Fragen zu nachträglichem Kaltwasserzähler-Einbau

24. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Claudia R.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 5x hilfreich)
Fragen zu nachträglichem Kaltwasserzähler-Einbau

Einen schönen Abend Ihr alle !

Kann jemand zu folgendem Sachverhalt Auskunft geben:
In einem Mietvertrag von 2004 wird kein Abrechnungsschlüssel für Kaltwasser angegeben, es gibt nur einen Zähler für die Vermieterin und die vermietete Einliegerwohnung zusammen. Demnach wird der Verbrauch nach qm-Wohnfläche abgerechnet.
Die VM lässt nun einen Zähler für den Mieter einbauen.
(Bitte geht einfach mal davon aus, dass diese Angaben stimmen.)

1) Muss sie den Mieter darüber "offiziell" informieren ?
2) Wer trägt die Kosten hierfür ?
3) Wie wird danach korrekt abgerechnet: bis Mai nach qm, ab Juni nach Verbrauch ?
4) Gilt auch nach Einbau eines Zählers nicht die vertragliche Vereinbarung (nämlich keine, also dann nach BGB) weiter, solange keine schriftliche Änderung unterschrieben wird ?
5) Kann der Mieter sicher sein, dass der Zähler korrekt eingebaut wird (wartet der Installateur, der es einbaut, den Zähler auch selbst oder auch mal ein unabhängiger Dritter bzw. wird der Zähler offiziell "abgenommen") ?

Hoffe auf Eure Antworten !
Einen schönen Feiertag schon mal !
Gruß,
Claudia

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