Fragen zum Mietrecht

29. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Pascal77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum Mietrecht

Guten Abend,
ich bin in den Thema recht unerfahren deshalb seht es mir nach wenn ich eventuell bei etwas falsch liege oder dies eventuell das falsche Forum sein sollte etc.

Nun jedoch zu meiner Frage, wohne seit ca 1 Jahr mit bei meinem Opa im Haus und zahle ihn auch Miete, habe auch entsprechend ein Mietvertrag etc. Womit ich jedoch nicht gerechnet habe ist das mein Vater hier nun auch seit ca. 1 Jahr mit mir hier wohnt und das Verhältnis ist,sagen wir schwierig,habe mir das ganze jetzt 1 Jahr angesehen aber es ist wirklich unmöglich mit so jemandem zusammen zu leben aus sehr vielen Gründen.

Nun da ich ja der alleinige Mietzahler bin und auch den Vertrag besitze etc kann ich einfach sagen das ich nicht mehr möchte das er hier mit mir lebt? Welche Schritte muss ich einleiten?

Wie sieht das aus kann ich rausgeworfen werden,weil ich weiß das mein Opa sein Sohn über alles liebt und er sich immer für ihn entscheiden würde. Kann er mich einfach dann so rauswerfen oder auf Eigenanspruch der Wohnung plädieren? Oder die Miete einfach deutlich höher ansetzen?

Ich bedanke mich wirklich schonmal im voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Pascal77):
das mein Vater hier nun auch seit ca. 1 Jahr mit mir hier wohnt

Das bedeutet was konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pascal77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das bedeutet was konkret?


Er hat hier vorher im Keller gewohnt bis zum Auszug meiner Mutter. Nachdem Auszug ist er halt nach hier oben gekommen und hat hier quasi 2 Schlafzimmer ,ein tatsächliches und das Wohnzimmer welches schon komplett verwüstet und somit quasi seine 2 Residenz ist. Ich wohne quasi auf den Dachboden,also nochmal eine Etage drüber , aber hier steht nur mein Bett, Badezimmer Küche uns so weiter ist alles auf der Etage wo er es sich bequem gemacht hat.

Dankeschön für die schnelle Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Und warum hat man ihn reingelassen?
Warum hat man ihn damals schon nicht vor die Türe gesetzt?
Wann genau hat er dort Quartier bezogen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pascal77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde es sehr schwierig als junger Mensch zu sagen zu meinen Opa und zu meinen eigenen Vater, ja danke das ihr mich hier für lau wohnen lasst ,aber mein eigenen Vater ,der soll weiter unten im dunklen Keller weiter auf der Matratze schlafen.

Ich hoffe Sie verstehen wie ich das meine. Habe mir das ganze ja jetzt auch lange genug mit angesehen in der Hoffnung das es besser wird, aber es ist unmöglich, es ist als hätte ich ein Kind vom Aufwand her.

Wann genau er hier oben bei mir aufgeschlagen ist weiß ich leider nicht genau das kann ich Ihnen erst morgen beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Pascal77):
wohne seit ca 1 Jahr mit bei meinem Opa im Haus und zahle ihn auch Miete, habe auch entsprechend ein Mietvertrag etc. Womit ich jedoch nicht gerechnet habe ist das mein Vater hier nun auch seit ca. 1 Jahr mit mir hier wohnt und das Verhältnis ist,sagen wir schwierig,habe mir das ganze jetzt 1 Jahr angesehen aber es ist wirklich unmöglich mit so jemandem zusammen zu leben aus sehr vielen Gründen.

Nun da ich ja der alleinige Mietzahler bin und auch den Vertrag besitze etc kann ich einfach sagen das ich nicht mehr möchte das er hier mit mir lebt? Welche Schritte muss ich einleiten?

Hat man das ganze Haus gemietet? Oder nur einen Teil davon?

Der Beschreibung nach wohnt man "mit dem Opa zusammen in dem Haus". Das spricht dafür, daß man nur einen Teil davon gemietet hat. Dann kann man den Opa nicht hindern, auch seinen Sohn dort einziehen zu lassen.

Die Beschreibung der Wohnverhältnisse ist allerdings ziemlich unklar.

Opa als Vermieter kann den Mietvertrag mit seinem Enkel kündigen. Eigenbedarf, um den Sohn einziehen zu lassen, dürfte als Kündigungsgrund ausreichen. Und wenn Opa den Sohn lieber mag als den Enkel, dann sollte der Enkel vorsichtshalber damit rechnen, daß das passieren wird.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pascal77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ist komplett richtig verstanden worden, ganz klassisch eben Oma und Opa im Erdgeschoss und Enkel halt in der 1 Etage ,somit ist auch nur ein Teil gemietet ,eben die 1 Etage.

Dankeschön für die schnelle Antwort dann weiß ich ja jetzt Bescheid

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Pascal77):
ja danke das ihr mich hier für lau wohnen lasst

Zitat (von Pascal77):
zahle ihn auch Miete, habe auch entsprechend ein Mietvertrag etc.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von eh1960):
Die Beschreibung der Wohnverhältnisse ist allerdings ziemlich unklar.

Richtig, was konkret hat maan geemietet? Haus? Wohnung? Nur Untermiete bei Opa?



Zitat (von eh1960):
Eigenbedarf, um den Sohn einziehen zu lassen, dürfte als Kündigungsgrund ausreichen.

Oder es gilt das erleichterte Kündigungsrecht, dann braucht es gar keinen Grund.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen