Frage zu Räumungsklage auf verstorbenen Vormieter

17. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
rob.robertson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Räumungsklage auf verstorbenen Vormieter

Ich bin Untermieter von dem Vormieter gewesen, der letztes Jahr verstorben ist. Der Mietvertrag wurde auf mich übertragen. Jetzt kam wegen fehlenden Mietzahlungen eine Räumungsklage gegen den Verstorbenen Vormieter (Formfehler einer großen Wohngesellschaft?) und der Räumungtermin ist am 27.05.2019, aber die Klage lief ja gegen den Verstorbenen. Er ist ja verstorben und sein Erben haben das Erbe ausgeschlagen. Ich muss unbedingt wissen, ob der Vermieter eine Räumungsklage gegen mich machen muss oder ob die am 27 hier ankommen und die Schlösser austauschen und mein ganzes Zeug damit dann gleichzeitig gepfändet.
Bitte um Aufklärung.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ich muss unbedingt wissen, ob der Vermieter eine Räumungsklage gegen mich machen muss


Ja, das muss er.

Zitat:
ob die am 27 hier ankommen und die Schlösser austauschen und mein ganzes Zeug damit dann gleichzeitig gepfändet.


Nein, der Gerichtsvollzieher räumt nur die Personen, die auf seinem Räumungsbefehl stehen. Wenn der Gerichtsvollzieher feststellt, dass andere Personen in der Wohnung leben, dann bricht er die Räumung ab.

Entweder bist Du am 27.05. anwesend, wenn der Gerichtsvollzieher kommt oder Du klärst das schon vorher mit ihm.

Zitat:
Der Mietvertrag wurde auf mich übertragen.


Und Du hast die komplette Miete seit dem an die Wohngesellschaft gezahlt?

Woher weißt Du überhaupt, dass am 27.05. geräumt werden soll?

-- Editiert von hh am 17.05.2019 12:50

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#2
 Von 
rob.robertson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, das Schreiben ging ja hier an den Vormieter und in unseren WG Briefkasten. Damit auch der Räumungsbeschluss. Die Miete wurde eben von mir - neuer Hauptmieter - nicht gezahlt und wird sofort wenn Geld in 2-4 Wochen kommt nachgezahlt. Deshalb versuche ich etwas Zeit durch diesen Formfehler zu gewinnen.

Also nehme ich direkt mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt auf (am Besten via Mail) und teile mit, dass der in der Räumungsklage bezeichnete Vertragspartner der Wohnung nicht mehr lebt und der Mietvertrag nunmehr auf den neuen Mieter läuft?

Vielen Dank!

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Die Miete wurde eben von mir - neuer Hauptmieter - nicht gezahlt und wird sofort wenn Geld in 2-4 Wochen kommt nachgezahlt.


Ähmmm! d.h. Sie haben als Hauptmieter Mietschulden beim Vermieter.
Haben Sie denn eine Kündigung erhalten?

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#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Total verworren!

Wie lange haben Sie denn keine Miete gezahlt? Bis der GV bzgl. Räumung vor der Tür steht, vergehen in der Regel mindestens 5 - 6 Monate. Oder hat der Vormieter schon Mietrückstände? Wieso wurde dann mit Ihnen ein neuer Mietvertrag geschlossen?

Wieso haben Sie überhaupt die an den Vormieter adressierte Post geöffnet?

Die Erben des Vormieters haben das Erbe ausgeschlagen. Was ist mit den Möbeln und dem Inventar in der Wohnung passiert, die dem Vormieter gehörten? Wenn alle Erben ausgeschlagen haben, erbt der Staat und hat ein Anrecht auf alle Besitztümer des Verstorbenen.

Vielleicht listen Sie nochmal im Detail mit Zeiträumen auf, was wann passiert ist.

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#5
 Von 
rob.robertson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Die Miete wurde eben von mir - neuer Hauptmieter - nicht gezahlt und wird sofort wenn Geld in 2-4 Wochen kommt nachgezahlt.


Ähmmm! d.h. Sie haben als Hauptmieter Mietschulden beim Vermieter.
Haben Sie denn eine Kündigung erhalten?


Nein. Der aktuelle Hauptmieter und Vertragspartner hat keine Kündigung erhalten. Die Miete wurde wegen Arbeitsplatzverlust, nachweisbaren stationären Klinik Aufenthalt, nicht gezahlt. Nunmehr geriet ich in finanzieller Schieflage und habe diese durch eine neue Arbeitsstelle ausgleichen können. Das Gehalt hiervon kommt in wenigen Wochen.

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#6
 Von 
rob.robertson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Total verworren!

Wie lange haben Sie denn keine Miete gezahlt? Bis der GV bzgl. Räumung vor der Tür steht, vergehen in der Regel mindestens 5 - 6 Monate. Oder hat der Vormieter schon Mietrückstände? Wieso wurde dann mit Ihnen ein neuer Mietvertrag geschlossen?

Wieso haben Sie überhaupt die an den Vormieter adressierte Post geöffnet?

Die Erben des Vormieters haben das Erbe ausgeschlagen. Was ist mit den Möbeln und dem Inventar in der Wohnung passiert, die dem Vormieter gehörten? Wenn alle Erben ausgeschlagen haben, erbt der Staat und hat ein Anrecht auf alle Besitztümer des Verstorbenen.

Vielleicht listen Sie nochmal im Detail mit Zeiträumen auf, was wann passiert ist.


Bitte bleiben Sie hier bei Ihren Antworten auf meine Ausgangsfrage nach der Ordnungsgemäßheit der Räumungsklage.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Hallo, das Schreiben ging ja hier an den Vormieter und in unseren WG Briefkasten. Damit auch der Räumungsbeschluss.


Solche Schreiben lässt man mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurück gehen und öffnet sie nicht. Dir ist hoffentlich klar, dass das ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis (§ 202 StGB ) war?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Hallo, das Schreiben ging ja hier an den Vormieter und in unseren WG Briefkasten. Damit auch der Räumungsbeschluss.


Solche Schreiben lässt man mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurück gehen und öffnet sie nicht. Dir ist hoffentlich klar, dass das ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis (§ 202 StGB ) war?


Will er nicht wissen ... und tschüss.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von rob.robertson):
Bitte bleiben Sie hier bei Ihren Antworten auf meine Ausgangsfrage nach der Ordnungsgemäßheit der Räumungsklage.


Kann sein, kann auch nicht sein...... Käme auch mit darauf an, wie das genau lief....
Aber das willst Du ja anscheinend nicht beantworten.

Zitat (von rob.robertson):
Der Mietvertrag wurde auf mich übertragen. Jetzt kam wegen fehlenden Mietzahlungen eine Räumungsklage


Du hast also einen offiziellen Mietvertrag ? -> wie lange hast Du die Miete nicht bezahlt ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von rob.robertson):
Der Mietvertrag wurde auf mich übertragen.

Und man ist im Besitz eines offiziellen Dokumentes vom Vermieter das genau solches besagt?



Zitat (von rob.robertson):
Ich muss unbedingt wissen, ob der Vermieter eine Räumungsklage gegen mich machen muss

Nein, muss er nicht. Nur wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht, dann sieht unser Rechtssystem eine Räumungsklage vor.



Zitat (von rob.robertson):
oder ob die am 27 hier ankommen und die Schlösser austauschen


Da wird man den 27. abwarten müssen.


Man könnte zwar den Gerichtsvollzieher bzw. den Vermieter vorher informieren und hoffen das dann am 27. keine kommt, würde dabei aber gleichzeitig eine Straftat gestehen - muss man halt abwägen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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