Fragen nach Mietkündigung

2. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
stjerneskud
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen nach Mietkündigung

Hallo alle zusammen!

Ich habe am 31.05.2005 meine Wohnung nach 3 Jahren wohndauer gekündigt nun habe ich ein paar Fragen, denn unser Vermieter möchte einige dinge von uns haben.

1. Er verlangt von uns das wir den Teppichboden aus allen Zimmern entfernen, obwohl dieser bereits in der Wohnung vorhanden war und mit dem darunter ligenden Boden verklebt ist. Wer ist dafür zuständig er oder wir?

2. Er möchte von uns für Fernbedienungen einen "kleinen" Betrag haben obwohl wir ihm diese mit Beendigung der Mietsache zurückgeben. Müssen wir bezahlen oder vieleicht doch nicht?

3. Vor ca. 2 1/2 Jahren haben wir uns einen kleinen Garten angelegt, dieses wurde im vorhinein mit dem Vermieter besprochen, er sagte uns das wir dort machen können was wir wollen, jetzt kommt er an und möchte von uns für die Nutzung des Gartens einen kleinen Obolus haben, obwohl dort niemals ein Garten angelegt wude und alles durch unsere Tatkraft erst schön gestaltet wurde. Ist es den Rechtens von uns Geld für den Garten zu verlangen, obwohl er nicht einen Cent reingesteckt hat?

Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen und verbleibe.

MfG Stjerneskud

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

1. Was steht im Übernahmeprotokoll der Wohnung zum Thema Teppich?

2. Welche Art von Fernbedienung denn? Gibt es grundsätzlich nicht im Mietrecht.

3. Was steht denn im Mietvertrag zum Thema Garten? Im Nachhinein kann ein Vermieter ohne Vereinbarung mit Ihnen nichts für die Nutzung des Gartens verlangen.

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#2
 Von 
stjerneskud
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Im Mietvertrag steht nichts über den Teppich drin, daher sehen wir uns auch nicht dafür verantwortlich, diesen aus der Wohnung zu entfernen.

2. Die Fernbedienung ist für die Öffnung und Schließung der Einfahrt zum Hof, wo sich unsere Parkplätze befinden.

3. Im Mietvertrag wurde keine Vereinbarung über die Gartennutzung getroffen. Er behauptet das etwas mündlich vereinbart wurde, aber nicht mit uns, sondern mit unser Nachbarin und er denkt das das auch gleichzeitig für uns zu trift.

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#3
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Den Teppich müssen Sie nicht herausreissen, wenn er normale Abnutzung zeigt.

Ansonsten mal shamponieren, das müsste bei normaler Abnutzung reichen.

Einen kleinen Garten haben wir uns auch gerade angelegt,haben aus Gestrüpp einen Garten gemacht.

Auch wir haben nur eine mündliche Vereinbarung das wir pflanzen dürfen.

Wenn keine Nutzungspauschale SCHRIFTLICH vereinbart wurde, kann der Ihnen auch nix abziehen,aber darauf bestehen das grössere Pflanzen im Garten verbleiben da Diese leider nun ihm gehören.

-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

1. Haben Sie die Wohnung übernommen? Gibt es ein Protokoll davon?

2.Für die Fernbedienung kann kein Geld im nachhinein gefordert werden.

3. siehe lilicat

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
stjerneskud
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt ein Übernahmeprotokoll, aber auch in diesem ist keine rede über dem Teppich. Das ist ja das Problem!

Wir wissen nicht was wir tun sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Der Teppich ist Eigentum des Vermieters, da er in der Wohnung war als Sie einzogen.

Also auch sein problem,ausser er ist in einem unüblich schlechten Zustand

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#7
 Von 
stjerneskud
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Teppich sieht noch genauso aus wie vorher, da wie darüber Brücken gelegt haben.

Sein argument lautet, dass in der Wohnung geraucht wurde und sich der Geruch in die Fasern des Teppichs angelagert haben und wir deshalb diesen entfernen sollen.

Ich danke ihnen schon für die nette Hilfe und verbleibe.

MfG Stjerneskud

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
stjerneskud
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Teppich sieht noch genauso aus wie vorher, da wie darüber Brücken gelegt haben.

Sein argument lautet, dass in der Wohnung geraucht wurde und sich der Geruch in die Fasern des Teppichs angelagert haben und wir deshalb diesen entfernen sollen.

Ich danke ihnen schon für die nette Hilfe und verbleibe.

MfG Stjerneskud

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Hi, kann es sein dass im Mietvertrag etwas über die vom Vormieter übernomene Enbauten und Gegenstände steht?
Ist das der Fall: schaut im Übergabeprotokoll, ob der teppich als Bestand der Wohnung (mitvermietet) oder event. gar nicht erwähnt ist (nichtvermietet). Ist es mitvermietzet, so ist es sache des vermieters und normale gebrauchsspuren sind ok. Ist es nicht itvermietet: dann musst ihr die Sachen, die ihr vom "Vormieter somit übernommen habt" aus der Wohnung entfernen und Vorherzustand zurückversetzen(also eventuel noch Kleber abkratzen ectr.)
Rauchergeruch kann auch mit Spray beseitigt werden, ist kein Katzengeruch, der tief in Boden sich einfrisst.
Wegen Garten: wenn ihr nun die ganze Plantschen entfernt und mitnimmt, musst ihr den Vorherzustand wiederherstellen. Ohne schriftliche vereinbarung, dass ihr dass bauen durftet, auch ohne Zeugen , sieht es nicht so gut aus für euch, denke ich.
Mina

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vvicky
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

wohne mit einer freundin zusammen in einer wg wo beide den mietvertrag unterschrieben haben jetzt möchte ich ausziehen mit ner drei monats kündigung aber mein vermieter sagt es müssen beide unterschreiben bzw freundin muss einwilligen (tut sie aber nicht) was kann ich tun :-(

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