechten Kuendigung fuer den Monat Maerz.
Die Kuendigungsfrist beträgt 3 Monate, also endet der Mietvertrag am 31.05.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#6
 Von 
VV38
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich weiß das hab ich dann im nachhinein auch bemerkt. Aber Danke

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von VV38):
Ja ich weiß das hab ich dann im nachhinein auch bemerkt. Aber Danke


Jo .. aber evtl. teilen Sie das auch noch dem Anwalt mit, damit das auch klappt mit dem Kündigungsbegehren.

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#8
 Von 
VV38
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab meiner Vermieterin das geschrieben. Reicht das auch??

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von VV38):
Ich hab meiner Vermieterin das geschrieben. Reicht das auch??


Ja sollte eigentlich reichen, zur Sicherheit würde ich dem Anwalt aber noch eine Kopie deses Schreiben (was steht denn drin?) noch zur Kenntnisnahme zur Verfügung stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn der Vermieter wegen so etwas einen Anwalt einschaltet, dann muss er den übrigens selbst zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
VV38
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)



Wir haben da reingeschrieben ,dass wir das zur Kenntnisnahme nehmen ,wie der Anwalt das geschrieben/formuliert hat und daher unsere Kündigung korriegieren und somit zum 31.05.2018 kündigen.

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von VV38):
Ich hab meiner Vermieterin das geschrieben. Reicht das auch??


Ja sollte eigentlich reichen, zur Sicherheit würde ich dem Anwalt aber noch eine Kopie deses Schreiben (was steht denn drin?) noch zur Kenntnisnahme zur Verfügung stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wir haben da reingeschrieben ,dass wir das zur Kenntnisnahme nehmen ,wie der Anwalt das geschrieben/formuliert hat und daher unsere Kündigung korriegieren und somit zum 31.05.2018 kündigen.


Dann gilt die Kündigung jetzt zum 31.05.2018.

1x Hilfreiche Antwort

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