Frage zur Klausel im Mietvertrag Kündigung

23. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Cmrosi
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 8x hilfreich)
Frage zur Klausel im Mietvertrag Kündigung

Hallo zusammen,

da ich etwas unsicher bin frage ich Euch mal um Aufklärung.

Ich habe 2012 einen Mietvertrag unterschrieben
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate für beide Vertragspartner.
Da ich aber erst zum 01.02.13 einziehen konnte wurde folgende Vereinbarung reingeschrieben:

Die Mietzeit von Mietbeginn 01.11.12 bis 31.01.2013 ist Mietfrei. Als gegenleistungwirde eine Mindestmietzeit von 36 Monaten vereinbart. Wird diese Mindestmietzeit vom Mieter nicht eingehalten, so muss die zunächst mietfreie Zeit nachgezahlt werden.

Wann läuft diese Mindestmietzeit denn nun aus? Zum 31.10.15 oder zum 31.01.16
Ich würde ja sagen am 31.10.15 aber sicher bin ich mir da nicht und bevor ich mir ein Eigentor schieße frage ich doch lieber mal die Experten

Viele Grüße
Rosi

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Erste Frage wäre, ob diese einseitige Mindestmietzeit überhaupt gültig wäre. Als Formularklausel wäre sie das vermutlich nicht. Hier ist offenbar jedoch eine Individualvereinbarung getroffen worden und die dürfte vermutlich gültig sein.

Wenn die Klausel genau so im Mietvertrag steht, muss eine Mindestmietzeit von 36 Monaten eingehalten werden. Da der Mietvertrag am 1.11.12 begonnen hat, wäre das m.M.n. 31.10.2015. Da steht ja nicht, dass 36 Monate Miete gezahlt werden muss.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Cmrosi):
Wann läuft diese Mindestmietzeit denn nun aus?


Am 31.10.2015

Folglich wäre eine Kündigung frühestens zum 31.01.2016 möglich.

Oder zum 30.11.2015, sofern die Kündigung spätestens am 03.09.2915 beim Vermieter ist, wenn Du die 3 Monate mietfrei nachzahlst.

Würde bedeuten das Du 6 statt 5 Monate weiter Miete zahlen mußt.

Wäre aber vorab zu klären ob diese Klausel wirksam ist.

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#3
 Von 
Cmrosi
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo ihr Beiden,

nunhabe ich 2 gegenteilige Meinungen und bin genauso schlau wie vorher :sad:
Eigentlich wollte ich jetzt kündigen...also zum 30.11.15...was mache ich denn nun? Einen Anwalt fragen oder beim Mieterschutzbund? Logischerweise kann ich nicht 2 Monate doppelte Miete zahlen...
Viele Grüße

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

@Anitari: Es heisst in der Klausel 36 Monate Mindestmietzeit nicht 36 Monate Kündigungsverzicht. Und gemietet wurde ab 1.11.12, steht ja sogar Mietbeginn 1.11.12 explizit in der Klausel.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Die Mindestmietzeit läuft zum 31.10.15 aus.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

mietzeit beginnt ab 1.11.2012. also sind die 36 monate am 31.10.2015 vorbei. und somit soll erfüllt.

-- Editiert von huibui am 23.08.2015 16:59

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#7
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

doppelt, sorry.

-- Editiert von huibui am 23.08.2015 17:00

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#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat:
nunhabe ich 2 gegenteilige Meinungen und bin genauso schlau wie vorher

Ich denke auch, dass Anitari Mindestmietzeit und Kündigungsverzicht verwurschtelt hat.
Die Mindestmietzeit von 36 Monaten läuft Ende Oktober ab, daher wäre der Vertrag zu Ende Oktober kündbar (gewesen).
Bei einem Kündigungsverzicht von 36 Monaten, der aber nicht vereinbart ist, würde sich die Mindestmietzeit auf 39 Monate verlängern.

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