Frage zur Kündiegung einer Mietwohnung

29. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Stefanm28m
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Kündiegung einer Mietwohnung

Wir haben einen Mietvertrag über drei jahre abgeschlossen. Meine frage ist kann ich das Mietverhälltniss ohne weiteres kündiegen mit lieben gruß

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Da muessen wir genaueres wissen. Befristete Mietvertraege kann man nicht ohne besonderen Grund machen. Nur wenn z.B. schon jetzt absehbarer Eigenbedarf, z.B. Sohn hat bis dahin ausstudiert, besteht oder aehnliche Gruende geht das.

Anders ist es bei einem Kuendigungsausschluss, hier verzichten beide Parteien z.B. drei Jahre auf das Recht zur Kuendigung. Daran bist Du gebunden.

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"Chylla"

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#2
 Von 
Stefanm28m
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wir haben einen Mietvertrag auf drei jahre gemacht wollen aber jetzt ausziehen vor den drei jahren wiel vom vermieter einiege dinge passiert sind er hat sich mit seinem bruder bei uns im treppenhaus geprügelt und kam dann ohne zu klingeln und ohne vorwahnung in unsere Wohnung und hat die tür hinter sich abgeschlossen und das geht nicht wir haben eine kleine tochter wen sowas nochmal passiert mus nicht die kleine mit reingezogen werden deswegen wollen wir so schnell wie möglich ausziehen zum schutz der kleinen

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich habs immer noch nicht kapiert:

Ist das Mietende in drei Jahren oder kann in den ersten drei Jahren nicht gekündigt werden ?!?!?

Aber ich denke, es kommt auch eine Kündigung aus wichtigem Grund in Frage, evtl. wegen Hausfriedensbruchs !

evtl. zum Mieterbund gehen !

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"Chylla"

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#4
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Stefanm28m
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mietvertrag geht vom 01.03.2006 und endet normalerweise am 29.02.2009 wollen aber früher auf grund der sache raus.

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#6
 Von 
Stefanm28m
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Strafanzeige nein weil er ja auch im endefeckt schutz gesucht hat er hat von uns zu Hause ja die Polizei gerufen wegen seinem bruder

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#7
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Der Mietvertrag geht vom 01.03.2006 und endet normalerweise am 29.02.2009 wollen aber früher auf grund der sache raus.

Was genau steht im Mietvertrag? Was steht dort als Begründung für die Befristung zum 29.02.2009 :???: (2009 ist kein Schaltjahr)?

Das ist wichtig für die Beantwortung Deiner Frage.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund wegen Hausfriedensbruchs kommt nur in Frage, wenn das in den letzten Tagen passiert ist.

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