Frage zur Kündigung

3. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
mafrebe
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Kündigung

Hallo zusammen,
nachdem wir Ende März eine Mieterhöhung erhalten haben, haben wir die Wohnung im Mai unter Berufung auf die auf zwei Monate verkürzte Kündigungsfrist zum 31.07.2008 gekündigt.
Gestern traf ich unseren VM und bat um eine Bestätigung der Kündigung. Er meinte, daß die Sache bei seinem Anwalt liege, da er meint, wir hätten kein Recht auf eine verkürzte Kündigungsfrist. Gleichzeitig ist aber die Wohnung schon mit möglichem Mietbeginn 01.08. inseriert. Heute bekam ich eine Mail mit Bitte um einen Besichtigungstermin, da sich ein Interessent gemeldet hat.
Meine Frage nun: Kann der VM in dem Fall überhaupt eine verkürzte Kündigungsfrist ablehnen?
Im Voraus danke für die Antworten. -----------------" "

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49430 Beiträge, 17379x hilfreich)

Die verkürzte Kündigungsfrist kann der Vermieter nicht ablehnen. Aber wahrscheinlich wird er sich darüber erst von seinem Anwalt belehren lassen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 74x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49430 Beiträge, 17379x hilfreich)

Nein, die Kündigungsfrist von zwei Monaten nach einer Überlegungsfrist von ebenfalls zwei Monaten ist korrekt (§ 561 BGB ).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.031 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.290 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen