Hallo zusammen,
da ich etwas unsicher bin frage ich Euch mal um Aufklärung.
Ich habe 2012 einen Mietvertrag unterschrieben
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate für beide Vertragspartner.
Da ich aber erst zum 01.02.13 einziehen konnte wurde folgende Vereinbarung reingeschrieben:
Die Mietzeit von Mietbeginn 01.11.12 bis 31.01.2013 ist Mietfrei. Als gegenleistungwirde eine Mindestmietzeit von 36 Monaten vereinbart. Wird diese Mindestmietzeit vom Mieter nicht eingehalten, so muss die zunächst mietfreie Zeit nachgezahlt werden.
Wann läuft diese Mindestmietzeit denn nun aus? Zum 31.10.15 oder zum 31.01.16
Ich würde ja sagen am 31.10.15 aber sicher bin ich mir da nicht und bevor ich mir ein Eigentor schieße frage ich doch lieber mal die Experten
Viele Grüße
Rosi
Frage zur Klausel im Mietvertrag Kündigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Erste Frage wäre, ob diese einseitige Mindestmietzeit überhaupt gültig wäre. Als Formularklausel wäre sie das vermutlich nicht. Hier ist offenbar jedoch eine Individualvereinbarung getroffen worden und die dürfte vermutlich gültig sein.
Wenn die Klausel genau so im Mietvertrag steht, muss eine Mindestmietzeit von 36 Monaten eingehalten werden. Da der Mietvertrag am 1.11.12 begonnen hat, wäre das m.M.n. 31.10.2015. Da steht ja nicht, dass 36 Monate Miete gezahlt werden muss.
ZitatWann läuft diese Mindestmietzeit denn nun aus? :
Am 31.10.2015
Folglich wäre eine Kündigung frühestens zum 31.01.2016 möglich.
Oder zum 30.11.2015, sofern die Kündigung spätestens am 03.09.2915 beim Vermieter ist, wenn Du die 3 Monate mietfrei nachzahlst.
Würde bedeuten das Du 6 statt 5 Monate weiter Miete zahlen mußt.
Wäre aber vorab zu klären ob diese Klausel wirksam ist.
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Hallo ihr Beiden,
nunhabe ich 2 gegenteilige Meinungen und bin genauso schlau wie vorher
Eigentlich wollte ich jetzt kündigen...also zum 30.11.15...was mache ich denn nun? Einen Anwalt fragen oder beim Mieterschutzbund? Logischerweise kann ich nicht 2 Monate doppelte Miete zahlen...
Viele Grüße
@Anitari: Es heisst in der Klausel 36 Monate Mindestmietzeit nicht 36 Monate Kündigungsverzicht. Und gemietet wurde ab 1.11.12, steht ja sogar Mietbeginn 1.11.12 explizit in der Klausel.
Die Mindestmietzeit läuft zum 31.10.15 aus.
mietzeit beginnt ab 1.11.2012. also sind die 36 monate am 31.10.2015 vorbei. und somit soll erfüllt.
-- Editiert von huibui am 23.08.2015 16:59
doppelt, sorry.
-- Editiert von huibui am 23.08.2015 17:00
Zitat:nunhabe ich 2 gegenteilige Meinungen und bin genauso schlau wie vorher
Ich denke auch, dass Anitari Mindestmietzeit und Kündigungsverzicht verwurschtelt hat.
Die Mindestmietzeit von 36 Monaten läuft Ende Oktober ab, daher wäre der Vertrag zu Ende Oktober kündbar (gewesen).
Bei einem Kündigungsverzicht von 36 Monaten, der aber nicht vereinbart ist, würde sich die Mindestmietzeit auf 39 Monate verlängern.
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