Frage zum Mietvertrag: Betriebskostenvorauszahlung

22. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.02.2011 19:03:53
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Mietvertrag: Betriebskostenvorauszahlung

Hallo,

ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag und brauche kundigen Rat. Eigentlich verstehe ich das Ding. Ich bin jedoch etwas verwirrt. Ich miete bald eine Wohnung, mir wurde gesagt: Kaltmiete (430) plus Nebenkosten (100) plus Heizkosten plus Strom. So habe ich auch kalkuliert. In dem Mietvertrag steht nun:

„1. Die monatliche Grundmiete beträgt 430,00€.
2. Neben der Grundmiete sind monatlich folgende Umlagen zu zahlen:
- 2.1 als Vorauszahlung für Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (BetrKV) Heizung/Fernwärme-Warmwasserversorgung (siehe Anlage)
- 2.2 Als Vorauszahlung für Betriebskosten im Sinne der BetrKV, swoeit nicht unter (2.1) aufgeführt (siehe Anlage): 100,00€
- 2.3 Vorauszahlung für die Betriebskosten im Sinne der BetrKV insegesamt: 100,00€

3. Die monatliche Gesamtmiete (Grundmiete und Betriebskostenvorauszahlung) beträgt: 530,00€."

Die Anlage ist die Betriebskostenverordnung.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html

Ich habe also, wie mir das von dem bisherigen Mieter gesagt wurde, bisher so gerechnet: 530 plus Heizkosten plus Strom. Wenn ich den Vertrag jetzt richtig verstehe, sind in den 100 € Betriebskostenvorauszahlung die Heizkosten schon drin. Ich muss also nur noch Strom zusätzlich zu den 530€ zahlen.

Sehe ich das richtig? Oder kommen die Heizkosten doch noch dazu?

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8 Antworten
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#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Du zahlst 100 € als VORAUSZAHLUNG für SÄMTLICHE Betriebskosten.
Abgerechnet wird das dann nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums.



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#2
 Von 
guest-12322.02.2011 19:03:53
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist mir klar, dass das ne Vorauszahlung ist und die Abrechnung bewirken kann, dass ich nachzahle oder etwas zurückbekomme. Also deiner Interpretation nach inklusive Heizung.

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#3
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Es sei denn, es handelt sich um eine Gasetagenheizung.



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#4
 Von 
guest-12322.02.2011 19:03:53
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es ist eine Gasetagenheizung. Hängt das jetzt auch noch vom Heizungstyp ab? Meine Güte.

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#5
 Von 
guest-12322.02.2011 19:03:53
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir wurde es jetzt so erklärt (und die Argumentation scheint logisch):
Da unter 2.1 kein Betrag genannt wird, hat der Vermieter mit Heizung etc. nichts zu tun. Also: externer Versorger, also: zusätzlich zur "Warmmiete". [danke mono]

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#6
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.02.2011 19:03:53
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hat nichts mit Nachdenken zu tun, sondern mit Erfahrung. Es setzt ja voraus, dass man weiß, was eine Gasetagenheizung ist, wie sie betrieben und abgerechnet wird. Da ich so etwas nicht weiß, frage ich ja. Dass ein Elefant grau ist und nen Rüssel hat, kann ich mir auch nicht erdenken, wenn ich noch nie einen gesehen habe.
Aber danke für den Wartungshinweis.

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