Frage zu einer Mieterhöhung durch ,,Modernisierung

20. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
cylord
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu einer Mieterhöhung durch ,,Modernisierung

Hallo, meine Vermieterin hatte am 9.2.2016 angekündigt, dass sie April (ohne den Beginn etwas näher zu beschreiben) Balkone auf meiner Hausseite anbringen möchte. Die Außenbaumaßnahme wurde aber bereits im selben Monat beendet. Ich habe bereits selber das Schreiben fertig gemacht, um sie aufmerksam zu machen, dass sie gg. das BGB § 555c Abs. 1 Satz 1 verstoßen hat und somit nach BGB § 559b Abs. 2 Satz 1 die Frist zur erhöhten Mietschuld um 6 weitere Monate erhöht. (also ab 1.10.2016) Die Innenbaumaßnahme (Tür, Versetzung der Heizung und neues Fenster) hatte ich bislang nicht geduldet. Ist dies so in Ordnung? Das Schreiben habe ich noch nicht versendet.

Sie hat mir in dem Ankündigungsschreiben mir auch nur 8 Wochen geben wollen für die Zustimmung. Ich habe sie bereits per eMail hingewiesen, dass ich mir bis Ende April Zeit lassen kann für diese Entscheidung. Sie hatte dem zugestimmt.

Die Kosten belaufen sich auf 8060 Euro. Sie hatte davon 11% genommen und durch 12 Monate geteilt. Das ergibt 73,88€ Erhöhung der Grundmiete plus eben 3qm mehr (sind dazu 13,35€ mehr). Also beläuft sich meine eigene Mieterhöhung auf 87,23€. Das betrifft 3 Wohnungen (meine inkl.), wobei eine Wohnung in der ersten Etage bereits einen Balkon besaß. Da wohnt aber niemand mehr darin. Den Auszug hat sie wohl zum Anlass genommen diese Baumaßnahme durchzuführen. Die Kosten der Baumaßnahme wurden im Gegenzug auch mal ordentlich aufgeschlüsselt. Mir ist aber ein Passus im BGB § 559 Abs. 3 aufgefallen:,,(3) Werden Modernisierungsmaßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen." Was ist damit direkt gemeint?

Ich danke vielmals!


-- Editier von cylord am 20.03.2016 11:43

-- Editier von cylord am 20.03.2016 11:45

-- Editier von cylord am 20.03.2016 11:56

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