Hallo,
Person A: Vermieter
Personen B: Mieter + 1 Kind
Einzug: 01.05.2016
3 Zimmerwohnung (Quadratmeter unbekannt, steht nichts im Mietvertrag, ca. 80 qm)
6 Familienhaus
Kaltmiete: 650,-
monatl. NK: Heizung/Warmwasser: 100,- , Betriebskosten gem. § 2 Betriebskostenverordnung: 90,-
Hier nun meine Frage(n):
Sind (übrige) Nebenkosten, die zum Teil auf die Quadratmeter umgelegt werden, zum anderen Teil Pauschal berechnet werden, mit 12 Mte zu dividieren und dann mit 8 Mte zu multiplizieren?
Pauschal berechnet werden lt. Zusatzvertrag zum Mietvertrag:
Hauswart, ohne Treppenputz (obliegt den Mietern): 240,- pauschal pro Jahr
gemeinschaftliche SAT-Schüssel: 60,- pauschal pro Jahr
Auf die Quadratmeter zu verteilende Nebenkosten, lt. Zusatzvertrag
-Kosten für Rauchmelder: --> 1x vorhanden lt. Typenbezeichnung für 19,99 zu kaufen
-Kosten für Feuerlöscher und Wartung: --> Keiner in öffentlichen Räumen oder im Hausflur zu sehen
-Kosten für die Überprüfung des Trinkwassers nach § 14 (3) Trinkwasserverordnung ---> wieviel könnte sowas denn kosten?
-Kosten für die Reinigung der Dachrinne ---> auch hier frage ich mich wie viel sowas denn kosten könnte?
Vermieter will morgen den Mieter besuchen und mit ihm über die Nebenkostenabrechnung sprechen, da es da wohl Klärungsbedarf gibt. Nebenkostenabrechnung liegt dem Mieter noch nicht vor. Seltsam ist auch, dass der Mieter zum 1.11.2016 die Wasserstände dem Vermieter mitteilen sollte und auch tat, aber noch keine Heizungsablesung durchgeführt wurde.
Er will nun auf alles vorbereitet sein. Sind die monatl. anfallenden Nebenkosten zu hoch berechnet?
-- Editier von ToWa am 12.01.2017 21:30
Frage zur Nebenkostenabrechnung/
12. Januar 2017
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Frage vom 12. Januar 2017 | 21:22
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 48x hilfreich)
Frage zur Nebenkostenabrechnung/
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 13. Januar 2017 | 09:03
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatSind (übrige) Nebenkosten, die zum Teil auf die Quadratmeter umgelegt werden, zum anderen Teil Pauschal berechnet werden, mit 12 Mte zu dividieren und dann mit 8 Mte zu multiplizieren? :
Berechnung der Anteiligen Kosten des Mieters bei Umlage nach Wohnfläche:
Gesamtkosten des Objektes : Gesamtwohnfläche des Objektes x Wohnfläche des Mieters : 365 Tage Abrechnungszeitraum x Tage Nutzungszeitraum des Mieters = Anteilige Kosten des Mieters
Und muß für jede einzelne Betriebskostenart berechnet werden.
Über Pauschalen muß keine Abrechnung erstellt werden.
Zitat:-Kosten für Rauchmelder: --> 1x vorhanden lt. Typenbezeichnung für 19,99 zu kaufen
Die Anschaffungskosten sind nicht umlegbar, wohl aber die Miete und die jährliche Wartung. Vorgeschrieben sind Rauchmelder in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren.
Zitat:Kosten für Feuerlöscher und Wartung: --> Keiner in öffentlichen Räumen oder im Hausflur zu sehen
Auch hier Anschaffungskosten nein, Wartung ja.
Zitat:Kosten für die Überprüfung des Trinkwassers nach § 14 (3) Trinkwasserverordnung ---> wieviel könnte sowas denn kosten?
-Kosten für die Reinigung der Dachrinne ---> auch hier frage ich mich wie viel sowas denn kosten könnte?
Keine Ahnung.
Warum der Vermieter für diese Kosten Pauschalen erhebt, statt Vorauszahlungen erschließt sich mir absolut nicht.
Die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten ist etwas komplizierter.
Hier müssen zunächst die Gesamtkosten der Heizungsanlage in Kosten für Heizung und Warmwasser unterteilt werden.
Dann wird von der jeweiligen Kostenart ein Teil, meist 30 %, nach der Wohnfläche umgelegt (Berechnung siehe oben) und der Rest nach tatsächlichem Verbrauch.
ZitatSind die monatl. anfallenden Nebenkosten zu hoch berechnet? :
190 € monatliche Vorauszahlungen bei 80 m² und 2 Personen ist nicht zu hoch. Der Durchschnitt liegt bei ca. 2,50 € pro m².
Das Gemauschel mit den Pauschalen kann ich nicht nachvollziehen.
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