Hallo
Ich habe seit dem 1. Feb 2006 eine Wohnung angemietet. Nachdem ich jetzt mal über diese Seite gestolpert bin, habe ich ein paar fragen.
1. In meinem Mietvertrag steht: Der Vermieter oder sein Beauftragter darf in angemessenen Abständen die Mieträume zur Prüfung ihrers Zustandes oder zum Ablesen von Meßgeräten betreten. In Fällen von dringender Gefahr ist ihm das betreten der Mietsache zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gestatten.
Jetzt ist es vorgekommen das ich abends von der arbeit kam und mein VM mich ansprach das er in meiner Wohnung war, weil "angeblich" wasser in seine unteren Geschäftsräume gelaufen ist und er sich vergewissern wollte ob das von mir kommt. Ausserdem sagte er noch, dass ich meine Wohnung mal etwas aufräumen könnte.
Darf der das?
2. Bei "Instandsetzung der Mietsache" steht: Küche,Bad alle 3,Wohn Schlaf alle 5, und Nebenräme alle 5 jahre streichen.
Ist das rechtens?
Danke schon mal.
Fragen zum Mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Soni,
klar darf der Deine Wohnung aufräumen, wenn Du nichts dagegen hast; wenn doch: Schließzylinder austauschen.
Die Frage zu 2. läßt sich ohne Kenntnis des kompletten diesbezüglichen Vertragstextes nicht beantworten.
Naja, die frage ist ja ob er jetzt einfach so in meinE Wohnung ohne mein einverständniss darf. Weil steht ja im Vertrag
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--- editiert vom Admin
Dankeschön.
Kam mir bloß komisch vor das das im mietvertrag so steht mit zustand der wohnung überprüfen
@§§
Klar doch. Aber hast Du nicht mal etwas von einem kleinen Häuschen auf dem Lande geschrieben ?
Hängt der Haussegen schief ?
Übrigens:
Der Vermieter darf keine Schlüsselkopie behalten
Das wäre mal wieder ein Anlaß für ein kleines Streitgespräch.
M.E. darf der Vermieter soviele Schlüssel behalten wie er will, er kann nur bei einem Schließzylindertausch durch den Mieter von diesem keinen Schlüssel verlangen.
Er darf sich natürlich von dem Zustand deiner Wohnung überzeugen, d.h., in angemessenen Abständen und nach vorheriger Anmeldung darf er sich die Mietsache ansehen. Natürlich nur mit dir zusammen.
Noch mal zur 2. frage, da steht:
Der mieter verpflichtet sich, wärend der Mietzeit die schönheitsreperaturenohne besondere Aufforderung durch den vermieter nach maßgabe des folgenden Fristenplans fachgerecht auszuführen [...] küchen, kochnischen alle 3 Jahre
Wohn und schalfräume alle 5 Jahre und nebenräume alle 7 jahre.
Dachte ich hab mal gelesen das es diese fristen nicht mehr gibt. ?
Nur wenn sie starr sind, also nicht, mglw. an anderer Stelle, wieder relativiert werden.
Z.B. durch Formulierungen wie 'regelmäßig' oder 'soweit nötig' etc.
Also, kompletten Text aufmerksam studieren.
--- editiert vom Admin
Der Vermieter darf diese Kopie nie benutzen, nicht mal im Notfall wenn der Mieter davon nie gewusst hat.
Das versteht sich von selbst; es ging mir nur um den Besitz eines Schlüssels.
Ansonsten hast Du natürlich recht:
Ich habe Phantasie, aber auch ein leidliches Gedächtnis :
>Zaun im Mietsgarten
@ Mortinghale
Wie? ICH miete die Wohnung von Anke nachdem der Vermieter auf Eigenbedarf gekündigt hat? Nö, ich bin mit meiner Frau eine stolz Besitzer von ein und Zwei-Familienhäuser.
Aber damit würde ich bestimmt -anders wie Anke- kein Problem haben, ich würde den Vermieter täglich beibringen wie das Mietrechtrecht in Deutschland in der Praxis funktioniert, es heißt nicht von ungefähr MIETrecht (und nicht VERMIETrecht ).
Wenn der Vermieter kündigen will, er wird das sowieso machen, und wenn es sein muss ‚TJA’, denn hat er Pech gehabt und sicher nicht Anke, entweder a) er bekommt keine Miete mehr und b) er muss WIEDER mit seine Ex. in einem Haus und Garden zusammenleben ODER er macht sich Schadensersatzpflichtig, so einfach kann Recht sein, Zweibahnstraße!
-- Editiert von /§§/ am 27.03.2007 15:56:14
von /§§/ - 27.03.2007 15:53:35
>Hilfe!!!!!
Zeig der Polizei der schriftliche Drohungen des Vermieters, der Polizei wird bestimmt schnell handeln, ich wohne auch ländlich
und bei uns fahren die vorbei wenn es sein muss.
Ich weiß nicht wie Strafrechtlich solche Drohungen wirken, aber in manche Lände reicht das für einen Haftbefehl.
von /§§/ - 30.03.2007 20:36:42
--- editiert vom Admin
Habe ich doch gewußt, daß da ein kleines Streitgespräch draus wird.
Wie kann der Besitz illegal sein ? Der Schlüssel gehört schließlich dem Vermieter und solange er nicht aus waffenfähigem Plutonium besteht ....
--- editiert vom Admin
Die Mietsache ist eine Immobilie und kann kein eigenes Eigentum haben. Das können nur natürliche oder juristische Personen.
Vielleicht sollten wir langsam mit Urteilszitaten anfangen ?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Aber die Mietswohnung ist Teil eines ganzen Schließsystem und der VM hat somit auch einen Generalhauptschlüssel.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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