Frage zu einem Abstellraum

8. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rms1972
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu einem Abstellraum

Guten Tag Zusammen,

Im Internet konnte ich darüber nichts finden, darum wollte ich einmal hier nachfragen.

Im Hausflur befindet sich ein Raum, der als Abstellraum (Kellerersatz) für eine Mietwohnung genutzt wird. Das wurde im Mietervertrag festgehalten.

Vor einiger Zeit sind neue Nachbarn eingezogen. Die stellen private Sachen vor den Abstellraum, sodass beim Zugang zu dem Raum, ersteinmal einiges wegeschoben werden muss, da die Sachen schwer sind.

Nun meine Fragen:

Ich finde es nicht normal das eine Türe so zugestellt wird und der Mieter jedes mal etwas auf Seite schieben muss, wenn er in den Raum möchte. Gibt es hierzu etwas das ich zur Hand nehmen kann?
Im Hausflur ist genug Platz, wo die Nachbarn ihre Sachen hinstellen könnten.

Den Vermieter möchte ich hierfür nicht einbeziehen.

Wenn ihr einen Tipp hättet, würde ich mich sehr freuen.




-- Editiert von Rms1972 am 08.06.2019 06:10

-- Editiert von Rms1972 am 08.06.2019 06:13

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Eigentlich ist das Treppenhaus doch kein Lagerraum für irgendwelche Dinge, die in der Wohnung nicht untergebracht werden können. Ausnahmen sind gegebenenfalls Gehhilfen, Kinderwagen. Aber das wars dann auch schon. Schon aus brandschutztechnischen Gründen geht so was doch gar nicht. Ich würde den Vermieter auf den Mißstand hinweisen und um Abhilfe bitten.

wirdwerden

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Den Vermieter möchte ich hierfür nicht einbeziehen.


Dann kannst Du nur den Nachbarn höflich bitten, das Abstellen von Gegenständen vor dem Abstellraum zu unterlassen.

Echte Abhilfe kann nur der Vermieter schaffen, denn selbstverständlich ist das Abstellen von Gegenständen vor dem Abstellraum nicht erlaubt.

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#3
 Von 
Rms1972
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde das ist auch selbstverständlich. Danke für eure Antworten.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120262 Beiträge, 39861x hilfreich)

Im Notfall könnte man den Nachbarn abmahnen und auf Unterlassung verklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Rms1972
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im Notfall könnte man den Nachbarn abmahnen und auf Unterlassung verklagen.


Danke für deine Antwort. Eine Unterlassungsklage, das würde zu weitgehen und würde sogar mehr Ärger hervorrufen.

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#6
 Von 
NotKluk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Hast du mal mit den Nachbarn gesprochen? Also ganz ohne "ihr müsst weil Gesetz sonst mein Anwalt"?

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