Frage wegen Geruchsbelästigung

7. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Alex36NRW
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage wegen Geruchsbelästigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe da ein Problem mit meiner Vermieterin. Diese hat laut ihrer Aussage eine sehr empfindliche Nase. Auch ihre Besucher sollen schon gesagt haben, dass es auf dem kleinen Vorflur zu unseren Wohnbereichen unangenehm riecht.
Zum Problem im Einzelnen:
Ich wohne in einer Einliegerwohnung. Der gemeinsame Flur ist sehr klein und quadratisch, und alle Gäste, die durch die Haustür herein kommen, müssen an meiner Wohnungstür vorbei, um in den Wohnbereich meiner Vermieter zu kommen. Die Wohnungstür hat unten allerdings einen Spalt von gut einem Zentimeter, wo alle Gerüche durch kommen. Eine Decke, die ich wegen der Zugluft und dem Geruch vorgelegt habe, hilft da wenig. Und ich bin nicht bereit, öfter als zwei mal am Tag zu lüften, weil das Ungeziefer (durch die eher ländliche Gegend - ein Wäldchen ist auch in der Nähe) hier vermehrt auftritt und ich nicht jeden Tag den Kammerjäger spielen möchte

Meine Frage ist nun: Gibt es ein Mietergesetzt, welches besagt, dass ich dafür zu sorgen habe, dass ich - egal was passiert - zu lüften habe? Oder gibt es gesetzliche Regelungen, die mich in dem Fall dazu berechtigen, eine Erneuerung der Wohnungstür einzufordern, um die austretenden Gerüche einzudämmen?

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander S.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Was ist das denn für ein Gestank, der da aus deiner Wohnung kommt? Mir kommt das fast so vor, dass du denkst, es sind schon viele erfroren und noch keiner erstunken. Bedenke aber, dass du als Mieter einer Einliegerwohnung keinen Kündigungsschutz hast und deine Vermieter dein Gastspiel mit einer um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist grundlos beenden können.

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#2
 Von 
Alex36NRW
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Ahnung. Da ich halt koche, kann es das sein. Die Klotür, welche auch nicht richtig abschließt, und der wirklich penetrante Gestank, der sich trotz weit offenem Fenster im Flur und auf dem Hausflur verteilt, kann auch nicht entsprechend abgedichtet werden, um das zu unterbinden.

Heißt das, ich habe also nur das "Recht" Miete zu zahlen und sonst keinerlei Schutz?
Ich lüfte ja, meiner Meinung nach oft genug, weil, wenn ich draußen war und wieder herein komme, dann ja auch keinen penetranten Gestank wahrnehme.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Alex36NRW):
Heißt das, ich habe also nur das "Recht" Miete zu zahlen und sonst keinerlei Schutz?

Natürlich gilt der Mieterschutz. Ordentlich kündigen kann die Vermieterin entweder mit einem ausreichenden Grund nach § 573 BGB oder - und darauf hat Liane angespielt - ohne Grund nach § 573a BGB . Bei letzterem müssen aber auch die Voraussetzungen vorliegen, welche du zunächst nachprüfen solltest.

Für eine Kündigung nach § 573 (2) 1. BGB müsste der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt haben. Eine nicht ausreichende Lüftung kann theoretisch eine solche Pflichtverletzung darstellen. Durch die Medien ging der Fall eines Rauchers, dem gekündigt wurde, weil er nicht ausreichend gelüftet hat und dadurch der Rauch das ganze Haus verpestet hat. Nur kommt es dabei nicht auf die Nase der Vermieterin sondern auf die eines Richters oder Gutachters an.

Im Forum wird man nicht abschätzen können, ob wirklich eine nicht ausreichende Lüftung vorliegt. Vielleicht solltest du mal eine neutrale Person fragen, ob sie nicht eine Geruchsprobe bei dir nehmen kann. Dann bekommst du zumindest eine Rückmeldung, ob die Vermieterin einfach nur übersensibel ist oder ob wirklich eine Belästigung vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alex36NRW
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja, ich lüfte jeden Tag einmal lange in meinem Schlafzimmer (alle Türen sind dabei weit geöffnet), schlage auf dem großen Balkon mein Bett aus (die Balkontür ist dabei weit geöffnet) und später, wenn ich meinen Mittagsschlaf hatte, habe ich auch gelüftet (ebenfalls weit geöffnetes Schlafzimmerfenster). Wenn ich einmal koche, o.k., dann mache ich das Küchenfenster nicht auf, weil dort zu viele Flaschen vor stehen - die ich zugegebenermaße langsam mal wegräumen könnte. Habe aber die Tür weit auf, so dass der Küchengeruch durch die ganze Wohnung zieht. (was aber nicht zwingend als Geruchsbelästigung gewertet werden kann) Ich rauche auch nicht, trinke keinen Alkohol (offene Bierflaschen, andere Spirituosengerüche) und habe auch keine Haustiere. Die letzten "Mitbewohner" habe ich auf den Rasen vor dem Balkon befördert.
Das einzige was als Geruchsbelästigung gewertet werden könnte, waren die gelben Säcke auf dem Flur, aber die habe ich Heute in den Keller befördert (der aber ebenfalls nicht geruchsdicht ist, weil, nur durch eine einfache Tür abgeschirmt)

Allerdings könnte ich das einmal machen, jemand neutrales zu suchen, der einmal in meine Wohnung "hinein riecht". Muss nur jemanden finden der das macht. Ist aber schwierig, weil meine Vermieterin laut ihrer eigenen Aussage eine sehr empfindsame Nase hat, während mein Vermieter (ihr Mann) nicht so empfindlich ist. ....

Am Ende wird es wohl oder übel wirklich darauf hinaus laufen, dass ein Gutachter gerufen wird. ...
Vielen Dank jedenfalls für diese vielen Hilfreichen Antworten. :)

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