Fragen zu geplanter Modernisierung der Mietwohnung

29. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)
Fragen zu geplanter Modernisierung der Mietwohnung

https://ibb.co/jwh6pSF

Ich wohne seit 20 Jahren in einem 8-Parteien-Haus , welches etwas in die Jahre gekommen ist. Dafür ist die Miete bis heute bezahlbar. Habe jetzt erfahren das der neue Eigentümer (seit 2022) einiges renovieren möchte. Schriftlich habe ich dazu nichts erhalten, nur mündlich. Wobei mir die Sinnhaftigkeit der einzelnen Maßnahmen sich nicht erschließt. Anstatt alle Fenster und Aussentüren sollen nur die zwei vorhandenen Balkontüren je Wohnung erneuert werden und abschließbar sein. Dazu soll zwischen den Balkonen auf der Rückseite des Hauses ein Aufzug installiert werden sodass man neben dem Treppenhaus an der Vorderseite des Hauses zusätzlich von hinten per Aufzug in die Wohnung kommen soll (Barrierefreiheit). Deshalb sollen die Balkontüren abschließbar werden, weil man dann wohl per Aufzug auf jeden beliebigen Balkon kommt. Darüber hinaus soll die Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpenheizung ersetzt werden. Beginn laut mündlicher Auskunft Ende Januar Anfang Februar.


Das Bild im Anhang zeigt die Rückseite des Hauses.


Ist das alles rechtens? Muss man einem Aufzugeinbau zustimmen obwohl niemand der Bewohner so etwas braucht und nur hohe Nebenkosten erzeugt?


Müssen Modernisierungen nicht schriftlich angekündigt werden und hat man unter bestimmten Umständen nicht ein Widerspruchsrecht? Muss der Vermieter während lauter Baumassnahmen nicht eine Ersatzunterkunft stellen, gerade wenn man wie ich sehr krank ist?


Ich leide unter fortgeschrittenem Magenkrebs und zum Teil schweren Depressionen und Lärm halte ich grundsätzlich nicht gut aus. Bin seit Jahren EU-Rentner und habe einen GdB von 60, unbefristet. Das Problem heutzutage ist, man findet keine bezahlbaren Wohnungen und man ist solchen Situationen einfach nur ausgeliefert. Ich habe große Existenzangst mein Heim zu verlieren da ich es mir modernisiert nicht mehr leisten kann. Vom Staat bekomme ich keine Unterstützung, bin da 30 Euro über der Einkommensgrenze.


Dazu kommt das ich Anfang nächsten Jahres wegen KH- und Rehaaufenthalten wegen meiner Krebserkrankung oft nicht da sein werde und meine Tochter (20) dann allein in der Wohnung ist und ich Angst habe das sie vom Vermieter irgendwie bei einer geplanten Ausführung überlistet wird.


Was soll ich nur tun? Ich bin total verzweifelt.


LG

-- Editiert von User am 29. November 2022 01:45

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31 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
Habe jetzt erfahren das der neue Eigentümer (seit 2022) einiges renovieren möchte

Renovieren ist nicht modernisieren.



Zitat (von sgrund):
Ist das alles rechtens?

Was? Gerüchte verbreiten? Wer verbreitet diese denn?



Zitat (von sgrund):
Muss man einem Aufzugeinbau zustimmen

Unter Umständen ja.
Barrierefreiheit ist ein sehr gutes Argument.



Zitat (von sgrund):
Müssen Modernisierungen nicht schriftlich angekündigt werden und hat man unter bestimmten Umständen nicht ein Widerspruchsrecht?

Richtig.



Zitat (von sgrund):
Muss der Vermieter während lauter Baumassnahmen nicht eine Ersatzunterkunft stellen, gerade wenn man wie ich sehr krank ist?

Nein.



Zitat (von sgrund):
meine Tochter (20) dann allein in der Wohnung ist und ich Angst habe das sie vom Vermieter irgendwie bei einer geplanten Ausführung überlistet wird.

Mit 20 ahren sollte man in der Lage sein, "JA" und "NEIN" sowie schweigen im korrekten Moment zu nutzen. Genauso sollte man in der Lage sein, nicht zu zustimmen was man nicht will oder was man nicht versteht, nicht zu unterschreiben was man nicht will oder was man nicht versteht.



Ansonsten würde ich raten sich externe Unterstützung zu suchen, nicht nur hier sondern auch im örtlichen Mieterverein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2276 Beiträge, 357x hilfreich)

Mit dem Aufzug auf den Balkon hätte ich durchaus so meine Probleme, Barrierefreiheit hin oder her.

Der bisher exklusiv nutzbare und mitvermietete Balkon wird dadurch zu einem für die Allgemeinheit zugänglichen Zugangsweg zur Wohnung. Für den Wegfall dieser Exklusivität sehe ich durchaus Luft für eine Anpassung der Miete nach unten.

Im Übrigen:
Man sollte in dem Fall auch mal bei der Hausratversicherung prüfen, ob die zukünftige Situation noch dem versicherten Zustand entspricht. Ansonsten kann es mit dem Versicherungsschutz Probleme geben, wenn dann in der Zukunft mal jemand über den Balkon und dort durch ein Fenster einsteigt und ausräumt.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
Schriftlich habe ich dazu nichts erhalten, nur mündlich. Wobei mir die Sinnhaftigkeit der einzelnen Maßnahmen sich nicht erschließt.
Dir muss sich nichts erschließen, vor allem nicht, solange du selbst keine schriftliche Modernisierungsankündigung erhalten hast. Dass Balkontüren abschließbar werden sollen, ist im Zusammenhang mit dem geplanten Aufzug verständlich. Weil du jetzt keinen Aufzug brauchst, soll keiner ihn irgendwann brauchen?
Zitat (von sgrund):
Darüber hinaus soll die Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpenheizung ersetzt werden
Super. Auch das wäre keine *Renovierung*, keine *Sanierung*, sondern uU Teil der energetischen Modernisierung.
Zitat (von sgrund):
Ist das alles rechtens?
Bis jetzt klingts nicht anders.
Aber: Der neue Eigentümer/Vermieter muss den Mietern gem. § 555c BGB schriftlich bekanntgeben, was er vorhat, wann welche Arbeiten beginnen, was sich für die Mietkosten daraus ergeben wird...usw.usf
Zitat (von sgrund):
und ich Angst habe das sie vom Vermieter irgendwie bei einer geplanten Ausführung überlistet wird.
Wie bitte? Was meinst du?
Zitat (von sgrund):
Was soll ich nur tun? Ich bin total verzweifelt.
1. Schriftliche Mod-Ankündigung abwarten, 2. diese genau lesen und rechnen und 3. neue Gesetze zb zu Wohngeld oder anderen Sozialleistungen lesen--- dann zustimmen oder nicht.
Alles bewegt sich, nach 20 Jahren gibts auch dort mal einen Ruck.
------------------------------
Zitat (von Kalanndok):
Der bisher exklusiv nutzbare und mitvermietete Balkon wird dadurch zu einem für die Allgemeinheit zugänglichen Zugangsweg zur Wohnung.
So verstehe ich die Schilderung nicht. Eher so: Jeder Mieter kann dann sowohl übers Treppenhaus/Wohnungseingangstür als auch mit Aufzug über SEINEN Balkon in SEINE Wohnung. Die Balkontür würde dann zur 2. Wohnungseingangstür.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2276 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von Anami):
So verstehe ich die Schilderung nicht. Eher so: Jeder Mieter kann dann sowohl übers Treppenhaus/Wohnungseingangstür als auch mit Aufzug über SEINEN Balkon in SEINE Wohnung. Die Balkontür würde dann zur 2. Wohnungseingangstür.


Kommt natürlich ganz auf die Ausstattung des Aufzugs an. Aber in dem Moment, wo andere Mieter im Aufzug auf "2. Stock links" drücken können ohne auch den Schlüssel für die Wohnung zu diesem Balkon zu haben, ist die (mitvermietete(!)) Exklusivität des Balkons nicht mehr gegeben und der Balkon bekommt mehr den Charakter eines Treppenhauses.

-- Editiert von User am 29. November 2022 14:33

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Kommt natürlich ganz auf die Ausstattung des Aufzugs an.
Ja, das sehe ich auch so.
Sich darüber jetzt als Mieter schon Gedanken zu machen, oder einen Fragesteller, der schon per se Angst vor allem hat, noch zu verunsichern, ist evtl. nicht angebracht.

Aufzugstechnik und Zugangssoftware bringen heute durchaus fertig, dass nur Befugte zu diesem Balkon Zutritt haben.
Noch ist es nicht soweit, evtl. sind alles nur erzählte Träume des neuen Eigentümers/Vermieters, die sich nun schneller als der Schall verbreiten?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Aber in dem Moment, wo andere Mieter im Aufzug auf "2. Stock links" drücken können ohne auch den Schlüssel für die Wohnung zu diesem Balkon zu haben, ist die (mitvermietete(!)) Exklusivität des Balkons nicht mehr gegeben und der Balkon bekommt mehr den Charakter eines Treppenhauses.

Keine Ahnung wie man zu der merkwürdigen Theorie kommt.


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#7
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Muss der Vermieter allein schon zum Austausch funktionierender Balkontüren (die neuen sollen im Gegensatz zu den alten abschließbar sein) auch eine Vorankündigung mindestens drei Monate vorher machen?

-- Editiert von User am 30. November 2022 00:52

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
Muss der Vermieter allein schon zum Austausch funktionierender Balkontüren (die neuen sollen im Gegensatz zu den alten abschließbar sein) auch eine Vorankündigung mindestens drei Monate vorher machen?

Nein.
Das dürfte derzeit auch etwas komplizierter sein ...


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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
Muss der Vermieter allein schon zum Austausch funktionierender Balkontüren (die neuen sollen im Gegensatz zu den alten abschließbar sein) auch eine Vorankündigung mindestens drei Monate vorher machen?
Wenn die jetzt vorhandenen Balkontüren nicht funktionieren, müssten sie repariert werden. Dazu sind iaR Termine mit den Mietern zu vereinbaren. Das wäre keine Modernisierungsmaßnahme.

Wenn die Balkontüren im Rahmen der Modernisierung ersetzt werden sollen durch abschließbare Türen, dann sollte das mind. 3 Monate vorher in genau dieser Mod-Ankündigung stehen.

Meist werden Modernisierungen nicht gleichzeitig ab Tag x ausgeführt, vieles geht nur stufenweise. Es wird nur 1 Modernisierungsankündigung geben.
Diese Ankündigung über das, was alles geplant ist, wann es womit losgeht, was es für die Mieter bedeutet usw...und kosten wird... muss mind. 3 Monate vorher dem Mieter selbst schriftlich angekündigt werden.

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#10
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich muss jetzt für mindestens einen Monat in eine Reha und muss meine Tochter (21) allein lassen. Ich bin nicht sicher was der Vermieter gerade alles ausheckt. Aktuelles Beispiel wie er scheinbar gerne vorgeht: wir mussten alle Parkplätze Mitte letzter Woche räumen da ein Lkw mit Container für Bauschutt hinters Haus müsste. Wir zahlen Geld dafür. Es gibt dafür einen separaten Vertrag. Jetzt macht der ohne Ankündigung hinter dem Haus alles platt, Rasen, Sandkasten usw. und scheint da neue Parkplätze machen zu wollen. Die bisherigen waren unbefestigt. Alles ohne Kommunikation, Ankündigung, weder mündlich noch schriftlich. Genauso wie mit Balkontüren die er laut mündlichen Verlautbarungen gegenüber einzelnen Mietern Ende Januar Anfang Februar täuschen lassen will. Bisher nix schriftliches. Hab jetzt einen Brief diesbezüglich vom Mieterschutzbund dem zuschicken lassen. Wie kann man sich richtig verhalten wenn er ohne Vorwarnung vor der Tür steht und loslegen will? Der Mieterschutzbund Anwalt kommt ja dann nicht vor Ort, aber wenn ich eine Art Beistand brauche, um auch keine Fehler zu machen die mich angreifbar machen würden, wo soll ich mich adhoc in einer solchen Situation hinwenden, bzw. im nächsten Monat meine Tochter?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
wir mussten alle Parkplätze Mitte letzter Woche räumen da ein Lkw mit Container für Bauschutt hinters Haus müsste.

Das ist ja nur eine Sachen von Minuten, maximal ein paar Stunden bis der Lkw da durch ist.



Zitat (von sgrund):
Es gibt dafür einen separaten Vertrag.

Dann ist der - falls er nicht Teil des Wohnraum-Mietvertrages ist - recht einfach zu kündigen.



Zitat (von sgrund):
Wie kann man sich richtig verhalten wenn er ohne Vorwarnung vor der Tür steht und loslegen will?

Die Türe zu lassen.



Zitat (von sgrund):
wo soll ich mich adhoc in einer solchen Situation hinwenden, bzw. im nächsten Monat meine Tochter?

Für was konkret?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Wenn er mit Handwerkern vor der Tür steht und die Balkontüren wie oben beschrieben tauschen will.
Man bedenke den enormen psychischen Druck in einer solchen Situation, meine Tochter ist einem solch gewieften älteren Herrn sicher nicht gewachsen. Ich habe schon viele Vermieter erlebt, aber eine solche Vorgehensweise nach Gutsherrenart noch nicht.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Vielleicht sollte man mal realisieren, dass man entweder eine total lebensuntüchtige Tochter zu Hause hat oder in einer eigenen Traumwelt lebt, einfach um weiterhin als der große Organisator da zu stehen. Wie die Tochter sich im Fall eines plötzlichen Überfalls seitens des Vermieters zu verhalten hat, das kann man vorher üben, durchspielen, beim Mieterverein fragen, welche Optionen man hat und wie man sich verhalten sollte.

Außerdem wird kaum jemand mit der neuen Balkontür auf dem Buckel vor der Tür stehen, unangekündigt. Denn das Risiko, dass jemand nicht da ist, ist ja doch recht groß. Diesen Zirkus, der sehr teuer ist, veranstaltet weder der Türeinbauer noch der Vermieter.

Du bist fachlich beraten. Man kann das Vorgehen in der Planungsphase gut durch die Beratungsstelle erklären lassen. Was man tun muss, was man dulden muss. Im übrigen wäre es vielleicht sinnvoll, auch mal die konkreten Pläne des Vermieters herauszubekommen. Durch förmliches Anschreiben unter Fristsetzung. Es scheint ja so zu sein, dass der Vermieter immer dann Kontakt zu den Mietern aufnimmt, wenn in deren Wohnungen eine Veränderung ansteht. Also, dass da plötzlich jemand vor der Tür steht - sehr unwahrscheinlich.

wirdwerden

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#14
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1266 Beiträge, 210x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
Wenn er mit Handwerkern vor der Tür steht und die Balkontüren wie oben beschrieben tauschen will.


Ich wüsste, was ICH machen würde: einen unangekündigten Handwerkerbesuch würde ich nicht reinlassen. Fertig. Das kann doch nicht so schwer sein, oder?

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

JETZT, noch vor Jahresende musst du in die Reha? Oder doch erst nächstes Jahr...
Man kann als Mieter nie sicher sein, was ein Vermieter *ausheckt*, aber es gibt ja *Mittel und Wege*.
Du selbst hast ganz offenbar ein persönliches Problem, welches nichts mit den Modernisierungen des Hauses zu tun hat.
-Wieso zahlt ihr als Mieter für den Bauschuttcontainer?
-Hast du Sandkasten und Rasen hinterm Haus mitgemietet lt. deinem alten Mietvertrag?
-Was steht im separaten Vertrag ?

Zitat (von sgrund):
Hab jetzt einen Brief diesbezüglich vom Mieterschutzbund dem zuschicken lassen.
Geheim? Oder was steht dort drin? Evtl. das, was schon vor ca 2 Wochen hier geschrieben wurde zur Ankündigung usw.?

Ich erkenne keinen Grund für enormen psych. Druck, wenn man diesen nicht schon vorher und sowieso hatte.

Du und deine kleine Tochter, ihr könnt jetzt schon mal auf den Kalender von 2023 schauen, wann ihr werktags zu üblicher Zeit ---gar nicht--- zu Hause seid. Der Rest ergibt sich bei der Terminvereinbarung.
Was meint eigentlich deine längst volljährige kleine Tochter zu diesem psych. Druck? Spürt sie den auch?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich bin zu der Situation mit dem Vermieter nebenbei noch fortgeschritten krebskrank und habe noch andere chronische Erkrankungen, bin schon mit 35 berentet worden usw. Das alles hat hier eigentlich nichts zu suchen, aber ja, das Ganze steigert den Leidensdruck noch einmal sehr stark, und der Druck ist um einiges höher als bei gesunden Leuten. Ich schreibe das zum Verständnis auch wenn das den meisten hier sowieso egal ist.

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
Ich schreibe das zum Verständnis auch wenn das den meisten hier sowieso egal ist.
Was hat das damit zu tun, dass dein Vermieter nun im und am Haus modernisieren will?
Deine Fragen wurden beantwortet und er hat sich an Vorgaben/Vorschriften zu halten und Mieter haben in gewissem Umfang zu dulden und zu ermöglichen.




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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Gibt es Mindestanforderungen bzgl. energetischer Sanierung oder einer barrierefreien Modernisierung. Muss diese dann nicht weitgehend allumfassend sein. Bei mir sollen nur die Balkontüren erneuer und eine andere Heizung eingebaut werden. Alle Fenster sind gleich alt (30 Jahre) und die Rollladenkästen ungedämmt. Auch soll das Bad so bleiben wie es ist, was dann nicht barrierfrei ist (60er Jahre). Dafür soll ein Aufzug aussen ans Haus angebracht werden und die Balkone dafür kleiner werden. Irgendwie nichts Halbes und nichts Ganzes.

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Entweder Mindestanforderungen oder allumfassend oder weitgehend.

WAS er beabsichtigt und was er wann machen will und was das dann umgelegt für die Mieter kosten wird, muss er jedem Mieter schriftlich und fristgemäß ankündigen. Das wurde schon vor 2 Wochen geschrieben.
Diese Frist hat der Gesetzgeber gesetzt, damit ein Mieter (falls ihm das nicht passt oder zu teuer wird), noch kündigen kann.

Zitat (von sgrund):
Bei mir sollen nur die Balkontüren erneuer und eine andere Heizung eingebaut werden
Ja, ist bekannt.
Zitat (von sgrund):
Irgendwie nichts Halbes und nichts Ganzes.
Quatsch und bitte: Du hast keine Ahnung vom Ganzen.
Er ist Eigentümer seit 2022 und möchte jetzt sein Eigentum modernisieren. Was er zuerst macht, ist vollkommen seine Entscheidung.

Warum wiederholst du dich? Steht doch oben schon alles. Wird nicht anders.


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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
Man bedenke den enormen psychischen Druck in einer solchen Situation, meine Tochter ist einem solch gewieften älteren Herrn sicher nicht gewachsen.

Wenn die Tochter dermaßen lebensunfähig ist, dass sie weder in der Lage ist "nein" zu sagen, die Türe zu zu lassen und des Vermieters Worte zu ignorieren, dann sollte man einen Betreuer engagieren, der Wohnung und Tochter entsprechend bewacht.


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2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Muss ich den Vermieter bzw. Handwerker in die Wohnung lassen wenn der wegen Modernisierung im Januar die Balkontüren austauschen will. Ankündigungsfrist ist 10 Tage. Mache ich mich haftbar wegen Schadenersatz wenn ich den Zutritt verweigere?
Anfang Januar gab es eine allgemeine Modernisierungsankündigung (neue Heizung, Aussendämmung, neue Balkontüren (kein Fenstertausch, obwohl so alt wie die alten Balkontüren). Ohne zeitliche Angabe wann die Arbeiten durchgeführt werden sollen noch wie stark die Miete steigen soll? Muss nicht mindestens 3 Monate vorher angekündigt werden mit genauen Angaben was, wann und wie teuer es wird?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7118 Beiträge, 1486x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
Muss ich den Vermieter bzw. Handwerker in die Wohnung lassen wenn der wegen Modernisierung im Januar die Balkontüren austauschen will. Ankündigungsfrist ist 10 Tage.


Wurde Ihnen schon beantwortet

Zitat:
Muss nicht mindestens 3 Monate vorher angekündigt werden mit genauen Angaben was, wann und wie teuer es wird?


https://www.finanztip.de/mietwohnung-modernisierung/ - einfach mal lesen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
Muss ich den Vermieter bzw. Handwerker in die Wohnung lassen
Nein. Lies doch oben nach. Oder halte dich an das, was dir in dem anderen Forum geantwortet wurde, oder in allen Foren, wo du nachgefragt hast.

Wer Angst hat und partout sowieso nicht will, dass etwas geändert wird, und noch dazu seinen KH-Aufenthalt schon hinter sich hat und trotzdem strenge Bettruhe halten muss und dessen Tochter auch verängstigt ist, lässt eben niemanden ein. Fertig.
Deine Tochter braucht nicht einmal die Tür öffnen, wenn nur jemand zur genaueren Terminabstimmung klingelt.
Und vermutlich habt ihr wegen der Ängste auch keinerlei Kontakt zu anderen Menschen oder Nachbarn, die euch mal kurz beistehen könnten, wenn *Männer* vor der Tür stehen?

Du kannst sich später gern auf diese 3 Monate beziehen, wenn jemand später mit *Schadensersatzforderungen* kommt. Oder mit sonst was...
Die Konsequenzen (welche auch immer das sind) trägst du.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
Muss ich...

Die Rechtslage hat sich in den letzten paar Tagen nicht geändert ...


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Vermieter hat den Termin für den Wechsel der Balkontüren erst um eine Woche wegen eines angeblichen Todesfalls um "eine Woche" verschoben um dann in der darauffolgenden Woche kommentarlos nicht zu erscheinen, 2x Urlaub umsonst genommen.
Was muss ich in der Sache mir jetzt noch gefallen lassen? Erst nach einer erneuten schriftlichen Ankündigung mit angemessener Frist in die Wohnung lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
2x Urlaub umsonst genommen

Urlaub? Wovon?



Zitat (von sgrund):
Erst nach einer erneuten schriftlichen Ankündigung mit angemessener Frist in die Wohnung lassen?

Das würde ich dem Vermieter so gerichtsfest mitteilen, ja.


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#27
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von sgrund):
2x Urlaub umsonst genommen


Urlaub? Wovon?


Habe einen Minijob, dafür musste ich Urlaub nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
Was muss ich in der Sache mir jetzt noch gefallen lassen? Erst nach einer erneuten schriftlichen Ankündigung mit angemessener Frist in die Wohnung lassen?
Was bringt dir eine schriftliche Ankündigung, wenn sie eh nicht eingehalten wird?

Die eigentliche Frage ist schwer zu beantworten. Der Vermieter wird ein Recht zu diesen Arbeiten haben. Aber er hat nicht das Recht, den Mieter da diverse Male umsonst warten zu lassen. Die Folgen sind aber zumindest meiner Meinung nach nicht so klar.

Sollte ein Verdienstausfall entstanden sein, so würde ich es in diesem Fall für möglich halten, dass der Vermieter zumindest beim zweiten, nicht abgesagten Termin dafür haften muss. Zudem könnte der Mieter darauf hinweisen, dass Termine abzusprechen sind. In Zukunft sind dann halt nur Termine möglich, für die kein Urlaub genommen werden muss oder wo der Vermieter den Verdienstausfall bezahlt.

Das ist aber nur meine persönliche Meinung. Die Rechtslage ist aus meiner Sicht nicht so klar. Orientiert habe ich mich ein bisschen an der Rechtslage zur Ablesung von Zählern. Da sind auch die ersten beiden Termine für den Mieter kostenfrei, wenn sie ausreichend vorher ankündigt wurden. Hier hat der Mieter dem Vermieter nun 2 "kostenfreie" Termine zur Verfügung gestellt. Ich würde meinen, für ein und dieselbe Arbeit reicht das. Der nächste muss dann halt vom Vermieter bezahlt oder eben so gelegt werden, dass keine Kosten anfallen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
Was muss ich in der Sache mir jetzt noch gefallen lassen?
Gar nichts. Du kannst auch strikt alles verweigern, was in und an deiner Wohnung gemacht werden soll, müsstest dann aber auch mit den Konsequenzen dieser Verweigerung leben. Welche das wären, ergibt sich ---je nachdem.

Im Januar warst du noch bettlägerig nach schwerer OP, hast immer schon Panikattacken und sonstige Krankheiten, hast ein erwachsenes Kind, was bei dir wohnt--- und hast nun aus 3 verschiedenen Foren mit jeweils gleichen Fragen mind. 30 unterschiedliche Antworten.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass du dich für eine vorgeschlagene Vorgehensweise entscheiden kannst. Vermutlich wirst du jeweils mehr verwirrter und unsicherer.

Aber von mir jedenfalls weiterhin gute Besserung, denn zum Minijob gehts ja inzwischen wieder.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Es kommen noch weitere OPs. Aber danke für die ironische "gute Besserung".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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