Frage zur Mietsicherheit

8. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Der Heinzer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zur Mietsicherheit

Hallo,

ich bin umgezogen und habe mit meiner vermeindlichen Nachmieterin ausgehandelt das sie den, in der Wohnung verlegten Teppichboden, reinigt und von mir die Kosten erstattet bekommt.

Im Übernahmeprotokoll habe ich dann unterschrieben das ich für die Kosten der Reinigung oder gegebenenfalls für den Austausch des Teppichs aufkomme.
Leider hat die Dame die Wohnung dann leider nicht beziehen können da sie ALG II bezieht und die Miete über dem dort geregelten Satz liegt, so das später, mir völlig unbekannte die Wohnung bezogen , welche natürlich nichts von einer Abmachung wissen konnten.
Nun hat mir mein Ex-Vermieter mitgeteilt das ich meine Mietsicherheit,etwas über 600.- Euro, nicht zurück erhalte da er den Teppichboden auswechseln muß.
Ich habe eine Rechnungskopie verlangt, diese aber auch nach 14 Tagen noch nicht erhalten.

Ich war dann auch Frech genug bei den neuen Mietern mal zu klingeln und zu fragen ob ich mir mal den Teppich ansehen dürfte. So hab ich sehen können das der Tepichhboden nicht ausgewechselt worden ist.

Meine Frage ist nun, ob ich irgendwie dagegen vorgehen kann?

Ich hab schon überlegt einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen befürchte aber, das die Kosten die verlangte Mietsicherheit dann "auffressen".

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Babayaga82
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Also der Vermieter darf nur die tatsächlichen (!) Kosten von der Kaution abziehen, der Rest steht Dir zu! Insofern muss er Dir schon abrechnen, warum er wieviel einbehält. Er kann ja zB auch nicht wegen ner ausgetauschten Klobrille oder so 600€einbehalten. Ob er dann allerdings wirklich den Teppich austauschen muss, weiß ich nicht.

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#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Ich nehme an, der Teppich war schon bei deinem Einzug in der Wohnung?
Es kommt auch darauf an, ob der Teppich wirklich Schäden wir Brandlöcher oder dicke Flecken aufwies - dann wärst du Schadensersatzpflichtig gewesen, hättest allerdings auch nur für den Zeitwert aufkommen müssen.

Wenn der Teppich normale Abnutzungsspuren aufweist, ist das mit der Miete abgegolten und der Vermieter kann hier keine Kosten geltend machen.

Selbst wenn der Teppich von dir beschädigt worden ist: derVermieter hätte dir erst die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen müssen, bevor er auf eigene Faust tätig wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Der Heinzer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ersteinmal vielen Dank für ihre Antworten.

Der Teppich war schon in der Wohnung als ich einzog.
Ich bewohnte die Wohnung nicht ganz 2 1/2 Jahre.

Der Teppich hatte einen großen Fleck den ich im Vorfelde versuchte zu entfernen. Leider war der Reiniger wohl zu scharf so das eine etwas Teller große stelle des Teppichs
etwas ausgeblichen ist.

Ansonsten gab es nur normale gebrauchsspuren.

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