Frage zur Mieterhöhung nach Indexmiete

27. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
SteffiSteff123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Mieterhöhung nach Indexmiete

Hallo zusammen,

mein neuer Vermieter möchte in 3-4 Monaten die Miete erhöhen. Bisher habe ich noch nichts schriftliches erhalten. Da meine finanziellen Mittel derzeit gering sind, wollte ich schon einmal ausrechnen, das da auf mich zukommen wird.

In meinem Mietvertrag (aus dem Jahr 2012) steht:

Die Miete verändert sich gemäß dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2005=100)

Die Formel zur Berechnung lautet wohl:
(Neuer Indexstand : alter Indexstand x 100) – 100 = prozentuale Steigerung

Aber was ist der alte Indexstand? Ist es der:

- Verbraucherindex aus 2005? Welcher Monat?
- oder setzte ich einen Wert von 100 ein (Dort steht ja "Basis 2005 = 100)
- oder nehme ich den Index aus 2012 (Unterschrift des Mietvertrages)

Bisher wurde die Miete noch nie erhöht...
Vielen Dank für Eure Hilfe !

VG Steffi




-- Editiert von SteffiSteff123 am 27.02.2020 15:00

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von SteffiSteff123):
Aber was ist der alte Indexstand? Ist es der:

- Verbraucherindex aus 2005? Welcher Monat?
der Jahreswert, u.a nachzushlagen in den st. Jahrbüchern.

Als Beispiel mit Hausnummern:

2005 Wert 75 = 100 %

2012 Wert 88 = Ausgangsbasis für die Berechnung

2019 Wert 99 = Abweichung zwischen 88 und 99 ist die Veränderung

Zitat (von SteffiSteff123):
Aber was ist der alte Indexstand?
die Frage hätte ich vor Vertragsunterzeichnung geklärt und den Wert schriftlich fixiert.

Berry

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#2
 Von 
SteffiSteff123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm. Verstehe ich nicht ganz.

Hier ist so ein Rechner: https://iv-roth.de/vpi-rechner/

Kann ich es damit berechnen? Gebe ich dort also 2012 und 2019 an?

Wenn die Veränderung zwischen 2012 und 2019 relevant ist, warum steht dann dort ein Basiswert aus 2005?

Warum wird überhaupt im Jahr 2012 ein Basiswert aus 2005 angegeben, wenn die Zahlen doch monatlich aktualisiert werden?

VG





-- Editiert von SteffiSteff123 am 27.02.2020 17:00

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Verbraucherindex aus 2005? Welcher Monat?


Das verstehst Du falsch. Es ist mit der Angabe eine ganz bestimmte Zahlenreiche des Bundesamtes für Statistik gemeint, die im Jahre 2005 mit dem Wert 100 beginnt.

Zitat:
oder setzte ich einen Wert von 100 ein (Dort steht ja "Basis 2005 = 100)


Da brauchst Du keinen Wert 100 einsetzten, sondern die hat den Wert 100 für das Jahr 2005

Zitat:
oder nehme ich den Index aus 2012 (Unterschrift des Mietvertrages)


Aus dieser Zahlenreihe nimmst Du den Indexwert für den Monat des Mietbeginns (nicht Vertragsabschluss). Das ist dann der alte Indexwert. Als neuen Indexwert nimmt man den letzten Eintrag in der Zahlenreihe. Die Mieterhöhung ermittelt man dann mit der angegebenen Formel.

Zitat:
Warum wird überhaupt im Jahr 2012 ein Basiswert aus 2005 angegeben, wenn die Zahlen doch monatlich aktualisiert werden?


Dein verlinkter Rechner rechnet mit "Basis 2015 = 100". Diese Zahlenreihe gab es logischerweise im Jahre 2012 noch nicht. Sie hat die jedoch den Verbraucherpreisindex "Basis 2005 = 100" abgelöst und ist daher für die Berechnung zu verwenden.

Zitat:
Kann ich es damit berechnen? Gebe ich dort also 2012 und 2019 an?


Den kannst Du verwenden und die Monate müssen natürlich auch korrekt angegeben werden. Der letzte Wert stammt dabei aus dem Januar 2020 und nicht aus 2019.

Zitat (von Sir Berry):
die Frage hätte ich vor Vertragsunterzeichnung geklärt und den Wert schriftlich fixiert.


Was allerdings unmöglich ist, da der Wert zum Mietbeginn bei Vertragsabschluss noch nicht veröffentlicht sein kann. Schließlich liegt dieser Wert in der Zukunft. Sinn macht eine solche Vereinbarung auch nicht, da man den Wert einfach auf der Webseite des Bundesamtes für Statistik www.destatis.de nachlesen kann.


-- Editiert von hh am 27.02.2020 17:57

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SteffiSteff123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh :)

Danke für Deine Antwort.


Ich nehme also 2012 als alten Index und den neuen aus 2020.

Bist du ganz sicher?
Es spielt keine Rolle dass im Jahr 2012 noch das Basisjahr 2005 galt? Und erst im Januar 2013 das neue Basisjahr 2010 ?

Sorry, ich bin etwas verwirrt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Zitat (von SteffiSteff123):
warum steht dann dort ein Basiswert aus 2005?
keine Ahnung, das war vielleicht noch ein altes Vertragsformular, zudem existierte 2015=100 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ja noch lange nicht
Das ist aber völlig irrelevant, weil das Statistische Bundesamt in seinen Veröffentlichungen bereits alle Werte umrechnet/umbasiert/revidiert wenn ein neues Basisjahr eingeführt wird > hier erklärt
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erlaeuterungen/informationen-zur-wertsicherungsklauseln.html

Zitat (von SteffiSteff123):
Ich nehme also 2012 als alten Index und den neuen aus 2020.
Nein. Du bewegst dich immer nur in einem Index - in einer Tabelle - mit einem bestimmten Basisjahr.

D.h. du schaust immer in der Tabelle mit dem neuesten Basiswert - das ist derzeit 2015=100
die alten Monatswerte mit (ehemals) alten Basisjahren sind dann schon entsprechend auf das aktuelle Basisjahr umgerechnet
z.B. Basisjahr 2015=100, Spalte: Verbraucherpreisindex
der aktuellste veröffentlichte Wert ist für Januar 2020 = 105,2
dann blätterst du in diesen Zeitreihen zurück, z.B. bis Januar 2012 = 95,8 (der ehemalige Wert ist hier bereits umgerechnet auf Basisjahr 2015=100, schön daran zu erkennen, dass der Wert nun unter 100 liegt)

https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html#sprg266600
dort unter Publikationen
Verbraucherpreisindex - Lange Reihen
bzw. der Direktlink zur zuletzt veröffentlichten Tabelle (die haben, das was man gerade sucht, ja immer wirklich gut versteckt)

aber das nur zum Verständnis, wegen deiner Fragen
du kannst es dir nämlich auch ganz einfach machen und dir die Veränderung direkt ausrechnen lassen mit der Rechenhilfe des Statistischen Bundesamtes
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Internetprogramm.html

Demnach beträgt die prozentuale Indexveränderung von Januar-2012 bis Januar-2020 => 9,8 %

Der private Rechner, der oben verlinkt ist, sollte das gleiche Ergebnis ausspucken.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SteffiSteff123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ahaaaa, Jetzt hab ich es kapiert, danke !!!

Danke auch für den Link, ich mag es auch gerne selber nachvollziehen können :)

0x Hilfreiche Antwort

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