Frage zum Thema Mitbewohner

13. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
NeonX
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Thema Mitbewohner

Hallöchen,

ich habe da mal eine Frage :

Und zwar bewohne ich seit kurzem meine erste Wohnung, seit gestern hängt im Hausflur ein Zettel auf dem steht das alle
Mieter sich bei einer Nachbarin von mir melden sollen
um etwas für Wasser zu unterschreiben und die Anzahl der
Personen die STÄNDIG im Haushalt mitleben anzugeben!

1. Ist das überhaupt rechtens das ich solche Informationen
einfach an eine Nachbarin weitergeben soll!?

2. Meine Freundin kommt immer Donnerstag Abends zu mir und
bleibt dann bis Montag morgens, den Rest der Woche wohne
ich alleine!
Muss ich sie jetzt als Ständige Mitbewohnerin angeben ???

Wie sehen eure Erfahrungen in dem Bereich aus !?
Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
so eine Aktion ist nicht Sache der Mieterin.
Informiere den VM.
Gruß
odil

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Eure Nachbarin wird als eine Art Verwalter für den Vermieter agieren. Es ist doch umgekehrt für dich auch schön, wenn du bezüglich der Wohnung einen Ansprechpartner im Haus hast und nicht wochenlang auf Post vom Vermieter warten musst.
Gerade wenn du das erste Mal eine Wohnung hast, solltest du nicht fragen, welche Rechte habe ich, sondern welche Pflichten. Man kann sich meistens friedlich einigen solange beide Parteien an einem Strang ziehen.
Die Angabe der Personenanzahl in der Wohnung ist nötig für die Umlage der Wasserkosten. Wenn deine Freundin so lange im Haus ist, wie von dir angegeben, ist das auch den anderen Hausbewohnern bekannt. Donnertag abend bis Montag morgen ist mehr als die Hälfte der Woche, gerechterweise solltest du sie angeben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leiti
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

angeben solltest Du sie schn, das stimmt. Aber einfach der anderen Mieterin?
Grundsätzlich bist Du nur deinem Vermieter zur Auskunft verpflichtet und solltest das auch so halten...

Gruß
Thorsten

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KPL Hausverwaltungen am Niederrhein
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Was steht denn im Mietvertrag: Wurde für irgend eine Art von Betriebskosten die Aufteilung nach Personenzahlen vereinbart?

Wenn ja: Dann muss der Vermieter irgendwie an die Anzahl der in den einzelnen Wohnungen lebenden Personen kommen. Hat er die Nachbarin mit der Erhebung beauftragt?

Besucher werden dabei im übrigen nicht mitgezählt. Es würde ja dann womöglich dazu kommen, dass ein Besucher sowohl für die Wohnung, in der er zu Gast ist, als auch für die eigene Betriebskosten zahlen müsste, wenn für seine Wohnung auch die Personenzahl eine Rolle spielt :-)

-----------------
"Viele Grüße
Klaus"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Wie oben schon geragt wird, schau mal in den
Vertrag. Welche Art der Umlage von Wasserkosten ist dort angegeben?
Verbrauchsabhängig, also nach Wasseruhr, nach Quadratmetern oder nach Personen?
Sollte eine Wasseruhr vorhanden sein, darf
nicht mehr nach Personen abgerechnet werden.
Besuch muss, wie richtig gesagt, natürlich
nicht angegeben werden.
Gruß
odil

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