Frage zur Betriebskostenabrechnung bei Hausmeisterdiensten

23. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)
Frage zur Betriebskostenabrechnung bei Hausmeisterdiensten

Hallo zusammen
Habe heute meine BK für 2017 erhalten.Darin sind unter anderem 2 Posten wie Winterdienst und Objektpflege.
Diese Arbeiten führt bei uns der Hausmeister durch.Dieser steht aber nicht gesondert auf der BK.

Ist dies dann so zu verstehen das dieser Eventuell auf eigen Regie arbeitet und demnach einzeln abgerechnet wird in der BK ?Oder darf trotzdem nicht 2 Positionen einer Person zugeschrieben werden ?
Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Man sollte Belegeinsicht nehmen, dann weis man wie diese Posten entstanden sind - und kann diskutieren ob und wie sie angreifbar sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

In der BK-Abrechnung müssen die Kosten je BK-Art aufgeführt werden. In dem Fall die Gartenpflege und der Winterdienst. Da beides von ein und derselben Person ausgeführt wird ist irrelevant.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

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