Fragen zu "Berliner Räumung"

20. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)
Fragen zu "Berliner Räumung"

Guten Morgen,

ich habe mal eine/mehrere Frage(n) zu der Berliner Räumung.
Ich bin Vermieter einer kleinen 2-Zimmer-Wohnung.
Mein Mieter hat lange Zeit die Miete nicht gezahlt, ich habe geklagt.
Anfang Januar habe ich vor dem Amtsgericht gewonnen.
Gestern kam das Urteil per Post, heute war ich beim Gerichtsvollzieher.
Er hat mich kurz beraten und mich bezüglich der Räumungsart gefragt.
Leider konnte ich nicht 100%ig sicher antworten, also wollte ich mich hier mal
über das Vermieterpfandrecht und die sog. Berliner Räumung informieren.

Meine Fragen vorab:
1) Nachdem die Wohnung offen ist und die Schlößer getauscht worden sind,
muss ich ja die Gegenstände des Mieters (Schuldners) aufbewahren - für wie lange?

2) Was passiert nach dieser Frist? Darf ich damit machen, was ich will?
z.B.: alles selbst verkaufen (wie ich will) und entsorgen?

3) Falls ich versteigern muss, ab welchem Wert? Oder kann ich einfach alles entsorgen und fertig?
Ich gehe davon aus, dass keine wirklichen Wertgegenstänge aufzufinden sein werden.

4) Was darf ich entsorgen und was muss ich ggf. länger aufbewahren?

5) Gibts noch etwas, was ich vergessen habe?

Außerdem: Was sind die wirklich Contra's (falls es welche gibt)?

Zum Hintergrund:
Der Schuldner reagiert seit Monaten nicht mehr Briefe, weder von mir, noch vom Gericht.
Er war nicht bei der Gerichtsverhandlung da. Er hat keine Telefonnummer, keine Email-Adresse.
An der Tür hängen viele Zettel von Schornsteinfeger, Heizungsfirmen, etc....
Also gehe ich davon auch aus, dass weder Wertgegenstänge in der Wohnung sein werden,
noch dass ein großer Widerspruch kommen wird, wenn überhaupt einer.
Ich gehe von dem Menschen aus, dass er einfach mit allem "abgeschlossen" hat und
nichts mehr damit zu tun haben möchte, klar man weiß es vorher nie.

Aber vielen Dank bereits vorab für Euer Feedback und wünsche einen schönen Abend.

Viele Grüße,
Thorsten.

Fragen zur Miete?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Ich würde auch eher zur Berliner Räumung tendieren, weil die einfach billiger ist. Sonst zahlst Du 6.000 Euro für die Räumung und der Mieter kann die Sachen für 300 Euro wieder abholen.

Wichtig dabei ist: Das Inventarverzeichnis der Gegenstände mit genauer Beschreibung. Da würde ich zunächst mit dem Gerichtsvollzieher reingehen (+ einem unabhängigen Zeugen) und sehr genau dokumentieren (mit laufender Kamera), was sich überhaupt in der Wohnung befindet. Über die Dauer der Aufbewahrung würde ich mir Gedanken machen, wenn Du den Umfang der einzulagernden Gegenstände kennst.

Ich tippe auf einen Haufen Sperrmüll und dass der Mieter schon längst über alle Berge ist.

Dann ist der Gerichtsvollzieher natürlich eher Fachmann für den Wert von Gegenständen und kann das auch entscheiden, was sich noch "Versteigern" lässt.

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#2
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ich tendiere selbstverständliche auch zur Berliner Räumung.
Ich würde die Sachen alle einen Monat nach öffnung in der Wohnung lassen.

Aber was dann? Kann ich einfach alles entsorgen oder muss ich darüber hinaus noch weiter die "Wertgegenstände" bzw. Pfändfreien Gegenstände aufbewahren?

Es gibt doch nur die 1-Monats-Frist nach der Öffnung, oder auch mehr?

Danke + viele Grüße

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Da Du einen Titel hast, kannst Du die Sachen verwerten, also auch veräussern. Und nach der Aufbewahrungsfrist den Rest entsorgen. Ich meine, da bin ich mir jetzt aber nicht ganz sicher, beträgt die Frist einen Monat. Du wirst ja nicht nur einen Räumungstitel haben, sondern auch Zahlungsansprüche?

wirdwerden

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#4
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja ja, ich habe auch Zahlungsansprüche aus offenen Mietzahlungen.
Aber prinzipiell geht es mir um ein schnelles Ende.
D.h. ich bewahre die Sachen einen Monat auf und dann kann alles (ausnahmslos) weg auf den Müll?

Bezüglich "Veräußerung":
Kann die pfändbaren Gegenstände frei verkaufen oder auch nur über eine öffentliche Versteigerung?

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

das ist aus 2013 - wie aktuell ist dies?

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#7
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

Also nochmal zusammengefasst:

Nach dem Öffnen der Tür durch den GV bzw. Schlüsseldienst und des Austauschens der Türschlößer, verschließe ich die Tür wieder und warte einen Monat, ob sich der Schuldner zur Abholung seines Krams meldet oder nicht.
Danach kann ich alles wertlose auf den Müll werfen und WENN etwas wertvolles dabei ist, darf ich es auf eine Faust privat verkaufen.
Sollten Wertpapiere dabei sein, bewahre ich sie länger auf.

Korrekt so?

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#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von BigT):
Nach dem Öffnen der Tür durch den GV bzw. Schlüsseldienst und des Austauschens der Türschlößer, verschließe ich die Tür wieder und warte einen Monat, ob sich der Schuldner zur Abholung seines Krams meldet oder nicht.


Nein, es wird eine Aufstellung gemacht (zusammen mit GV oder anderen Fachmann.

Müll kann sofort entsorgt werden.

Und Aufbewahren bedeutet nicht: Alles bleibt in der Wohnung. Du kannst das auch aus der Wohnung schaffen und schon mal mit der Renovierung und der Neuvermietung anfangen. Vielleicht hast Du irgendwo einen anderen Lagerraum. Und Du gibst dem Mieter nur persönliche Sachen und die Unpfändbaren.

Die anderen eben erst, wenn er seine Schulden zahlt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

OK, klingt plausibel.....

Also mein Vorhaben war wie folgt:
Ich lasse die Tür öffnen und tausche das Türschloß aus.
Dann mache ich die Aufstellung mit Fotos.
Ich lasse alles so wie es ist und warte einen Monat.
Ich weiß, dass ich alles wegschaffen könnte und anfangen könnte zu renovieren.
Aber ich der Schuldner meldet sich auf keinerlei Post und reagiert auf nichts.
Daher schwer, dass er etwas abholt. Und ich habe keine Lust alles aus der Wohnung in ein Lager zu schaffen und
es nach einem Monat wieder raus und zu entsorgen.
Daher will ich alles drin lassen und nach einem Monat alles auf die Straße und fertig.

Würde dies auch so gehen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von BigT):
Würde dies auch so gehen?


Das sollte auch gehen. Schau es Dir doch erst einmal an, vielleicht ist der Teil, den man aufheben muss eher unerheblich. Halte uns mal auf dem Laufenden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

Mein Problem ist, dass ich mich vorab entscheiden muss, ob ich die "klassische" Räumung durchziehe oder die Berliner Räumung.
Aber ich denke, dass ich mich fürs Berliner Modell entscheiden werde.
Vielen Dank für die Tipps.
Ich werde in ca. vier Wochen berichten....

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#12
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Da gibt es doch nicht viel zu überlegen: bei der "klassischen Räumen hast Du mit Gewissheit horrende zusätzliche Kosten, die Du nur mit viel Glück irgendwann einmal vom Zahlungspflichten Schuldner ersetzt bekommst. Bei der Berliner Räumung kommst Du erheblich kostengünstiger weg.

Du lässt in Anwesenheit des GVZ öffnen -Dein erstes Betreten erfolgt auch nur zusammen mit dem GVZ - und danach triffst Du auch erst Deine Entscheidung > ob Du die Extrakosten Aufstellen eines vollständigen Inventarverzeichnisses bezahlst oder ob Dir der GVZ nur schriftlich bescheinigt "alles Müll, nichts Verwertbares, keine persönlichen Unterlagen/Dokumente, keine Wertsachen".

Bedenke: Der Exmieter/Schuldner könnte hinterher kommen und heulen "da waren ja Wertsachen, Blablabla drin" dafür will ich Schadenersatz. Mich hat so ein Vogel deswegen sogar schonmal vor Gericht gezerrt - es war ein großer Spass ... für mich. Bezahlt haben die Gerichtskosten und seinen Anwalt die Allgemeinheit = Prozesskostenhilfe machts möglich. Genau für einen solchen Fall ist es aber wichtig, dass Du den GVZ als Zeugen hast. Warst Du vorher schon alleine drin, dann könntest Du nicht beweisen, dass Du nicht etwa Sachen des Mieters schon beiseite geschafft hast.

Wenn Du damit rechnen musst, dass Du Deine Forderungen sowieso abschreiben musst, dann könntest Du Dir auch weitere Kosten und Arbeit sparen, Dir die kleine Genugtuung gönnen und alles entsorgen oder meinetwegen verkaufen. Natürlich entstehen dem Mieter/Schuldner dann Schadenersatzansprüche - aber die kannst Du je nach Höhe Deiner Forderungen i.d.R. locker auf diese aufrechnen - musst ihm also nicht noch zusätzlich etwas zahlen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für die ausführliche Antwort.
Das hat mir geholfen und meinen Standpunkt zur Berliner Räumung gestärkt.
Ich denke nicht, dass der Schuldner einen großen Aufriss machen wird, da er sich bisher auch immer im Hintergrund gehalten hat....
Warten wir's ab.....in 4-5 Wochen mehr.

Schönen Abend noch.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von BigT):
Ich denke nicht, dass der Schuldner einen großen Aufriss machen wird, da er sich bisher auch immer im Hintergrund gehalten hat....


Jetzt bist Du so weit gekommen, Du solltest auf jeden Fall die Beweise sichern, was genau noch in der Wohnung ist. Wenn der Mieter plötzlich eine andere Strategie fährt, ist die Chance dann schlicht vertan.

Zitat (von Lolle):
Der Exmieter/Schuldner könnte hinterher kommen und heulen "da waren ja Wertsachen, Blablabla drin" dafür will ich Schadenersatz.


Bei dem klassischen Fall ging der Mieter bis vors BGH und forderte 62.000 Euro Schadensersatz. Das Inventarverzeichnis ist wirklich elementar! Wenn nicht mit dem GV, dann doch mit einem zuverlässigem Zeugen, der genau Buch führt.


Zitat (von Lolle):
Mich hat so ein Vogel deswegen sogar schonmal vor Gericht gezerrt - es war ein großer Spass ... für mich. Bezahlt haben die Gerichtskosten und seinen Anwalt die Allgemeinheit = Prozesskostenhilfe machts möglich.


Dabei soll die PKH eine Waffengleichheit herstellen. Den Eindruck kann man hier nicht bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

Wie mache ich eine Bestandsaufnahme, die "hieb- und stichfest" ist?
Ganz einfach, wie bei einer Inventur:
Raum 1: Schrank mit Inhalt x, y, z - usw. oder anders?
Gibts dafür evtl. eine Vorlage?
Natrürlich immer mit Bildbeweise.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von BigT):
Wie mache ich eine Bestandsaufnahme, die "hieb- und stichfest" ist?


Du musst das gerichtsfest beweisen können. Für das Gericht brauchst Du Zeugen, die sich hinterher auch noch erinnern können und Urkunden. Wenn Du so eine Liste samt Einschätzung der Verwertbarkeit vom Gerichtsvollzieher bekommst, ist das so ein Urkundenbeweis.

Wenn es vom GV nicht geht. Sonst mit mindestens einem unabhängigen Zeugen (möglichst kein Verwandter). Am besten natürlich schriftlich und von den Zeugen unterschrieben mit Datum und Uhrzeit. Wir haben damals so eine Liste auf einem Block gemacht. Geheftet und alle fortlaufend nummeriert.

Anzahl was Zustand Foto
5 flache Teller der Marke xyz, starke Gebrauchsspuren. Foto Nr ###.
6 tiefe Teller (Marke, Design), neuwertig Foto Nr.###.

Das dürfte jedoch der GV am Besten wissen. Lolle hat den Fall doch schon durch, vielleicht schreibt die noch was dazu.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Es wurde ja jetzt schon alles x-mal gesagt.
Das ist doch nicht so schwer: man bittet den GVZ darum direkt im Anschluss an die Öffnung ein Inventarverzeichnis zu erstellen samt Unterscheidung in Unpfändbares und in Pfändbares mit Abgrenzung Verwertbares oder Müll. Der GVZ weiss schon wie das geht.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

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