Frage zur Nebenkostenpauschale

16. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Karola30
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)
Frage zur Nebenkostenpauschale

Hallo, meine Freundin wohnt in einem möbl. 1 Zi-Souterrain-App.
mit Nebenkostenpauschale.
Nachdem die Vermieterin vor 1 Woche mündlich auf zu hohen Stromverbrauch hinwies, hat sie meiner Freundin nun
eine Abmahnung zukommen lassen, weil sie zuviel Wäsche wäscht (zwar eigene Maschine- aber eben zuviel Strom+Wasser), weil sie die Heizung zu hoch dreht (da "kellerwohnung" isses bei ihr A****kalt) und zuviel kocht (wir haben 1x für 6 Personen gekocht- ich denke mal, der Besuch störte und nicht das Kochen).
Die Heizung wurde jetzt ganz abgestellt (supi- Freundin hat grad ne Blasenentzündung, da ist Kälte sehr gesundheitsfördernd)
Wie siehts damit nun rechtlich aus??
Muß dazu sagen, das diese Wohnung vorher nur an Wochenendheimfahrer vermietet wurde, wahrscheinlich war die Pauschale dementsprechend niedrig angesetzt- aber da muß der Vermieter eben vorher drauf achten und den Mietvertrag ändern, oder?
Vielen Dank für Tipps, Karo

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Der Vermieter kann eine angemessene Erhöhung der Nebenkostenpauschale verlagen. Die Abmahnungen sind aber nicht gerechtfertigt.

Eine Pflicht, die Heizung einzuschalten besteht im Sommer nur dann, wenn die Raumtemperatur unter 18°C fällt.

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#2
 Von 
Karola30
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke- so ähnlich dachte ichs mir.

Der Vermieter kann eine angemessene Erhöhung der Nebenkostenpauschale verlagen.

Eben, soll sie erhöhen, aber nicht rummotzen wg. zu hohen Stromverbrauchs...steht ja schließlich nicht im Mietvetrag "nur eine Waschladung pro Woche" ;-))
Geht das einfach so oder muß komplett ein neuer Mietvetrag aufgesetzt werden?
Gruß, Karo

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Das geht schriftlich. Ein neuer Mietvertrag muss dafür nicht aufgesetzt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KPL Hausverwaltungen am Niederrhein
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Also: Bei Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale kann der Vermieter, wenn die tatsächlich entstandenen Betriebskosten höher sind, eine angemessene Anhebung der künftigen Vorauszahlungen verlangen.

Im übrigen hat er nicht das Recht, irgend welche Verhaltensweisen bezüglich der Höhe der Verbräuche anzuordnen. Und die Temparatur in der Wohnung muss, egal, was im Mietvertrag steht, ganzjährig auf 21 Grad anzuheben sein. Guck mal hier rein: http://www.wz-newsline.de/seschat4/200/sro.php?redid=55921

-----------------
Viele Grüße
Klaus
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-- Editiert von KPL Hausverwaltungen am Niederrhein am 17.07.2004 11:30:15

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