Fragen zu Nebenkostenabrechnung

9. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
HenningOsna
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Fragen zu Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

ich habe zwei Fragen zur Nebenkostenabrechnung, die ich von meinem Vermieter erhalten habe. Im Haus gibt es 4 Wohnungen, davon ist unsere Wohnung eine 4er WG, jeder von uns WG Bewohnern hat einen eigenen Mietvertrag für sein Zimmer.

1. In der NK-Abrechnung sind manche Posten (z.B. Wasser, Abfall/Abwasser, Treppenhausreinigung) auf die im Haus wohnenden Personen (das wären 9) umgelegt. Dagegen sind andere Posten (z.B. Grundsteuer/Straßenreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Kabel-TV, Heizungs-NK, Dachrinnenreinigung, Hausmeister) auf die Anzahl der Mietparteien umgelegt.
Nach welcher Regel muss ein Posten entweder auf die Personenanzahl oder auf die Parteienanzahl umgelegt werden? Ist die Zuteilung so korrekt?

2. Gibt es für einzelne Posten der NK-Abrechnung eine zumutbare Höchstgrenze? Ich frage deshalb, weil für das Haus insgesant pro Monat 60 Euro für Treppenhausreinigung anfallen und dann noch einmal 29 Euro monatlich für "Hausmeister" angesetzt sind. Diese Arbeiten erledigt ein Bewohner des Hauses. Abgesehen davon, dass ich mir diesbezüglich die Belege zeigen lassen werde, finde ich die Beträge außerordentlich hoch und schließlich überschneiden sie sich ja auch irgendwie (Hausmeister bzw. Treppenhausreinigung). Sind die Posten in dieser Höhe in Ordnung? Wo kann man erfahren, ob solche von Vermieterseite leicht beeinflussbaren Posten im Einzelfall gerechtfertigt sind?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Hilfe!!

Gruß,
Henning

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Ich denke das geht in Ordnung.

Bei erfassbaren Kosten ist die verbrauchsabhängige Abrechnung die Regel. Das ist z.B. bei den Heizkosten so.Dabei müssen mindestens 50 Prozent der Kosten anhand der Erfassungsergebnisse so genannter Heizkostenverteiler auf die Mieterhaushalte verteilt werden.

Bei den übrigen Betriebskostenarten ist der Wortlaut des Mietvertrages entscheidend.
Wenn also im Mietvertrag ein Verteilerschlüssel festegelegt wurde, so muss sich der VM daran halten.
Typischerweise werden Kosten nach Personenzahl oder nach Wohnfläche verteilt. Beide Verteilerschlüssel sind zulässig.

was die Kosten für die Treppenhausreinigung angeht, so scheint mir auch das angemessen.
Wahrscheinlich wird wöchentlich gereinigt, das wären 4 Arbeitstunden im Monat (bei uns werden zwei pro Woche angesetzt!) a 15,-€. Ein normaler Stundenlohn.
Von Überschneidung kann nur dann die Rede sein, wenn der Hausmeister auch das Treppenhaus putzen würde und dann Hausmeisterkosten und Treppenhausreinigung abgerechnet würden, aber das ist ja nicht der Fall.



______________

http://www.intex-publishing.de/intexsoft/support/hausverw/hausverwaltung.html

-- Editiert von Odil am 09.01.2006 23:01:44

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.925 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen