Hallo und guten Tag.
Ich habe mich hier angemeldet um mal eine Frage los zu werden.
Ich bewohne seit dem 1.12.2008 eine Wohnung in einem Neubau mit 9 Wohnungen. Zu der gesamten Anlage gehören 140 Wohnungen.
Laut Betriebskostenabrechnung soll ich monatlich 21,54 Euro für die Hausreinigung bezahlen. Das Treppenhaus wird bei uns jeden Montag gereinigt.
Wenn ich mal durch 4 Wochen teile, liege ich allein für meine Wohnung bei 5,39 Euro pro Woche. Für den Aufgang mit 9 Wohnungen kommt die stolze Summe von 48,47 Euro für knapp eine Stunde Treppenhausreinigung zusammen.
Daß das nicht wirtschaftlich ist, kann man sich denken. Wie kann ich dagegen angehen ?
Danke
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Frage zum Kosten Hausreinigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
für knapp eine Stunde
Gestoppte Zeit ?
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Na ja, wir reden über 2 Etagen mit Steinfußboden. Wenn ich als Laie das mache bin ich in 70 Minuten durch. Bei dem Stundenlohn kann man sich natürlich auch Zeit lassen.
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--- editiert vom Admin
Erstens kann man einen Monat nicht einfach durch vier Wochen teilen.
Zweitens setzt sich bei einem Reinigungsfirmeneinsatz der Betrag zusammen aus:
Lohn,
Sozialversicherung,
Lohnsteuer,
Berufsgenossenschaft,
Urlaubsverrechnung,
Reinigungsmittel,
Reinigungsgeräte,
An- und Abfahrt,
Rohgewinn der Firma.
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Na, in dem Fall (Sorry hatte ich vergessen anzugeben) macht es der Hausmeister. Der wohnt auch in der Anlage.
Der Hausmeister ist Angestellter vom ehemaligen Erbauern, der die Wohnungen vermietet.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@Lankwitzer
Dann fallen die letzten beiden Positionen eben weg.
Bleibt aber immer noch genug übrig.
Wer macht das denn, wenn der Hausmeister in Urlaub ist ?
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Ich benutze hier nur einen Account. Keine Ahnung wer hier noch Fragen diesbezüglich hat.
Bezüglich der Urlaubsvertretung gibt es eine Rechnung von einer privaten Hausreinigung über 100,25 Euro.
Alles in allem betragen die Kosten für die Hausreinigung 31.375,- Euro bei 140 Wohnungen und den dazgehörigen Treppenaufgängen (8 Stück durch unterschiedliche Gebäudehöhen). Trotz Sozialabgaben und Nebenkosten halte ich das für saftig.
Dachte es gibt ev eine Tabelle mit Richtwerten.
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Wöchentlich 4,30 € pro Mieter ist doch nicht "saftig".
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--- editiert vom Admin
Dis "nackte Zahl" lässt sich so schwer einordnen.
Ich würde mich mal nach vergleichbaren Anlagen erkundigen und deren Nebenkostenabrechnung einsehen, wenn möglich.
In vielen Städten gibt es Mietspiegel, die Anhaltswerte geben können.
MFG
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--- editiert vom Admin
Die vom Fragesteller vorgenommene Berechnung würde tatsächlich zu einem zu hohen Stundensatz führen. Zwar ist der Vermieter im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 556 Abs. 3 Satz 1
, 2. Halbsatz BGB) nicht verpflichtet, immer nur den günstigsten Anbieter zu wählen, allerdings dürfte alles was bei normaler Unterhaltsreinigung deutlich über 30,- € / Std. hinausgeht eher nicht mehr wirtschaftlich sein (Online-Preisvergleich). Auch angesichts der Aufzählung des Usern USEN u.a. werden derartige Leistungen zu Beträgen von unter 20,- € / Std. angeboten
Theoretisch könnte die Nebenkostenforderung um den zu hohen Betrag gekürzt werden.
Bevor sich der Mieter zu diesem Schritt entschließt und anstatt sich auf eigene überschlägige (und möglicherweise fehlerhafte) Berechnungen zu verlassen, sollte aber geprüft werden, wie sich die Position „Hausreinigung“ in der NK-Abrechnung zusammensetzt. Der Mieter hat insoweit ein Recht, in die Belege Einsicht zu nehmen. Gegebenenfalls wird der Umfang der Arbeiten vom Mieter unzutreffend eingeschätzt. Möglicherweise verstecken sich aber auch nicht umlagefähige Positionen in den Kosten; bei einem angestellten Hausmeister rutschen schon mal Erhaltungsauf-wendungen in die NK. Möglicherweise ist auch der vom Vermieter gewählte Verteilungsschlüssel fehlerhaft.
@USEN / Ass-Nr.1
Es kommt nicht darauf an, ob die Kosten pro Wohneinheit ein „Schnäppchen“ sind, sondern ob die Kosten insgesamt dem Wirtschaftlichkeitsprin-zip entsprechen. An den Beiträgen hier kann man eindrucksvoll sehen, wie sich jede Seite die Zahlen schön rechnen kann. Daher zunächst Belegeinsicht, dann Preisvergleich, dann ggf. NK kürzen.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
In vielen Städten gibt es Mietspiegel, die Anhaltswerte geben können.
Ich wusste gar nicht das die Nebenkosten auch im Mietspiegel stehen ??? In den mir bekannten Mietspiegeln steht immer nur die Kaltmiete drin.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Ich glaube, einige Mietervereine haben "Nebenkostenspiegel" herausgebracht.
Davon dürfte genauso viel zu halten sein wie von Mietverträgen der Mietervereine.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Vielleicht genauso relevant wie diese " Energiepässe", die absolut nicht den individuellen Verbrauch, egal nun, ob es um Heizung, Wasser oder Müll geht, irgendwie berücksichtigen?
In vielen Wohnungen und Häusern, werden doch nun schon seit längerem auch mit den " Energiepässen" geworben!
Nicht umsonst! Wäre ja schön blöd, eine Wohnung zu mieten, in dem ein "Energiekennwert" von 260 KWh/m²(anno) angegeben wird, und die nächste Wohnung, die 10 Euro mehr kostet hat einen "Energiekennwert" von 80 KWh/m²(anno)!
Meist sind dabei dann auch die Ablesungen der letzten Jahre, der Heizkostenfirmen, gleich mit dabei.
So kann ich dann auch sehen, wie es zu diesem oder jenem Wert kommt!
Letzter Winter kalt, davor wärmer, davor noch kälter.
So lässt sich für mich als Käufer/Mieter einer neuen Wohnung/Hauses schon mal abschätzen, wie hoch die Gebäudeheizkostenn sind, auch wenn diese eine, ggf. mal 10 % - 15 % Abweichung nach oben oder unten, ergeben können.
Dass diese "Energiekennwert" Anzeige den Vermietern/Verkäufern, die eine schlecht isolierte Bausubstanz an den/die Mann/Frau bringen wollen, nicht zusagt, ist dann wohl auch klar, wie die Aussage von Camarguaise am 08.09.2009 00:13 s. o., eindrucksvoll beweist!!!
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"Gruss vom Strand"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Ja, erstmal vielen Dank für eure Texte, besonders den von Mausi1939.
Allem Anschein nach gibt es wenig bis keine Handhabe gegen solche Forderungen.
Gerne glaube ich daß die Vermieter es als besonders günstig empfinden, wenn die Hausreinigung wöchentlich nur für einen 2 stöckigen Hauseingang 47,- Euro abwirft. Als Mieter empfinde ich das allerdings anders.
Das Geld wird knapper und gerade diese Posten fressen das Ersparte auf.
Ein Dach über dem Kopf sollte bezahlbar bleiben.
Danke Forenmitglieder.
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quote:
für einen 2 stöckigen Hauseingang 47,- Euro abwirft.
Abwirft ?
Das sind immer noch Kosten, die dem VM tatsächlich entstanden sind und von ihm verauslagt wurden.
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Nochmal Teilnehmer USEN:
47,- Euro für eine Stunde Treppenhaus wischen halte ich für zu teuer zumal der Hausmeister einen Fußweg von 200 m hat und als Festangestellter beim Besitzer läuft.
Sprich:
Der Vermieter verdient an den Hausmeister indem er die Leistung teuer an den Mieter verkauft.
Aber egal............................
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Nochmal:
Die 47 Euro sind bis jetzt nur das Ergebnis Deiner "Berechnung" (die ua davon ausgeht, daß das Jahr nur 48 Wochen hat).
Schau Dir die Belege an, dann wirst Du schon sehen, wie die Kosten sich zusammensetzen.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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