Hallo,
ich habe vor eine Wohnung aus einem Zwangsversteigerungsverfahren zu kaufen.
Die Wohnung wird zurzeit noch von den ‚Alteigentümern‘ genutzt.
Stimmt es, dass ich mit dem Zuschlagsbeschluss einen Räumungstitel habe und die Wohnung, sofern die AE nicht bereit sind auszuziehen, Zwangsräumen lassen kann?
Vielen Dank im Voraus.
LG
Frage zu Zwangsversteigerung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
In diesem Unterforum geht's um Mietrecht und die Alteigentümer sind gerade keine Mieter. Der Erwerber einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung sollte auch tunlichst darauf achten, dass dies so bleibt und nicht etwa konkludent ein Mietvertrag entsteht. Sofern die Alteigentümer Mietverträge mit anderen Bewohnern abgeschlossen haben, so können diese nach § 57 a ZVG
mit gesetzlicher Frist zum erstmöglichen Termin gekündigt werden.
Ich würde jedoch empfehlen, vor Ersteigerung einen Anwalt zu konsultieren und alles weitere über diesen Anwalt laufen zu lassen. Das kostet zwar Geld, kann aber auch Geld und vor allem Nerven sparen. Eigentümer, die gerade ihre Immobilie verloren haben, sind normalerweise nämlich nicht besonders begeistert darüber. Da ist also durchaus mit Gegenwehr zu rechnen. Und eine besenreine Übergabe sollte der Ersteigerer vielleicht auch nicht gerade erwarten ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
42 Antworten
-
7 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten