Frage zum Thema Briefkasten Mehrfamilienhaus

8. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
bogimaus
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zum Thema Briefkasten Mehrfamilienhaus

Hallo,
hab mal ne neue Frage im Bereich Mietrecht. Dazu mal Eckdaten: es gibt für uns 3 Parteien Briefkästen(von innen zu öffnen) an der Haustür im Hof. Zudem gibt es einen 3-teiligen Briefkasten an der Hofeinfahrt, ungesichert. Meist wird der Kasten an der Einfahrt genutzt obwohl mir bei einem Anruf bei der Post vor Wochen mal gesagt wurde es dürfte rechtlich keine zustellfähige Post in so einen Kasten geworfen werden außer Werbung ( ich hatte mich beschwert weil darin kleine Pakete waren, hätte jeder raus nehmen können obwohl eine Ablegenehmigung vorliegt !) .
Heute Abend finde ich zufällig einen Zettel an der Haustür, inklusive alle Briefkasten zugeklebt, das die Post nur noch an der Einfahrt eingeworfen werden soll, mit freundlichem Gruß der Hausbewohner. Erstens wurden wir von den Nachbarn gar nicht gefragt, zweitens habe ich das durchgestrichen und darauf geschrieben das es nur für die anderen beiden gilt. Mal abgesehen davon das wir das als Frechheit empfinden das die über unseren Kopf entscheiden....es steht doch sicher irgendwo das zustellfähige Post in einem gesicherten Briefkasten landen soll/muss oder? Ich meine egal ob es z.B. der Scheck meines Sohnes für sein Prospekte austragen ist, meine Rechnungen, irgendwas vom Gericht... oder anders ausgedrückt: der Herr im Dachgeschoss ist Hartz4 und die Alleinerziehende im 1.OG, die beiden sind zusammen kurz nachdem wir hier eingezogen waren und treiben immer wieder mal so Dinge ohne uns zu fragen, langsam nervt es. Es standen schon Handwerkerautos im Hof die uns die Zufahrt zur Garage versperrt hatten obwohl die Garage uns allein gehört, es wird auf nichts Rücksicht genommen, der Dreck von oben landet bei uns unten mehr als mal vor der Wohnungstür saugen gibt es da nicht.... lauter solche Dinge. Unser Terrassenvordach trieft vor Dreck von ihren Tieren die sie auf dem Balkon hält und zeitweise hält, das wollte sie auch mal sauber machen und es tut sich nichts dafür haben wir da Fliegen ohne Ende....aber egal, geht jetzt vorrangig um den Briefkasten. Welche Paragraphen kann ich denen um die Ohren schmeißen?

Viele Grüße
Bogi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von bogimaus):
obwohl mir bei einem Anruf bei der Post vor Wochen mal gesagt wurde es dürfte rechtlich keine zustellfähige Post in so einen Kasten geworfen werden

Dann würde ich doch mal dort anrufen und den nach der Rechtsgrundlage seiner Aussage fragen.



Zitat (von bogimaus):
es steht doch sicher irgendwo das zustellfähige Post in einem gesicherten Briefkasten landen soll/muss oder?

Mit Sicherheit wird so was irgendwo stehen. nur muss das erst mal keinen interessieren, wenn das kein Gesetz ist bzw. eine Verordnung mit Gesetzesrang ist.

Die Post kann man nötigenfalls auch vor die Türe legen.


An der Einfahrt befinden sich offenbar auch Postempfangseinrichtungen - da kann der Zusteller sich aussuchen wo er zustellt (sofern es keine besondere Zustellform wie z.B. PostiIdent gibt).

Will man nicht, das die nicht genutzt wird, muss man diese entsprechend demontieren / sperren.



Zitat (von bogimaus):
inklusive alle Briefkasten zugeklebt,

Sofern das auch Deinen Briefkasten betrifft, hätte man einen Anspruch auf Unterlassung - nötigenfalls kann man ihn auch verklagen wenn einem das Geld das wert ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Hallo, der Vermieter soll das regeln. Spreche mit ihm oder mache es schriftlich, alles andere kostet nur unnötig Nerven. Farnmausi

Signatur:

Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum

1x Hilfreiche Antwort

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