Hallo zusammen,
Herr A muss demnächst seine Mietwohnung kündigen. Nun tauchen Fragen auf ob Herr A verpflichet ist einige Mängel zu beseitigen.
Im Badezimmer sind im Bereich der Dusche die Fugen nicht mehr weiss sondern grau, es ist kein Schimmel, die Fugen sind nach 15 Jahren ausgewaschen.
Das Waschbecken hatte bei Einzug einen kleinen Riß, wurde aber nicht im Protokoll erwähnt. Es hieß das hält noch, wenn es kaputt geht wird es ersetzt. Der Riß ist immer noch da. Muss Herr A das Waschbecken auf eigene Kosten austauschen ?
Das Wohnzimmer ist mit Echtholz Laminat ausgestattet, es wurde bei Einzug abgeschliffen und geölt. Herr A hatte wie üblich Teppiche auf dem Boden. An den Stellen wo der Teppich lag ist der Boden heller als in anderen Bereichen. Am Fenster durch die Sonneneinstrahlung ist der Boden noch etwas dunkler.
Muss Herr A für die Fugen im Bad und für den Boden im Wohnzimmer selber haften ?
Fragen vor einer Wohnungsübergabe
24. August 2025
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Frage vom 24. August 2025 | 11:07
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 22x hilfreich)
Fragen vor einer Wohnungsübergabe
#1
Antwort vom 24. August 2025 | 12:24
Von
Status: Senior-Partner (6352 Beiträge, 873x hilfreich)
Echtholz Laminat ????
Zitat :Muss Herr A für die Fugen im Bad und für den Boden im Wohnzimmer selber haften ?
Wenn es tatsächlich nur verlebt ist, nein.
#2
Antwort vom 24. August 2025 | 12:58
Von
Status: Unbeschreiblich (39151 Beiträge, 6436x hilfreich)
Für mich taucht da zuerst die Frage auf:Zitat :Nun tauchen Fragen auf ob Herr A verpflichet ist einige Mängel zu beseitigen.
WAS steht im Mietvertrag, zB zu Schönheitsreparaturen und/oder zur Kleinreparaturklausel und/oder zum Zustand bei Anmietung?
idR weder Mangel noch Schaden, sondern 15Jahre Gebrauch der Mietsache.Zitat :Im Badezimmer...
hält doch noch....trotz 15 Jahre Gebrauch.Zitat :Das Waschbecken...
Es dürfte Parkett sein. Helle/dunkle Stellen idR weder Mangel noch Schaden, sondern 15 Jahre normaler Gebrauch der Mietsache.Zitat :Das Wohnzimmer...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. August 2025 | 18:13
Von
Status: Bachelor (3119 Beiträge, 1259x hilfreich)
Der Boden ist nicht dein Problem (solange kein Wasser ausgelaufen ist, etc.).
Die Fugen könnten schon eher das Problem sein, ich sehe das hier aber auch (noch) nicht.
Der Riss ist problematischer. Wenn es keinen Beweis gibt, dass der schon da war, dann müsstest du wohl den Zeitwert des Waschbeckens ersetzen.
#4
Antwort vom 24. August 2025 | 18:46
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 22x hilfreich)
Zitat :Für mich taucht da zuerst die Frage auf:
WAS steht im Mietvertrag, zB zu Schönheitsreparaturen und/oder zur Kleinreparaturklausel und/oder zum Zustand bei Anmietung?
Zu Schönheitreparaturen steht das die der Mieter machen muss.
Kleinreparaturklausel steht 125,- €
#5
Antwort vom 24. August 2025 | 18:48
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 22x hilfreich)
Zitat :Der Riss ist problematischer. Wenn es keinen Beweis gibt, dass der schon da war, dann müsstest du wohl den Zeitwert des Waschbeckens ersetzen.
Als Beweis gibt es nur ein Foto welches wir beim Einzug gemacht haben.
#6
Antwort vom 24. August 2025 | 19:04
Von
Status: Unbeschreiblich (39151 Beiträge, 6436x hilfreich)
Immer? und unbedingt? und auf jeden Fall?Zitat :Zu Schönheitreparaturen steht das die der Mieter machen muss.
Nö, ist nicht glaubhaft.
Das genügt. Dort sieht man:...hält nach15 Jahren noch.Zitat :Als Beweis gibt es nur ein Foto welches wir beim Einzug gemacht haben.
#7
Antwort vom 24. August 2025 | 19:10
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 22x hilfreich)
Zitat :Immer? und unbedingt? und auf jeden Fall?
Nö, ist nicht glaubhaft.
Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten, so genau steht es im Mietvertrag
#8
Antwort vom 24. August 2025 | 19:16
Von
Status: Legende (18806 Beiträge, 10170x hilfreich)
Zitat :Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten, so genau steht es im Mietvertrag
Wenn da nichts weiter steht, ist das sowieso unwirksam.
Ansonsten sehe ich es wie meine Vorschreiber:
Normaler Verschleiß ist durch die Mietzahlung abgedeckt und muss nicht ersetzt werden.
Dazu gehören die Fugen und das Laminat.
Der Sprung im Waschbecken ist kein Verschleiß. Dafür haftet der Mieter - allerdings nur mit dem Zeitwert (nicht dem Neuwert)
#9
Antwort vom 25. August 2025 | 10:38
Von
Status: Student (2726 Beiträge, 447x hilfreich)
Zitat :Der Sprung im Waschbecken ist kein Verschleiß. Dafür haftet der Mieter - allerdings nur mit dem Zeitwert (nicht dem Neuwert)
Aber nicht, wenn (wie beschrieben) das Waschbecken bereits mit dem Sprung vermietet wurde.
#10
Antwort vom 25. August 2025 | 12:46
Von
Status: Senior-Partner (6352 Beiträge, 873x hilfreich)
Zitat :Aber nicht, wenn (wie beschrieben) das Waschbecken bereits mit dem Sprung vermietet wurde.
So ist es und die Beweislast liegt - erst mal - beim Anspruchsteller.
#11
Antwort vom 26. August 2025 | 07:20
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 22x hilfreich)
Zitat :Aber nicht, wenn (wie beschrieben) das Waschbecken bereits mit dem Sprung vermietet wurde.
das das Waschbecken einen Sprung hatte steht aber in keinem Protokoll bzw. Mietvertrag. Wir haben als wir die Wohnung gemietet hatten nur ein Foto gemacht (digital) gemacht.
Wenn wir nur den Zeitwert zahlen müssten was kommt dabei raus, ist doch nur ein normales Standard Waschbecken.
#12
Antwort vom 26. August 2025 | 12:18
Von
Status: Schüler (371 Beiträge, 24x hilfreich)
Zitat :Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten, so genau steht es im Mietvertrag
Keine weitere Beschreibung über den Umfang oder den Zeitabständen?
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