Hallo Leute,
wenn ein Mieter einen Gewerbemietvertrag abgeschlossen hat:
1. muss er dann auf eigene Kosten selbst für die Bekämpfung sorgen?
2. muss der Vermieter auf seine Kosten dafür sorgen das die Mäuse bekämpft werden?
3. darf der Gewerbemieter deshalb die Miete zu 100% kürzen?
Frage zu Mäusebefall bei Gewerbemietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was steht zum Themenbereich "Mängel", "Wartung", "Schädlinge" im den vertraglichen Vereinbarung?
nichts.
das waren offenbar bei Abschluss des Vertrages 2006 keine Themen die in Gewerbemietverträgen geregelt wurden,
sonst wäre es im Mietvertrag geregelt worden.
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Na dann gilt das, was im BGB geregelt ist
- der Mieter hat erforderliche Maßnahmen zur Instanderhaltung oder zum Schutz/Erhalt der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen
- die Ausführung der Maßnahme obliegt dem Vermieter (der Vermieter darf sich also aussuchen wer evtl. notwendige Maßnahmen wie ausführt)
- falls der Mieter die erforderlichen Maßnahmen zu vertreten hat, dann hat der Vermieter Anspruch auf Kostenersatz (z.B. falls der Mäusebefall vom Mieter/dessen Gewerbe verursacht worden war)
lies dir am besten mal ab BGB § 535
selbst durch
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html
darf der Gewerbemieter deshalb die Miete zu 100% kürzen?
das scheint mir reichlich gewagt
wäre eine 100% Mietminderung angemessen, dann hieße das: die Mietsache ist durch den Mäusebefall vollständig untauglich zum Mietgebrauch
Um welche Art von Gewerbe handelt es sich denn?
Mäusebefall ist wo genau?
gibt es offene Wand-/Deckendurchlässe? oder sonst Wege, durch die die Mäuse ins Gebäude kommen könnten (außer durch offene Türen/Fenster)?
danke für die Antwort.
Ich war bisher der Meinung das es da grundsätzliche Unterschiede zwischen Wohnungs- und Gewerberaummietern gibt.
Das beruhte offenbar auf einer nicht näher bekannten Fehlinformation.
Wo finde ich den Infos über die tatsächlichen Unterschiede zwischen Wohnungsmietern und Gewerberaummietern?
ZitatWo finde ich den Infos über die tatsächlichen Unterschiede zwischen Wohnungsmietern und Gewerberaummietern? :
Beantworte doch zuert die Fragen, die dir @Lolle gestellt hat.
mir geht es mehr ums Grundsätzliche als um interpretierbare Details.
ZitatWo finde ich den Infos über die tatsächlichen Unterschiede zwischen Wohnungsmietern und Gewerberaummietern? :
1.) Im BGB, Mietverhältnisse ab § 535, Mietverhältnisse über Wohnraum siehe §549
2.) In der gänigen Rechtsprechung der Gerichte
da wäre ich ja jetzt ohne deine professionelle Hilfe gar nicht darauf gekommen ... :-)
die Gesetze habe ich alle,
aber z.B. keine Kommentare bezühöich Gewerbemiet-Vertragsrecht;
gibt es so was überhaupt (und ggf. wo?)?
hättest du das eventuell auch etwas detaillierter,
z.B. Rechtssprechungssammlungsseiten
oder so was ?
-- Editiert von der-Wissensdurstige am 28.09.2016 16:30
Zitathättest du das eventuell auch etwas detaillierter, :
z.B. Rechtssprechungssammlungsseiten
oder so was ?
ich empfehle www.google.de
Darauf wäre hier sicherlich KEINER ohne dich gekommen !
hiermit schlage ich dich zum
Oberschlaumeier
des Forums vor ;-)
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
(PS:
aber Ahnung hast du definitiv keine !
-- Editiert von der-Wissensdurstige am 28.09.2016 16:42
Zitataber Ahnung hast du definitiv keine ! :
Und du hast den Sinn eines Forums noch nicht erkannt. Deine Fragen gehören in den Gehörgang eines Anwaltes, der dir dann gegen entsprechendes Honorar Antworten gibt. Diesem Anwalt wirst du aber die Auskunft geben müssen, die hier verweigerst.
wenn du meinst:
wir haben in Deutschland Meinungsfreiheit.
Und Hoffnungsfreiheit:
vielleicht findet sich hier ja doch noch jemand der Ahnung hat
und mir brauchbare Tipps gibt ??????????????
Zur Not hätte ich auch einen Anwält mit 2 Gehörgängen.
Den belästige ich aber nicht mit solchen Fragen
zudenen ich auch anderweitig Antworten finden kann.
-- Editiert von der-Wissensdurstige am 28.09.2016 16:54
Na, bisher bist Du ja eher erfolglos suchend. Und bei so unqualifizierten Fragen kann auch nur unqualifiziert antworten. Wie man in den Wald hineinruft ....
wirdwerden
was würdest du denn an meiner Stelle
---- qualifizierter ----
in den Wald rufen
um die gewünschte Antwort zu bekommen?
Zitat1. muss er dann auf eigene Kosten selbst für die Bekämpfung sorgen? :
Ja, wenn er für den Mäusebefall verantwortlich ist.
Zitat2. muss der Vermieter auf seine Kosten dafür sorgen das die Mäuse bekämpft werden? :
Wenn der Mieter das verschuldet hat, holt der Vermieter sich das Geld vom Vermieter wieder.
Zitatdarf der Gewerbemieter deshalb die Miete zu 100% kürzen? :
Dürfen schon, er sollte sich nur nicht wundern, wenn er die Miete dann nebst Gerichts- und Anwaltskosten zurück zahlen muss.
Zitat:vielleicht findet sich hier ja doch noch jemand der Ahnung hat
und mir brauchbare Tipps gibt ??????????????
Das beides in Kombination dürftest du dir aufgrund deiner Antworte wohl versagt haben.
Wobei du einige Antworten bekommen hast, von Leuten, die wirklich Ahnung im Mietrecht haben.
Du wolltest sie nur nicht hören, bzw. willst du in Wirklichkeit etwas ganz anderes Wissen, als du gefragt hast.
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