Frage zu Zwangsversteigerung

8. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
easternnighttrain
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Zwangsversteigerung

Hallo,
ich habe vor eine Wohnung aus einem Zwangsversteigerungsverfahren zu kaufen.
Die Wohnung wird zurzeit noch von den ‚Alteigentümern‘ genutzt.
Stimmt es, dass ich mit dem Zuschlagsbeschluss einen Räumungstitel habe und die Wohnung, sofern die AE nicht bereit sind auszuziehen, Zwangsräumen lassen kann?

Vielen Dank im Voraus.

LG

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "easternnighttrain",

Zitat:
Stimmt es, dass ich mit dem Zuschlagsbeschluss einen Räumungstitel habe


ja, der Zuschlagsbeschluss ist ein Vollstreckungstitel auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks gegen den bisherigen Eigentümer (vgl. §§ 93 ZVG , 885 ZPO ).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

:forum:

In diesem Unterforum geht's um Mietrecht und die Alteigentümer sind gerade keine Mieter. Der Erwerber einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung sollte auch tunlichst darauf achten, dass dies so bleibt und nicht etwa konkludent ein Mietvertrag entsteht. Sofern die Alteigentümer Mietverträge mit anderen Bewohnern abgeschlossen haben, so können diese nach § 57 a ZVG mit gesetzlicher Frist zum erstmöglichen Termin gekündigt werden.

Ich würde jedoch empfehlen, vor Ersteigerung einen Anwalt zu konsultieren und alles weitere über diesen Anwalt laufen zu lassen. Das kostet zwar Geld, kann aber auch Geld und vor allem Nerven sparen. Eigentümer, die gerade ihre Immobilie verloren haben, sind normalerweise nämlich nicht besonders begeistert darüber. Da ist also durchaus mit Gegenwehr zu rechnen. Und eine besenreine Übergabe sollte der Ersteigerer vielleicht auch nicht gerade erwarten ...

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.171 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen