Hallo euch allen.
Ich habe eine Frage bezüglich der Kautionsrückzahlung.
Wen man weiss das der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen wird,
gibt es da möglichkeiten bevor man auszieht das irgendwie zu regeln.
In 3 Monaten wird mein Umzug sein.Bevor ich aber nun ordnungsgemäss kündige,
habe ich eben diese Angst(zurecht berechtigte Angst) das ich meine Kaution nicht bekomme.
Die ich ja auch gleich für die neue Wohnung nutzen möchte bzw wollte.
Was gibt es für möglichkeiten die Kaution zu bekommen,
ohne als ausgleich die letzten 2 Monatsmieten einzubehalten,was man ja nicht darf.,was meine Kaution aber ausgleichen und decken würde.
LG kaktusssss
-----------------
" "
Frage zur Mietkaution Rückzahlung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Die ich ja auch gleich für die neue Wohnung nutzen möchte bzw wollte.
Direkt bei Auszug bekommst Du die Kaution ohnehin nicht zurück.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Wen man weiss das der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen wird,
Hat der Vermieter das scon angekündigt? Oder woher beziehst du dieses Wissen?
quote:
habe ich eben diese Angst(zurecht berechtigte Angst) das ich meine Kaution nicht bekomme.
Also doch eher eine Vermutung/Befürchtung anstatt gesichertem Wissen ...
-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
--- editiert vom Admin
RE..
Der Vermieter schuldet schon 3 Vormietern die Kaution.
Leider wurde dieses mir erst jetzt bekannt..
2 Mieter streiten schon seid 1 Jahr auf herausgabe der Kaution.
Und ja ich habe immer die Miete pünktlich bezahlt,sowie auch die Betriebskosten.
Nun ist ja wohl meine Angst berechtigt das ich auf meine nicht unerheblichen gezahlten 1500 Euro Mietkaution warten kann bis der Arzt kommt.
Was kann ich nun tun..
lg Kaktusss
-----------------
" "
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Erst mal die 6-Monatsfrist abwarten. Vorher werden alle deine Forderungen eh ins leere laufen. Zahlt er dann gar nichts muss man übelegen wie man vorgeht.
Eventuell ist er ja bis dahin durch verloren Prozesse geläutert und zahlt freiwillig.
Ansonsten hilft dir der normale Rechtsweg ...
-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
17 Antworten
-
8 Antworten
-
64 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten
-
25 Antworten