Frage zu Kündigungszeiten

16. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
pepper99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Kündigungszeiten

Ein etwas komplizierter Fall ... Deshalb brauch ich eure Hilfe...

Also ...

A bekommt vom Vermieter *mündlich* die Kündigung ausgesprochen.
A Solle doch bis März 2013 ausziehen ...

Grund Eigenbedarf... Sie verkaufen ihr bisherigen Wohnhaus und wollen in diese Wohnung ziehen.)

Einen Tag später ruft der Vermieter an und meint... A solle sich noch etwas Zeit lassen, weil wenn A zu schnell auszieht sind ja die Mieteinnahmen weg.

Ausser dem sei Lt. Mietvertrag ( 14 Jahre Mietzeit )eine Kündigungsfrist von 12 Monaten vereinbart.

A fühlt sich nun sehr unsicher und will nicht mehr dort wohnen.
Eine neue Wohnung ist schon in Aussicht... Aber 2 Mieten sind nicht zu stemmen.

Jetzt meine frage:

Wenn A (Mieter) die Wohnung kündigt, ist lt. Gesetzt die Frist 3 Monate. Wenn der Vermieter kündigt, sind es lt. Gesetzt 9 Monate.

Da A ja mündlich gekündigt wurde sehe ich das nicht als wirksam an !!!
Irre ich mich ???

Wenn nun A die Wohnung kündigt, sind es drei Monate Kündigungsfrist...
Kann der Vermieter auf die 9 Monate bestehen? Weil er A von der bevorstehenden Kündigung mündlich informiert hat?


Fragen über fragen ....


Danke




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

quote:
Wenn nun A die Wohnung kündigt, sind es drei Monate Kündigungsfrist...
Kann der Vermieter auf die 9 Monate bestehen? Weil er A von der bevorstehenden Kündigung mündlich informiert hat?


Völlig egal: der Vermieter hätte sogar schon ordnungsgemäß kündigen können, der Mieter kann immer noch mit der kürzeren Kündigungsfrist selber kündigen.

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#2
 Von 
pepper99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

??? Auch bei schriftlicher Kündigung ??? Und dann soll A einfach selber kündigen und die vom Vermieter ist unwirksam..

Verstehe ich das richtig ???

Kann ich garn nicht glauben :-)

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Ist so auch nicht ganz richtig.

Die Kündigung vom Vermieter ist dann auch wirksam (sofern schriftlich erfolgt).
Aber die Kündigung vom Mieter wirkt einfach früher.

Also such dir eine neue Wohnung, und kündige dann fristgerecht die Alte. Alles andere kann dir dann ja erstmal egal sein (der Vermieter müsste ja eh erstmal wirksam auf Eigenbedarf kündigen, und selbst das klappt frühstens zu Ende Juni 2013).

Evtl. hast du sogar eine ganz gute Verhandlungsposition um dich entschädigen zu lassen. Weil wenn der Vermieter die Wohnung wirklich im März 2013 haben möchte, muss er einen Aufhebungsvertrag mit dir aushandeln. Und in dem kannst du dir dann eine Umzugsentschädigung zusichern lassen.

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#4
 Von 
pepper99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Jeep .. So dachte ich mir das auch :-) #


Danke ..schönes WE

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