Fragen zum Verkauf

22. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Hausbewohner06
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum Verkauf

Hallo zusammen.

Wir wohnen seit April/05 in einer privat vermieteten Eigentumswohnung. Unsere Vermieterin möchte diese Wohnung nun verkaufen. Sie hat uns auch schon Terminvorschläge zur Anschauung durch Kaufinteressenten vorgeschlagen. Müssen wir diese Termine wahrnehmen?(Müssen wir die Kaufinteressenten hineinlassen???) Zur Info: Es wurde noch keine Kündigung ausgesprochen!!! Die Vermieterin hat uns nur schriftlich darauf hingewiesen das die Wohnung verkauft werden soll und wir bis zum Jahresende ausziehen sollen! Wie sollen wir uns verhalten??? Müssen wir zum Jahresende ausziehen??? Kann die Vermieterin irgendwelche Ansprüche geltend machen???Können wir als Mieter Ansprüche geltend machen?

Es wäre super wenn jemand antworten könnte!!!

Vielen Dank im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

So einfach kündigen kann sie Euch nicht. Es liegt ja kein Eigenbedarf vor, Eure Miete zahlt Ihr pünktlich (nehme ich jetztmal an ;) ) und wenn sie Euch einfach so kündigt, habt Ihr zumindest Widerspruchsmöglichkeiten.

Die Besichtigungstermine mit Kaufinteressenten müsst Ihr m.E. nach nicht hinnehmen. Vermieter haben nur in engen Grenzen das Recht, die vermietete Wohnung zu betreten, z.B. wenn Reparaturen anstehen.

Würdet Ihr denn unter Umständen ausziehen wollen? Gibt es in Eurer Gegend vergleichbare Wohnungen? Dann würde ich versuchen, mich mit der Vermieterin gütlich zu einigen: soll sie Euch alternative Wohnungsangebote zur Verfügung stellen und die Kosten für Makler und Umzug bezahlen. Nur so als Idee. Schließlich wird der Kaufpreis deutlich niedriger ausfallen, wenn noch jemand in der Wohnung wohnt.

Gruß

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Hallo Hausbewohner06,

im Gegensatz zu islabonita bin ich der Meinung, dass die Vermieterin mit den Kaufinteressenten für die ETW Termine für die Besichtigung machen kann. Allerdings nicht in jedem beliebigen Maß und mit ausreichender Vorankündigung (1 bis 2 Wochen?).

Was eure Kündigung angeht stimme ich aber mit ihr überein: Nur weil die Wohnung verkauft wird, erledigt sich nicht automatisch euer Mietvertrag. Falls die Wohnung verkauft wird, könnte der neue Besitzer natürlich Eigenbedarf anmelden und die Kündigung aussprechen.

Mein Vorschlag ist auch, den Vermieter anzusprechen und eine Lösung zu suchen, die jedem entgegenkommt; z. b. die gemeinsame Suche nach einer vergleichbaren Wohnung

Grüße, Heike

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hausbewohner06
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen.
Vielen Dank für eure schnelle Auskunft. Wir haben regelmäßig die Miete gezahlt. Wir werden uns mit der Vermieterin an einen Tisch setzen und diese Thema aussprechen. Jetzt wissen wir erstmal welche Rechte wir als Mieter haben!!! Vielen lieben Dank an euch!!!

Gruß

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