Hallo,
meine Freundin und ich sind gerade zusammenen gezogen. Sie ist im Oktober 2010 in ihre alte Wohnung eingezogen und zum 1.4 wieder ausgezogen. Die Vermieterin hat "handschriftlich" unter den Vertrag geschrieben das sie streichen muss. Mein Bruder erzählte mir dass es seit 2010 nicht mehr rechtskräftig ist dass der Mieter die Wohnung streichen muss. Jetzt wollten wir uns absichern und lieber nochmal nachfragen. Es wurde nicht geraucht aber es sind ein paar gebrauchsspuren an den Wänden wo z. B. das Bett stand sichtbar + Löcher für eine Gardine.
Ich würde mich über eine hilfreiche Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
JohnnyRonny
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Fragen zum Mietvertrag - Renovierung
8. April 2011
Thema abonnieren
Frage vom 8. April 2011 | 15:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum Mietvertrag - Renovierung
#1
Antwort vom 8. April 2011 | 17:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 8. April 2011 | 22:15
Von
Status: Unbeschreiblich (49744 Beiträge, 17455x hilfreich)
quote:
Mein Bruder erzählte mir dass es seit 2010 nicht mehr rechtskräftig ist dass der Mieter die Wohnung streichen muss.
Das ist eine grobe Vereinfachung, die so nicht stimmt.
Allerdings gehe ich davon aus, dass Deine Freundin tatsächlich nicht streichen muss, sondern die Wohnung nur besenrein übergeben muss. Die entsprechende Gesetzeslage gilt aber schon immer und nicht erst ab 2010.
Außerdem weise ich darauf hin, dass eine Streichpflicht nach nur 6 Monaten nur in sehr seltenen Fällen wirksam ist. Daraus darf man aber nicht schließen, dass ein Mieter grundsätzlich nicht mehr streichen muss.
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#3
Antwort vom 9. April 2011 | 21:42
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
quote:
Mein Bruder erzählte mir dass es seit 2010 nicht mehr rechtskräftig ist dass der Mieter die Wohnung streichen muss.
Das ist Unsinn.
quote:
Ich würde mich über eine hilfreiche Antwort sehr freuen.
Wer hilfreiche Anworten will, sollte natürlich auch mal die Mindestangaben posten.
Denknotwendigerweise würden dazu mindestens mal die entsprechenden Klauseln der vertraglichen Unterlagen gehören.
quote:
Die Vermieterin hat "handschriftlich" unter den Vertrag geschrieben das sie streichen muss.
Handschriftlich hört sich ja erstmal sehr nach einer gültigen Individualvereinbarung an ...
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