Hallo an alle,
ich bin erst vor Kurzem in die Verlegenheit gekommen ein Vermieter zu sein und bin dementsprechend noch ziemlich unterfahren, was die rechtlichen Bestimmungen angehen. Entschuldigen also vorab schon einmal, wenn ich micht etwas "anstelle".
Hier mein Sachverhalt: Ich habe heute den Jahres- und Gebührenbescheid 2015 für den Wasserverbrauch von meinem vermieteten Haus erhalten. Die Vorausleistungen haben sich im Gegensatz zum letzten Jahr um 177,46 Euro erhöht und auch ein Abrechnungsrest für 2015 von 165,04 Euro kommen hinzu.
Die Abwassergebühren wurden im Mietvertrag separat mit 82,00 Euro aufgeführt. Auch erhält der Mietvertrag folgenden Hinweis: http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/unbenanntuyvl59rnxw.png
Kann ich auf dieser Grundlage die Nebenkosten erhöhen? Wenn ja, kann ich dies auch schon jetzt für Vorausleistungen verlangen?
Vielen Dank bereits im Voraus für eure Mühen, ich bin um jeden Tipp dankbar.
Frage zum Jahres- und Gebührenbescheid für den Wasserverbrauch
19. Januar 2016
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Frage vom 19. Januar 2016 | 20:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Jahres- und Gebührenbescheid für den Wasserverbrauch
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#1
Antwort vom 20. Januar 2016 | 16:42
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Wie lautet die genau vertragliche Vereinbarung zu Betriebs-/Nebenkosten?
Dazu sagt der Hinweis (das Bild) rein gar nichts.
Und jetzt?
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