Frage zur Abstellung von Strom für Arbeiten an der Leitung

23. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)
Frage zur Abstellung von Strom für Arbeiten an der Leitung

Hallo,

mich interessiert es, wie die Rechtslage aussieht, wenn einem der Strom abgestellt wird, um Arbeiten an der Hauselektrik durchzuführen.

Folgender theoretischer Fall:

Vier Parteien (vier verbundene Bungalows) hängen an einem Haupt-Stromanschluss des Versorgers. Da eine Partei noch keinen eigenen Zähler hat, soll dieser eingebaut werden.

Darum wird der Strom für ca. 1 Stunde abgestellt.

Die Ankündigung für die Stromabstellung wurde am Vortag in die Briefkasten der Bewohner eingeworfen. Ich nehme an diese Ankündigungsfrist ist zu kurz. Wie lange müsste diese sein?

Problem ist nicht die 1-Stündige Stromunterbrechung, sondern der Elektriker, der gewählt wurde. Dieser halt schon öfter „murks" gebaut. Beispielsweise bei einem Nachbarn einen neuen Verteilerkasten gesetzt, der einige Tage später geraucht und fast gebrannt hat. Es sind auch weitere „Fehlschläge" dieses Elektrikers bekannt. Aber da dieser der einzige im Umkreis ist, wird der aus Kostengründen beauftragt, weil andere wegen dem Anfahrtsweg teurer wären. Geiz ist geil.

Angenommen der Elektriker verbockt seine Arbeiten am Freitag so sehr, dass keine Möglichkeit besteht, den Strom wieder einzuschalten und die vier Parteien über das Wochenende und Montag ohne Strom verbleiben. Das heisst auch kein Warm-Wasser, auch keine Heizung jetzt im Winter bei 0 Grad draussen.

Eine der Parteien hat eine schwere Erkrankung. 100% schwerbehindert und Pflegestufe 2. Wegen Wunden nach OP ist sie auf Warmwasser angewiesen. Ausserdem bestehen diverse Nahrungsunverträglichkeiten, so dass nur selbst gekochtes in Frage kommt. Keine Fertigprodukte und auf Grund schwerer Gehbehinderung kein Restaurantbesuch, da Treppen steigen kaum möglich.

Ist in einem solchen Fall möglich, so lange der Strom und damit Heizung ausgefallen sind, auf Vermieterkosten in ein Hotel zu gehen?

Die Person hat auch Medikamente im Kühlschrank, die gekühlt werden müssten. Diese haben einen Wert von ca. 15.000 EUR.

Ausserdem befinden sich im 330 Liter großem Tiefkühlschrank, eingefrorene Fleisch und Fisch-Produkte im Wert von ca. 1200 EUR.

Einer der Mieter hat ein Wasserbett. Wasserbetten werden mit einer Elektroheizung beheizt. Das könnte auskühlen, was zur folge hat, dass man darin nicht schlafen kann, weil Schlafen auf kaltem Wasserbett zu Nierenschäden, genau so wie Fahren eines Motorrades ohne Nierengurt führen kann.

Familien sind mehrere hundert Kilometer entfernt, so dass man nicht woanders über die Zeit hinfahren könnte.

Die vier Parteien mieten diese vier zusammenhängenden Bungalows bei einem und dem gleichen Vermieter, der den Elektriker beauftragt hat.

Welche Rechte hat man in einem solchen Fall.

Gruss
Freeman

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
Welche Rechte hat man in einem solchen Fall.

Keine, denn 1 Sunde sind in 60 Minuten rum. In der Zeit werden keine Medikamente warm und ein Wasserbett kühlt nicht aus.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wie kommen SIe auf die Idee, dass Ihr Strom nicht fließen würde bei Verbockung des Auftrages? Letztlich soll ja ein Haus angeschlossen werden, da schaltet man zur Sicherheit die drei anderen eine Stunde ab. Wieso so ein Horrorszenario erstellen?

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#3
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)

Offensichtlich, wenn etwas mehr Text da steht, wird er nicht gelesen. Ist das neuerdings Mode?

@Liane46:

Es geht nicht darum, welche Rechte man hat, wenn der Strom für 1 Stunde weg ist, sondern von Freitag 10:00 Uhr bis Montag abend.

@AltesHaus:

Wen Sie diesen Elektriker kennen würden, würden Sie nicht fragen. ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
Offensichtlich, wenn etwas mehr Text da steht, wird er nicht gelesen. Ist das neuerdings Mode?

@Liane46:

Es geht nicht darum, welche Rechte man hat, wenn der Strom für 1 Stunde weg ist, sondern von Freitag 10:00 Uhr bis Montag abend.

@AltesHaus:

Wen Sie diesen Elektriker kennen würden, würden Sie nicht fragen. ;-)


Eine Textwand ist nicht "etwas mehr Text".

Sollte der Strom nach Beendigung der Arbeiten nicht fließen und es der Handerwerker nicht richten können, rufen SIe halt nen Ersatz der es richtet und versuchen dann die Kosten beim ... Auftraggeber des Strommisten wieder zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120176 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
Welche Rechte hat man in einem solchen Fall.

Das Recht auf den Ersatz des entstandenen Schadens, unter Anrechnung/Beachtung von Mitverschulden und Schadenminderungspflicht.



Zitat (von freeman303):
Die Person hat auch Medikamente im Kühlschrank, die gekühlt werden müssten. Diese haben einen Wert von ca. 15.000 EUR.

Stromausfälle könne ja jederzeit passieren. Die Person wird also entsprechende Vorhkerungen getroffen haben, das der Kühlschrank längere Zeit ohne Strom verträgt.
Ansonsten könnte es passieren, das er ein Mitverschulden angerechnet bekommt.



Zitat (von freeman303):
Wasserbetten werden mit einer Elektroheizung beheizt. Das könnte auskühlen, was zur folge hat, dass man darin nicht schlafen kann, weil Schlafen auf kaltem Wasserbett zu Nierenschäden, genau so wie Fahren eines Motorrades ohne Nierengurt führen kann.

Im Rahmen der Schadenminderungspflicht könnte er dann auf einer anderen passenden Gelegenheit schlafen.





-- Editiert von Harry van Sell am 23.02.2017 19:28

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
Die Ankündigung für die Stromabstellung wurde am Vortag in die Briefkasten der Bewohner eingeworfen. Ich nehme an diese Ankündigungsfrist ist zu kurz. Wie lange müsste diese sein?

Die Ankündigung dürfte wohl vom Netzbetreiber her kommen?
Und dieser bräuchte solche Abschaltungen kurzfristig nicht mal Ankündigen, das ist heute nur ein zusätzlicher Service.
Am besten man liest sich die Niederspannungsanschlussverordnung §17 und die TAB des Netzbetreiber durch.
Zitat (von freeman303):
Offensichtlich, wenn etwas mehr Text da steht, wird er nicht gelesen. Ist das neuerdings Mode?

Alles andere hier geschriebene gehört zum Lebensrisiko, oder eben höhere Gewalt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)

Kein Strom, bedeutet auch kein Warmwasser und keine Heizung. Bei momentan 0 Grad und wenig gedämmtem Haus, hat man nach 24 Stunden ca. 15 Grad drin. Tendenz sinkend. Was war nochmals, wenn im Winter die Heizung nicht funktiniert? 100% Minderung und Hotel auf Kosten des Vermieters? Habe ich das noch richtig im Kopf?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
100% Minderung und Hotel auf Kosten des Vermieters?

Nö höhere Gewalt ist kein Grund für Mietminderung, es hat zwar noch keiner so einen Einfall gehabt, jedoch bei Hochwasser schreibt selbst der Mieterbund das:
https://www.mieterbund.de/presse/pressemeldung-detailansicht/article/35347-sturm-und-hochwasser.html?cHash=dbde4f83e2a69706ba8fb3a5866a844a
Zitat (von freeman303):
Habe ich das noch richtig im Kopf?

Falsch, es sei denn man riskiert eine Kündigung vom Vermieter.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)

Wie kommst Du auf höhere Gewalt?

Heizung nie warten und bei Heizungsausfall dann auch nach höherer Gewalt rufen? So liest man es eigentlich nur in Vermieterforen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
Heizung nie warten und bei Heizungsausfall dann auch nach höherer Gewalt rufen?

Was hat die Wartung einer Heizung mit einer Stromabschaltung zu tun?
Man sollte vielleicht auch weiter die NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) lesen, der Stromliefervertrag kommt zwischen dem Kunden (also auch Mieter) und dem Anbieter zustande.
Aber zur Beruhigung, der Netzbetreiber hat sehr fähige Fachleute vor Ort, und wenn man auch als Mieter noch Kunde beim angeschlossenen Anbieter ist, steht man nie lange im Dunkeln. Pech wäre es eben, wenn alle betroffenen Anschlüsse bei Billiganbietern wäre, wo der Netzbetreiber nur die Leitung zur Verfügung stellt, da kann es schon mal ein paar Stunden länger dauern, na Qualität hat eben auch ein wenig seinen Preis. :)
Noch mal, der Vermieter darf nicht von sich aus Notstrom ohne Zulassung ins Haus speisen, siehe Energiewirtschaftsgesetz / NAV / TAB und schließlich VDE. Sorry das sind Gesetze und Verordnungen, das sollte auch ein Mieter verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)

@0815Frager:

Das mit der ungewarteten Heizung war nur ein Beispiel. Der Versorger hat hier nichts mit der Sache zu tun. Es soll ein Unterzähler installiert werden, dafür wurde ein Handwerker (Elektriker) vom Vermieter beauftragt. Dieser ist als sehr unzuverlässig bekannt - gelinde ausgedrückt. Wegen ihm ist schon mal fast ein Nachbarshaus abgefackelt. Aber auf dem Dorf wird gern vertuscht. Der ärmste ist ja auch im Verein, dem alle andern auch angehören.

AN ALLE ANDEREN:

SAGT MAL. LÜGT IHR HIER MIT PURER ABSICHT? ODER HABT IHR KEINE AHNUNG? ODER SOLLEN HIER UNWISSENDE MIETER VON ANSPRÜCHEN AN DEN VERMIETER RECHTZEITIG DURCH LÜGEN ABGEHALTEN WERDEN?

Hier mal zur Information: Das Thema Höhere Gewalt und Mietminderung für alle zum nachlesen.
Fazit: Es kommt nicht auf das Verschulden des Vermieters. Mieter hat auch bei höherer Gewalt anspruch auf Mietminderung.

Link: http://www.frag-einen-anwalt.de/Stromausfall-und-Warmwasserausfall-Mietminderung--f228208.html

Es sagt viel über die Qualität eine Forums aus, wenn bewusst falsch geantwortet wird.

Dan kann man gleich bei www.gutefrage.net nachfragen. Dort tummeln sich die Meisten mit ganz viel Ahnung aber keinem Wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120176 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
Heizung nie warten

Relevanz für den geschliderten Sachverhalt:



Zitat (von freeman303):
Mieter hat auch bei höherer Gewalt anspruch auf Mietminderung.

1. Nö, hat er nicht
2. sagt der Anwalt das im übrigen auch nicht
3. ist das auch nur eine Meinung, so wie unsere



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
auch keine Heizung jetzt im Winter bei 0 Grad draussen.

Zitat:
Die Person hat auch Medikamente im Kühlschrank, die gekühlt werden müssten. Diese haben einen Wert von ca. 15.000 EUR.
:???:

:neck: Wo wäre zumindest bei dem Punkt den das Problem?

Zitat:
Ausserdem befinden sich im 330 Liter großem Tiefkühlschrank, eingefrorene Fleisch und Fisch-Produkte im Wert von ca. 1200 EUR.
Sollte im Winter dann mindestens 2-3 Tage ohne Strom auch problemlos überstehen.

Zitat:
weil Schlafen auf kaltem Wasserbett zu Nierenschäden
Ein Sofa oder sonstiges wird sich in besagtem Haushalt doch sicher finden...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
SAGT MAL. LÜGT IHR HIER MIT PURER ABSICHT? ODER HABT IHR KEINE AHNUNG? ODER SOLLEN HIER UNWISSENDE MIETER VON ANSPRÜCHEN AN DEN VERMIETER RECHTZEITIG DURCH LÜGEN ABGEHALTEN WERDEN?


... wenn Sie doch schon alles wissen ... warum fragen Sie dann?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Hallo,

zu Beginn des Stromausfalls informiert man den Vermieter, damit er Abhilfe schaffen kann.
Tut er das nicht innerhalb von 213 Sekunden, kann man sich in ein Hotel einmieten.

Ein Komfortverlust muss man dabei keinesfalls hinnehmen, wenn man also ein Wasserbett und Tiefkühltruhe hat, muss das Hotelzimmer Minimum ebenso ausgestattet sein. Ebenso ist ein ebenerdiges Restaurant, welches nach Wunsch kocht, quasi selbstverständlich.

Das Hotel bucht man am besten direkt unter Namen und Adresse des Vermieters, damit er die Rechnung direkt zugestellt bekommt. Dazu bei der Anmeldung das Geburtsdatum und die Kontodaten des Vermieters bereit halten (finden sich in der Regel im Mietvertrag). Vorsicht: sollten hier Fehler gemacht werden, kann der Vermieter die Rechnung nicht steuerlich absetzen, diesen Schaden müsste der Mieter dann wieder ersetzen.

Für den Transfer der Tiefkühlprodukte bietet sich ein entsprechend spezialisiertes Unternehmen an. Expressaufschläge sind vollständig vom Vermieter zu ersetzen.

Etwas anders gelagert ist die Sache bei den Medikamenten. Da Gefahr besteht, dass diese Schaden nehmen, sind diese umgehend zu entsorgen und neu zu besorgen. Eine Lieferung durch die Apotheke bietet sich an.
Der Arzt wird gerne ein neues Rezept ausstellen, zuständig für die Zahlung ist die Krankenkasse des Vermieters.

Wenn die Stromversorgung wieder hergestellt ist, hat der Mieter das Recht, noch 3 Tage in seiner Übergangsbleibe zu verweilen, um sich von der Stabilität der Stromversorgung zu überzeugen. Anschließend wird alles wieder zurück transportiert (Ausnahme: Medikamente, bitte neu bestellen). ACHTUNG KOSTENFALLE: Für den Rücktransport der Tiefkühlware werden KEINE Expresszuschläge erstattet, hierzu ist der Vermieter nicht verpflichtet.

Die Rechte bei einem theoretischem Stromausfall über 3,5 Tage sind relativ umfangreich. Kaum ein Mieter wird hierüber ordentlich aufgeklärt.

5x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
Es soll ein Unterzähler installiert werden, dafür wurde ein Handwerker (Elektriker) vom Vermieter beauftragt.

Also das widerspricht dem Eingangspost:
Zitat (von freeman303):
Vier Parteien (vier verbundene Bungalows) hängen an einem Haupt-Stromanschluss des Versorgers. Da eine Partei noch keinen eigenen Zähler hat, soll dieser eingebaut werden.

So jetzt mal wieder zur NAV zurück, einen Unterzähler zur Verrechnung kann es gar nicht geben.
Nun mal ein wenig fachlich gesehen der Ablauf, die Elektrofirma installiert den Zählerplatz und die Leitung, der Netzbetreiber hat nur Zugang zum HAK (Hausanschlusskasten) welcher auch verplombt ist. So am Tag XY kommt der MA des NB vorbei, und zieht die Sicherungen im HAK, schließt die Leitung an, der Elektriker ist für den Zählerschrank verantwortlich, es wird wieder aufgeschalten und da macht nichts Bum oder so.
Zitat (von freeman303):
Dieser ist als sehr unzuverlässig bekannt - gelinde ausgedrückt. Wegen ihm ist schon mal fast ein Nachbarshaus abgefackelt.

Das schon eine schwere Anschuldigung, gerade wenn man bedenkt, das hier nicht nur ein Meister dahinter steht, sondern dazu eine Zulassung als Installateursbetrieb beim Netzbetreiber. Einfach ausgedrückt wer das in den Raum stellt, ohne Nachweise zu erbringen, begibt sich in mehrfacher Hinsicht auf dünnes Eis, welches sehr viel Geld kosten kann.
Zitat (von freeman303):
Es kommt nicht auf das Verschulden des Vermieters. Mieter hat auch bei höherer Gewalt anspruch auf Mietminderung.

Nun was sollte man wohl für einen Ratschlag geben?
100% Mietminderung für min 3 Monate wären gerechtfertigt, dann hat der Mieter auf jeden Fall sofort eine fristlose Kündigung im Briefkasten, so viel ist sicher.
Vielleicht als Ratschlag sollte man einfach mal auch den Link, welchen ich vom Mieterbund eingestellt habe lesen.

Jedoch eine Anmerkung, was so beim lesen so Auffällt, man hat anscheinend einen Groll gegen Vermieter, da stellt sich die Frage, warum mietet man dann eine Wohnung?
Wie wäre es, wenn man sich wohl selbst Eigentum zulegen würde, denn ist man selbst Herr im Hause?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)

Da hast Du durchaus recht mti dem Groll.

Bei der Vermietung des vierten Bungalows, der seit über 10 Jahren leer stand (wohne hier auch seit 10 Jahren), ist aufgefallen, dass dessen Wasserleitungen an meiner Wasseruhr hängen und ich somit seit 10 Jahren auch für das Wasser zahle, was im unbewohntem 4. Bungalow anfiel. Das Problem ist, dass der ca. 800 qm große Garten, nur vom 4. Bungalow zugänglich ist und der Vermieter immer im 4. Bungalow seinen Gartenschlauch für die Gartenbewässerung im Sommer anschloss. Von dort war es in den Garten kürzer. Ich habe kein Gartennutzungsrecht. Ist sein Garten.

Als das zufällig raus kam, war auch der Sohn des Vermieters dabei und haute raus: "Boah, da wird die ganzen Jahre einiges darüber gelaufen sein." Darauf der Vermieter selbst: "Ach was, wir haben da nur ein paar Mal die Händle gewaschen".

Und ich wunderte mich, warum mein Wasserverbrauch in den letzten 10 Jahren so hoch war.

Ausserdem. Heute ist hier Unwetterwarnung. Neben meinen beiden Fahrzeugen, die auf dem mitgemieteten Hof stehen, stellte der Vermieter heute mittag zwei Leitern am Gebäude ab. Er hat was am Dach gemacht. Nun stehen die beiden Leitern ungesichert angelehnt ans Gebäude. Die gehen bis zum Dach - also ca. 5-7 Meter hoch. Ich warte, bis der Wind diese auf meine Fahrzeuge umpustet. Habe versucht ihn zu erreichen. Keiner da.

Habe Bein im Gips. Kann die selbst nicht wegstellen. Nächste Person, die das machen könnte, wohnt über 100 km weg.

Wegen dem Wasser überlege ich, ob es nicht sinnvoll wäre den Staatsanwalt hinzu zu ziehen.

Von 2015 ist die Nebenkostenabrechnung auch nicht fertig, obwohl diese sonst vorher immer pünktlich kam. Ich denke nicht, dass wir uns wegen der Sache mit dem Wasser über meinen Zähler, großartig einig werden.

Oder würde das Jemand hier schlucken? Ich glaube kaum.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
Da hast Du durchaus recht mti dem Groll.

Und dann wohnt man 10 Jahre dort?
Zitat (von freeman303):
Oder würde das Jemand hier schlucken? Ich glaube kaum.

Nun wir im Forum kennen nur eine Seite, immer die Sicht des Treadersteller.
Sich mit dem Vermieter zu streiten wird wohl auf Dauer keine Lösung sein, kurz oder lang findet der Vermieter einen Grund für eine Kündigung. Miete ist "Wohnen auf Zeit", so viel sollte einem bewusst sein, wenn es nicht mehr passt sucht man sich einfach eine neue Wohnung. So schont wohl das Nervenkostüm.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120176 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
Wegen dem Wasser überlege ich, ob es nicht sinnvoll wäre den Staatsanwalt hinzu zu ziehen.

Kann man.
Die Frage ist nur, kann man dem Vermieter Vorsatz nachweisen?
Und je nach Auslastung der Staatsanwaltschaft, kann es auch sein das eingstellt wird. Also nicht enttäuscht sein, wenn das dann doch nichts wird.



Zitat (von freeman303):
Von 2015 ist die Nebenkostenabrechnung auch nicht fertig, obwohl diese sonst vorher immer pünktlich kam.

Nun, dann könnte man da ja entsprechend vorgehen ...




Zitat (von freeman303):
Ich denke nicht, dass wir uns wegen der Sache mit dem Wasser über meinen Zähler, großartig einig werden.

Nun, als erste müsste man gerichtsfest beweisen könnren, das da überhaupt was war, also das die Leitungen angeschlossen waren.
Dann müsste man beweisen, wieviel da zusätzlich verbraucht wurde (da wird man wohl nur schätzen können).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich habe einen Mietvertrag, in dem das Recht der Vermieterkündigung ausgeschlossen ist.

Die Bude stand wohl lang leer, da sie recht Abseits ist. Ich komme nicht aus der Gegend. Da wollte ich eine Sicherheit haben und der Vermieter ging darauf ein.

Allerdings bin ich nicht mehr scharf drauf, hier ewig weiter zu wohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
Ich habe einen Mietvertrag, in dem das Recht der Vermieterkündigung ausgeschlossen ist.

Selbst beim normalen Kündigungsverzicht bringt es nichts, 1x Abmahnung danach Kündigung.
Es gibt überhaupt keine Sicherheit wie die Praxis zeigt, am Ende stellt der Richter ein zerüttetes Mietverhältnis fest und man ist draußen.
Mit Zeit und Geld (oder einer guten RSV) löst man jeden Mietvertrag auf, beim Zeitraum kann man vielleicht auf max 2 Jahre hoffen noch dort zu wohnen.
Zitat (von freeman303):
Allerdings bin ich nicht mehr scharf drauf, hier ewig weiter zu wohnen.

Tja dann sollte man wohl eher sich nach Wohneigentum um zu sehen, denn wer sagt das es beim nächsten Vermieter besser läuft?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)

Es funktioniert nicht so, wie Du das denkst.

Wenn der Vermieter das Verhältnis zerrüttert, weil er beispielsweise auf Mieterkosten ein Jahrzehnt lang Wasser verbraucht, kann dem Mieter kaum ein Schaden entstehen.

Und welches Mietverhältnis ist nicht zerrüttert, spätestens wenn man sich vor Gericht trifft?

Sonst hätte ja auch der Raucher aus dem TV seine Wohnung räumen können. Da war nicht nur das Verhältnis zum Vermieter zerrüttert, sondern auch das Verhältnis zu den anderen Mietern.

Darüber hinaus verfüge ich über genug Kapital, so dass ich durchaus den vollständigen Instanzweg ausschöpfen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
Darüber hinaus verfüge ich über genug Kapital, so dass ich durchaus den vollständigen Instanzweg ausschöpfen kann.


Warum kauft man dann kein Eigentum?

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