Frage zu nebenkosten, wie versteht Ihr das:

20. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
nalasimba
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu nebenkosten, wie versteht Ihr das:

Guten Tag, wie versteht Ihr in einem Gewerblichen Mietvertrag unter dem §6 Mietzins folgenden Sachverhalt:

Grundmeite netto 6700,00
zzgl 19% 1273,00
Brutto kalt: 7973,00
Nebenkosten 300,00
zzgl 19% 57,00
Nebenkosten 357,00

Gesamt inkl. Nebenkosten 8330,00€

Der Vermeiter rechnet über die Vorauszahlung jährlich ab. Folgende Nebenkosten trägt der Mieter:

- alle Betriebskosten nach &2 BKV
folgende weitere Betriebskosten:
- Grundsteuer
-Versicherung

Nun zu der Frage:

Wer muss aus eurer Sicht bezahlen:
- Strom
- Müllgebühr
- Schornsteinfeger
- Abwasser/ Wasser

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5539 Beiträge, 2497x hilfreich)

Der Mieter, steht doch im Vertrag.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat:
Wer muss aus eurer Sicht bezahlen:
- Strom
- Müllgebühr
- Schornsteinfeger
- Abwasser/ Wasser


Der Mieter. Denn er verursacht diese Kosten bzw. hat Anteil an ihnen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
... Der Mieter. Denn er verursacht diese Kosten bzw. hat Anteil an ihnen.


Herr, lass es Hirn regnen... :sad:

Eine Verpflichtung zur Zahlung von Betriebskosten hängt niemals von irgendeiner Verursachung durch einen Mieter ab.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
- alle Betriebskosten nach &2 BKV
folgende weitere Betriebskosten:
- Grundsteuer
-Versicherung


Das ist schon irreführend, da der § 2 BetrKV bereits Grundsteuer (Nr. 1) und Versicherungen (Nr. 13) umfasst.

Ansonsten hilft einfach ein Blick in das genannte Gesetz um herauszufinden, was man alles bezahlen muss:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.815 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen