Frage zu Mäusebefall bei Gewerbemietvertrag

28. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
der-Wissensdurstige
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 101x hilfreich)
Frage zu Mäusebefall bei Gewerbemietvertrag


Hallo Leute,

wenn ein Mieter einen Gewerbemietvertrag abgeschlossen hat:

1. muss er dann auf eigene Kosten selbst für die Bekämpfung sorgen?

2. muss der Vermieter auf seine Kosten dafür sorgen das die Mäuse bekämpft werden?

3. darf der Gewerbemieter deshalb die Miete zu 100% kürzen?

Fragen zur Miete?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Was steht zum Themenbereich "Mängel", "Wartung", "Schädlinge" im den vertraglichen Vereinbarung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
der-Wissensdurstige
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 101x hilfreich)

nichts.

das waren offenbar bei Abschluss des Vertrages 2006 keine Themen die in Gewerbemietverträgen geregelt wurden,
sonst wäre es im Mietvertrag geregelt worden.

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Na dann gilt das, was im BGB geregelt ist

- der Mieter hat erforderliche Maßnahmen zur Instanderhaltung oder zum Schutz/Erhalt der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen
- die Ausführung der Maßnahme obliegt dem Vermieter (der Vermieter darf sich also aussuchen wer evtl. notwendige Maßnahmen wie ausführt)
- falls der Mieter die erforderlichen Maßnahmen zu vertreten hat, dann hat der Vermieter Anspruch auf Kostenersatz (z.B. falls der Mäusebefall vom Mieter/dessen Gewerbe verursacht worden war)
lies dir am besten mal ab BGB § 535 selbst durch
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html

darf der Gewerbemieter deshalb die Miete zu 100% kürzen?
das scheint mir reichlich gewagt
wäre eine 100% Mietminderung angemessen, dann hieße das: die Mietsache ist durch den Mäusebefall vollständig untauglich zum Mietgebrauch

Um welche Art von Gewerbe handelt es sich denn?
Mäusebefall ist wo genau?
gibt es offene Wand-/Deckendurchlässe? oder sonst Wege, durch die die Mäuse ins Gebäude kommen könnten (außer durch offene Türen/Fenster)?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
der-Wissensdurstige
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 101x hilfreich)

danke für die Antwort.

Ich war bisher der Meinung das es da grundsätzliche Unterschiede zwischen Wohnungs- und Gewerberaummietern gibt.

Das beruhte offenbar auf einer nicht näher bekannten Fehlinformation.

Wo finde ich den Infos über die tatsächlichen Unterschiede zwischen Wohnungsmietern und Gewerberaummietern?

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#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von der-Wissensdurstige):
Wo finde ich den Infos über die tatsächlichen Unterschiede zwischen Wohnungsmietern und Gewerberaummietern?

Beantworte doch zuert die Fragen, die dir @Lolle gestellt hat.

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#6
 Von 
der-Wissensdurstige
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 101x hilfreich)

mir geht es mehr ums Grundsätzliche als um interpretierbare Details.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von der-Wissensdurstige):
Wo finde ich den Infos über die tatsächlichen Unterschiede zwischen Wohnungsmietern und Gewerberaummietern?

1.) Im BGB, Mietverhältnisse ab § 535, Mietverhältnisse über Wohnraum siehe §549
2.) In der gänigen Rechtsprechung der Gerichte



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
der-Wissensdurstige
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 101x hilfreich)

da wäre ich ja jetzt ohne deine professionelle Hilfe gar nicht darauf gekommen ... :-)

die Gesetze habe ich alle,
aber z.B. keine Kommentare bezühöich Gewerbemiet-Vertragsrecht;
gibt es so was überhaupt (und ggf. wo?)?

hättest du das eventuell auch etwas detaillierter,
z.B. Rechtssprechungssammlungsseiten
oder so was ?

-- Editiert von der-Wissensdurstige am 28.09.2016 16:30

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#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von der-Wissensdurstige):
hättest du das eventuell auch etwas detaillierter,
z.B. Rechtssprechungssammlungsseiten
oder so was ?


ich empfehle www.google.de

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
der-Wissensdurstige
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 101x hilfreich)

Darauf wäre hier sicherlich KEINER ohne dich gekommen !


hiermit schlage ich dich zum

Oberschlaumeier

des Forums vor ;-)

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

(PS:
aber Ahnung hast du definitiv keine !

-- Editiert von der-Wissensdurstige am 28.09.2016 16:42

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#11
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von der-Wissensdurstige):
aber Ahnung hast du definitiv keine !

Und du hast den Sinn eines Forums noch nicht erkannt. Deine Fragen gehören in den Gehörgang eines Anwaltes, der dir dann gegen entsprechendes Honorar Antworten gibt. Diesem Anwalt wirst du aber die Auskunft geben müssen, die hier verweigerst.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
der-Wissensdurstige
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 101x hilfreich)

wenn du meinst:
wir haben in Deutschland Meinungsfreiheit.

Und Hoffnungsfreiheit:

vielleicht findet sich hier ja doch noch jemand der Ahnung hat
und mir brauchbare Tipps gibt ??????????????

Zur Not hätte ich auch einen Anwält mit 2 Gehörgängen.

Den belästige ich aber nicht mit solchen Fragen
zudenen ich auch anderweitig Antworten finden kann.

-- Editiert von der-Wissensdurstige am 28.09.2016 16:54

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Na, bisher bist Du ja eher erfolglos suchend. Und bei so unqualifizierten Fragen kann auch nur unqualifiziert antworten. Wie man in den Wald hineinruft ....

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
der-Wissensdurstige
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 101x hilfreich)

was würdest du denn an meiner Stelle

---- qualifizierter ----

in den Wald rufen

um die gewünschte Antwort zu bekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von der-Wissensdurstige):
1. muss er dann auf eigene Kosten selbst für die Bekämpfung sorgen?


Ja, wenn er für den Mäusebefall verantwortlich ist.

Zitat (von der-Wissensdurstige):
2. muss der Vermieter auf seine Kosten dafür sorgen das die Mäuse bekämpft werden?


Wenn der Mieter das verschuldet hat, holt der Vermieter sich das Geld vom Vermieter wieder.

Zitat (von der-Wissensdurstige):
darf der Gewerbemieter deshalb die Miete zu 100% kürzen?


Dürfen schon, er sollte sich nur nicht wundern, wenn er die Miete dann nebst Gerichts- und Anwaltskosten zurück zahlen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat:
vielleicht findet sich hier ja doch noch jemand der Ahnung hat
und mir brauchbare Tipps gibt ??????????????


Das beides in Kombination dürftest du dir aufgrund deiner Antworte wohl versagt haben.

Wobei du einige Antworten bekommen hast, von Leuten, die wirklich Ahnung im Mietrecht haben.
Du wolltest sie nur nicht hören, bzw. willst du in Wirklichkeit etwas ganz anderes Wissen, als du gefragt hast.

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