Frage zu Anwaltskosten

7. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.02.2016 19:12:23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Anwaltskosten

Guten Abend liebe Anwälte, und zwar haben wir momentan ein Mahnbescheid am Kragen. Mein Vater hat aus finanziellen Gründen 3 Monate lang die Miete nicht zahlen können und wurde anschließend mehrmals abgemahnt.

Wir wohnen in einem Wohnblock, bestehend aus zwei Häusern mit mehr als ca. 15 Wohnungen, die in Eigentum einer Ordensgemeinschaft steht. Die Verwaltung übernimmt eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte usw. angestellt haben. Nun mein Vater hat den Mietrückstand nach der Kündigung ausgeglichen (3-4 Monate nach der ersten Abmahnung), jedoch die Rechtsanwaltskosten nicht gezahlt, weil er meinte die könnten ihm das nicht einfach aufdrücken. Nach einer Recherche fand ich ein Urteil (VIII ZR 271/09 ), in der steht, dass Großvermieter die Anwaltskosten selbst bezahlen müssten, weil sie eigentlich die Qualifikation dafür hätten müssten um Abmahnungen etc. auch selbst zu verfassen.

Nun da die Verwaltung neben Sacharbeitern auch Anwälte haben wurde unser Fall dem Anwalt (in der gleichen Gesellschaft) übergeben, weil wir vor der Kündigung noch nicht gezahlt hatten. Es haben sich nach und nach Rechtsanwaltskosten von insgesamt 2000€ angesammelt. Da wir diese Kosten abgelehnt haben, wurde ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt und diesen haben wir am 28. Januar bekommen.

Die Frage ist ob wir dem Mahnbescheid zu Recht widersprechen können oder sind die Rechtsanwaltskosten rechtens, weil im Endeffekt haben sie ihre eigenen Anwälte und es sollte doch keine so große Anstrengung für die darstellen?
Danke schon mal im Voraus!

-- Editier von f0rce am 07.02.2016 18:36

-- Editier von f0rce am 07.02.2016 18:37

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9872 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat:
Guten Abend liebe Anwälte,

Dies ist ein Forum, wo Laien allgemeine Rechtsfragen diskutieren. Anwälte wirst du hier wenn dann nur sehr vereinzelt finden.

Das von dir angegebene Urteil ist soweit erstmal hilfreich. Du musst jedoch unterscheiden zwischen der vorhandenen Kompetenz des Vermieters und der der Verwaltung. Das Urteil bezieht sich auf den Vermieter. Ob ein Ordenshaus die notwendige Kompetenz für Kündigungen von Mietverhältnissen und Forderungseintreibung hat, wage ich zu bezweifeln. Und die Verwaltung lässt sich vermutlich jeden Extra-Handschlag auch extra vergüten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von guest-12307.02.2016 19:12:23):
Die Frage ist ob wir dem Mahnbescheid zu Recht widersprechen können oder sind die Rechtsanwaltskosten rechtens, weil im Endeffekt haben sie ihre eigenen Anwälte und es sollte doch keine so große Anstrengung für die darstellen?


Denn Mahnkosten, kann man möglicherweise mit dieser Argumentation entgehen. Nur der Vater hat erst nach der Kündigung gezahlt, da dürften die Rechtsanwaltskosten angefallen sein.

Letztlich kann das nur ein RA abschätzen, der Einsicht in die Unterlagen mit allen Fristen genommen hat.

Wenn Ihr jetzt dem Mahnbescheid ungerechtfertigter Weise widersprecht, geht die Sache vor Gericht und es wird noch teuerer.

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