Einen schönen guten Tag,
wie lange hat man als Mieter das Recht die Nebenkostenabrechnung zu beanstanden?
Eine Nebenkostenabrechnung von 2016 ist bis heute nicht zugegangen, obwohl mehrmals schrifrlich Vermieter darauf aufmerksam gemacht wurde, welche Rechte hat man in dem Fall?
Wie ist das zu rechtfertigen, wenn die Hausreinigung sich mehr als die Hälfte veringert hat? Was ja eigentlich ein Vorteil ist, aber es wurde Jahre lang mehr als das doppelte gezahlt.
In einer Nebenkostenabrechnung wurde die Schornsteinfegerkosten nicht aufgelistet, ist das normal?
Eine Nebenkostenabrechnung lasse ich prüfen, sollte diese fehlerhaft sein, kann ich dem Vermieter das in Rechnung stellen?
-- Editiert von Susanne123456 am 21.12.2018 14:00
-- Editiert von Susanne123456 am 21.12.2018 14:01
Frage zu Nebekostenabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Der VM ist verpflichtet die NK abzurechnen. Fordern Sie ihn auf dies für 2016 zu erledigen ... ich würde allerdings bis Anfang 2019 warten, dann können Sie 2017 auch direkt einfordern.
Der Pflicht evtl. Nachzahlungen wären Sie dann auch für 2017 entledigt (so denn der Abrechnungszeitraum vom 1.1.-31.12. geht) Guthabe jedoh muss der VM auszahlen.
Habe noch etwas vergessen.
In einem Jahr wird für den Schornsteinfeger das doppelte verlangt als in den Jahren davor?
Wie wäre das zu rechtfertigen?
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Wurde eine Abrechnung erstellt, so hat der Mieter 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit (siehe § 556 (3) BGB ). Dies ist auch mietvertraglich nicht zum Nachteil des Mieters veränderbar. Wenn eine Belegeinsicht angefordert aber vom Vermieter verweigert wurde, kann sich die Frist verlängern.Zitatwie lange hat man als Mieter das Recht die Nebenkostenabrechnung zu beanstanden? :
Wurde keine Abrechnung vom Vermieter erstellt, so verjährt meiner Meinung nach der Anspruch des Mieters zur Nebenkostenabrechnung mit der regelmäßigen Verjährungsfrist. Als Beispiel: Wenn über die Nebenkosten pro Kalenderjahr abgerechnet wird, so hat der Mieter im Jahr 2015 einen Anspruch auf die Abrechnung des Jahres 2014. Dieser Anspruch verjährt Ende 2018 (siehe § 199 BGB und § 195 BGB ).
ZitatIn einem Jahr wird für den Schornsteinfeger das doppelte verlangt als in den Jahren davor? :
Wie wäre das zu rechtfertigen?
Evtl. Feuerstättenschau? Die wird nicht jedes Jahr gemacht. Da muss man dann halt die Belege prüfen, aber woher wollen sie das wissen, Sie haben doch keine Abrechnung erhalten??
Zitat:ZitatIn einem Jahr wird für den Schornsteinfeger das doppelte verlangt als in den Jahren davor? :
Wie wäre das zu rechtfertigen?
Evtl. Feuerstättenschau? Die wird nicht jedes Jahr gemacht. Da muss man dann halt die Belege prüfen, aber woher wollen sie das wissen, Sie haben doch keine Abrechnung erhalten??
Ich habe schon einige Abrechnungen, die ich miteinander verglichen habe. Aber darum ging es ja nicht.
Vielen dank für deine Antwort.
ZitatEine Nebenkostenabrechnung von 2016 ist bis heute nicht zugegangen, obwohl mehrmals schrifrlich Vermieter darauf aufmerksam gemacht wurde, welche Rechte hat man in dem Fall? :
Im E-Fall die Vorauszahlungen einbehalten.
ZitatIn einer Nebenkostenabrechnung wurde die Schornsteinfegerkosten nicht aufgelistet, ist das normal? :
Entweder vergessen oder die Prüfung ist nicht jährlich.
ZitatEine Nebenkostenabrechnung lasse ich prüfen, sollte diese fehlerhaft sein, kann ich dem Vermieter das in Rechnung stellen? :
Nein
Wie wäre die Situation, wenn der Mieter ausgezogen ist?
ZitatWie wäre die Situation, wenn der Mieter ausgezogen ist? :
Unverändert-
Einfach mal Belegeinsicht nehmen, anstatt uns hier die Zeit mit Spekulationen zu füllen.
ZitatEinfach mal Belegeinsicht nehmen, anstatt uns hier die Zeit mit Spekulationen zu füllen. :
Sind keine Spekulationen
Auch wenn Sie ausgezogen sind muss der VM eine NK Abrechnung erstellen. Gleiche Bedingungen.
ZitatIn einem Jahr wird für den Schornsteinfeger das doppelte verlangt als in den Jahren davor? :
Wie wäre das zu rechtfertigen?
Das ob und wie dürfte die Belegeinsicht zeigen.
Vielen Dank für eure Antworten.
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