Frage zu Mieterhöhung und Betriebskosten

9. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
_Anne_
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Mieterhöhung und Betriebskosten

Hallo!

Da man hier so gut unterstützt/beraten wird, habe ich gleich die nächste Frage:

Bei unserem Mietvertrag wurde eine Staffelmiete vereinbart. Die erste Erhöhung war nach einem Jahr am 1.5.04 fällig. Sie betrug 9.98€.
Soweit so gut.
Am 29.9. hatten wir im Briefkasten die Betriebskostenabrechung. Da wir knapp 100€ nachzahlen müssen, verlangt der Vermieter eine sofortige Mieterhöhung um 12,00€.

Ist dies rechtens? Erstens; die Miete innerhalb von fünf Monaten um insgesamt 21,98€ (ca. 3,5%) zu erhöhen und zweitens dies bei der zweiten, unplanmäßigen Erhöhung mit einer Frist von 1-2 Tagen anzukündigen?

Danke schön schon mal für die Antworten.

Ein schönes Wochenende allen!

Anne

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

die Erhöhung nach der vereinbarten Staffel geht in Ordnung.

Kann es sein, dass es sich bei der zweiten Erhöhung nicht um eine Mieterhöhung, sondern um eine Erhöhung der Vorauszahlung auf die Nebenkosten handelt, eben weil die bisherige Vorauszahlung nicht ausreichte. Das wäre auch völlig normal, damit der Vermieter Ihnen nicht anteilig immer die Nebenkosten vorstrecken muss; es handelt sich ja um Ihre Verbräuche.

MfG
Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
_Anne_
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen!

Das mit der Staffelmiete fechte ich auch nicht an. ;)
Ja, bei den 12€ handelt es sich um die Erhöhung der Vorauszahlung auf die Nebenkosten.

Eine Frist, gibt es also dennoch nicht? Es ist also ok, dass er am 29.9 mitteilt, dass er ab den 1.10 den Mehrbetrag haben möchte?

Habe hier im Forum nämlich einen ähnlichen Fall entdeckt, da greift die Erhöhung erst nach zwei Monaten.

Ist es also individuell regelbar?

Viele Grüße,
Anne

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

letztlich ist es doch egal, ab wann die Regelung gilt, da Sie den Betrag ja bei der nächsten Nebenkostenabrechnung abgerechnet bekommen. Wenn Sie also ab sofort zahlen, wird die Nebenkostennachzahlung geringer oder fällt gar nicht an; im günstigsten Fall haben Sie ein Guthaben.

Bedenken Sie, dass der Vermieter Ihnen diese Beträge sonst vorfinanzieren muss.

MfG
Klaus

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