Hallo zusammen,
nachdem wir Ende März eine Mieterhöhung erhalten haben, haben wir die Wohnung im Mai unter Berufung auf die auf zwei Monate verkürzte Kündigungsfrist zum 31.07.2008 gekündigt.
Gestern traf ich unseren VM und bat um eine Bestätigung der Kündigung. Er meinte, daß die Sache bei seinem Anwalt liege, da er meint, wir hätten kein Recht auf eine verkürzte Kündigungsfrist. Gleichzeitig ist aber die Wohnung schon mit möglichem Mietbeginn 01.08. inseriert. Heute bekam ich eine Mail mit Bitte um einen Besichtigungstermin, da sich ein Interessent gemeldet hat.
Meine Frage nun: Kann der VM in dem Fall überhaupt eine verkürzte Kündigungsfrist ablehnen?
Im Voraus danke für die Antworten. -----------------" "
Frage zur Kündigung
3. Juni 2008
Thema abonnieren
Frage vom 3. Juni 2008 | 13:05
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 3. Juni 2008 | 13:15
Von
Status: Unbeschreiblich (49430 Beiträge, 17379x hilfreich)
Die verkürzte Kündigungsfrist kann der Vermieter nicht ablehnen. Aber wahrscheinlich wird er sich darüber erst von seinem Anwalt belehren lassen müssen.
#2
Antwort vom 3. Juni 2008 | 13:22
Von
Status: Schüler (179 Beiträge, 74x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 3. Juni 2008 | 13:50
Von
Status: Unbeschreiblich (49430 Beiträge, 17379x hilfreich)
Nein, die Kündigungsfrist von zwei Monaten nach einer Überlegungsfrist von ebenfalls zwei Monaten ist korrekt (§ 561 BGB ).
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