Fragen zur Betriebskostenabrechnung 2018

24. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kaktus123123
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Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)
Fragen zur Betriebskostenabrechnung 2018

Halle ihr lieben Helfende und Glaskugelbesitzer,

ich bitte um eure Einschätzung bezüglich unserer Nebenkostenabrechnung.

Vorab ein paar Informationen zum Haus und zum Vermieter:

- Drei-Parteien-Haus (2 Personen unten, eine Person im DG, wir: ab 08/2018 zwei Personen, zuvor eine Person)
- Private Vermieter, die erstmals vermieten und zum ersten Mal eine Nebenkostenabrechnung erstellen (in Eigenregie)
- Einzug in 2017, für 2017 keine Nebenkostenabrechnung gefordert und auch nicht erhalten

Die vorliegende Berechnung bezieht sich ausschließlich auf das Jahr 2018.
7 Posten werden nach Wohneinheiten umgelegt. Dazu habe ich auch keine Fragen.
2 Posten werden nach Personen umgelegt. Auf der Abrechnung ist nicht ersichtlich, nach wie vielen Personen. Eine telefonische Rückfrage ergab aber, dass bei uns auf zwei Personen umgelegt wurde.

Hierzu meine Fragen:
Müssten die zwei Posten nicht wie folgt berechnet werden:
von Januar bis Juli --> eine Person
von August bis Dezember --> zwei Personen?

Pro Posten geht es um 140 Euro, also nicht die Welt.
Mein Mann und ich haben uns auch entschieden, die Nachzahlung (auch nicht die Welt) zu zaheln, aber ich wüsste gerne welchen Betrag wir zu viel zahlen. Könnt ihr mir da helfen?

Die zweite Person (mein Ehemann) hat sich erst im August in der Wohnung angemeldet. Das wissen die Vermieter auch. Vorher war es so, dass in den Monaten Januar bis Juli die Wohnung nur an 20 Tagen (19 Nächte) genutzt wurde, da dann aber zu zweit. Für die Zeit hatten wir noch eine zweite Wohnung in unserer Heimatstadt.

Für 2017 ist es so, dass ich im Oktober die Wohnung bezogen habe, dann aber 3 Wochen abwesend war und mein Mann in dieser Zeit in der Wohnung war. Das war auch die einzige Zeit, in der die Wohnung überhaupt bewohnt war in dieser Zeit.
Könnte ich rein rechtlich überhaupt noch auf eine Abrechnung bestehen? Ich gehe nämlich davon aus, dass es in dieser Zeit zu einer Überzahlung der Nebenkosten gekommen ist. (Ich werde nicht darauf bestehen, aber es interessiert mich, ob ich könnte. Der Vermieter konnte die Abrechnung nicht erstellen, weil ihm Unterlagen fehlten, was auch bei seinen Hintergründen sehr verständlich ist.)

Zuletzt eine Frage an die Vermieter unter uns:
Wie wirkt das auf euch, wenn eure Mieter die Abrechnung nicht beanstanden, aber so wie hier ganz offensichtlich ein Fehler vorliegt?
Wir haben großen Respekt vor unseren Vermietern. Sie sind sehr nett, arbeiten sehr hart. Wir wollen ihnen keine Probleme schaffen. Wir sind auch daran interessiert, keinen Streit zu beginnen.
Meine Idee ist jetzt, wie gesagt, die Nachzahlung zu tragen, aber zu sagen, dass sie um Summe X falsch ist.

Oder sollte ich einfach den Mund halten? Das kann ich leider gar nicht abschätzen. Ihr wahrscheinlich auch nicht, aber so rein intuitiv, was würdet ihr machen? Wir möchten echt keinen Konflikt herauf beschwören oder den Vermietern Stress machen. Sie sind einfach zu lieb.

Die Vorausszahlung hat sich auch erhöht, was aber auch völlig okay so ist. Im Jahr 2019 sind wir auch zu zweit und dauerhaft da. Noch ein kleiner Hinweis: Der Ein-Personen-Haushalt hat sogar etwas zurück bekommen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Müssten die zwei Posten nicht wie folgt berechnet werden:
von Januar bis Juli --> eine Person
von August bis Dezember --> zwei Personen?


Das hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Wird nach qm abgerechnet, ist es wurscht wieviel Personen dort wohnen.

Zitat (von Kaktus123123):
Die vorliegende Berechnung bezieht sich ausschließlich auf das Jahr 2018.
7 Posten werden nach Wohneinheiten umgelegt. Dazu habe ich auch keine Fragen.
2 Posten werden nach Personen umgelegt. Auf der Abrechnung ist nicht ersichtlich, nach wie vielen Personen. Eine telefonische Rückfrage ergab aber, dass bei uns auf zwei Personen umgelegt wurde.


Zuerst einmal ist zu prüfen, ob was genau diesbezüglich vertraglich vereinbart wurde. Sollte Umlage nach Personen vereinbart worden sein, dann muss natürlich erkennbar sein, wieviel Personen die Liegenschaft bewohnen. ... das ist ein Mangel der Abrechnung.

Zitat (von Kaktus123123):
Wie wirkt das auf euch, wenn eure Mieter die Abrechnung nicht beanstanden, aber so wie hier ganz offensichtlich ein Fehler vorliegt?


Das ist korrektes Verhalten, daran gibt es vermieterseits nichts zu beanstanden. Ich gehe davon aus, dass da die Ansprache das weitere Miteinander bestimmt. Man kann ja auch freundlich auf Unstimmigkeiten hinweisen ohne gleich die §§ zu reiten.

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#2
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo AltesHaus,

vielen Dank für deine schnelle Anwort.

Im Mietvertrag selbst ist nichts dazu geregelt. Jedoch wird, das fällt mir erst jetzt auf, auf die Betriebskostenanlage verwiesen.
Seltsamerweise finde ich die nicht in meinen Unterlagen nicht (wohl aber die anderen Anlagen wie Hausordnung und Übergabeprotokoll). Ich werde bei meinen Vermietern nachfragen, ob ich eine Kopie davon bekommen kann.

Ansonsten ist die Betriebskostenabrechnung sehr minimalistisch gehalten. Das kenne ich von meiner vorherigen Wohnung so gar nicht, aber da stand auch eine große Hausverwaltung hinter.

Kannst du dir zufällig erklären, warum bei zwei Posten mit dem Umlageschlüssel "Wohneinheiten" bei der Gesamteinheit die Ziffer 3 steht und bei anderen die Ziffer 4 aufgeführt sind?
3 betrifft die Gebäudeversicherung und den Schornsteinfeger. 4 sind Posten wie Steuer, Müll, Winterdienst u. a.

Herzlichen Dank!

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Im Mietvertrag selbst ist nichts dazu geregelt


Schauen Sie bisser nochmal nach ... ist es ein Formularmietvertrag? Wenn nichts angegeben ist, muss nach qm abgerechnet werden.

Zitat (von Kaktus123123):
Ansonsten ist die Betriebskostenabrechnung sehr minimalistisch gehalten.


na dann freuen Sie sich doch?

Zitat (von Kaktus123123):
Kannst du dir zufällig erklären, warum bei zwei Posten mit dem Umlageschlüssel "Wohneinheiten" bei der Gesamteinheit die Ziffer 3 steht und bei anderen die Ziffer 4 aufgeführt sind?


Nein, da ich den Vertrag nicht kenne könnte ich nur vermuten, das würde uns aber nicht weiterbringen.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wie ist es mit den Heizkosten?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,

ich war jetzt spontan beim Vermieter, der im Hof ein kleines Häuschen hat. Daher kommt auch die Ziffer 4 zustande statt 3 (alles, was mit Ziffer 4 ausgewiesen ist, betrifft auch sein Haus). Er wohnt dort aber nicht.

Heizkosten laufen über Gas, das zahlen wir selbst.
Es ist ein Formularmietvertrag, welches meines Erachtens nicht in allen Punkten gültig ist. Das wird aber erst bei Auszug interessant bezüglich der Renovierungsklauseln. Hier hoffe ich, dass die Vermieter genauso nett sind, wie wir das versuchen zu sein.

Bezüglich der Betriebskostenanlage konnte der Vermieter mir auch nicht weiterhelfen. Anscheinend haben sie das auch übersehen. Jedenfalls gibt es keine. Strom und Wasser wurde auf Personen umgelegt, der Rest auf Wohneinheiten.
Generell habe ich das Gefühl, dass hier und da ein bisschen willkürlich berechnet wird. Der eine verbraucht angeblich nie Wasser, die nächste ist fast nie Zuhause, im Keller gibt es von einer Partei Waschmaschine und Trockner, die am Hausstrom angeschlossen sind usw.
Ich habe dem Vermieter vorgeschlagen, wenn er es wirklich ganz genau haben möchte, sollte er für jede Wohnung eine Wasseruhr und für die "Keller-Maschinen" eine extra Leitung legen. Letzteres wird auch geschehen. Wasseruhr ist ihm zur Zeit zu kostenintenstiv.

Meiner Berechnung nach müssen wir knapp 70 Euro zu viel zahlen, was fast der komplette Nachzahlungsbetrag ist. Es ist okay, wie es ist.

Es soll nicht der Eindruck erweckt werden, dass mich dieser Zustand verärgert oder so. Ich habe wirklich nur aus Interesse nachgefragt. Wir werden zwar nicht alt in dieser Wohnung, aber das liegt nicht an den Vermietern.

Jetzt hat sich das wirklich schnell geklärt. Vielen Dank.
Ich wusste nicht, dass ohne Betriebskostenvereinbarung alles auf qm berechnet wird. Dann würde ja eh das gleiche rauskommen wie jetzt.

Vielleicht kann mir noch jemand beantworten, wie das mit der Abrechnung aus 2017 ist? Wenn ich ganz fies wäre, könnte ich ja darauf bestehen. Es ist für den Vermieter aber unmachbar richtig abzurechnen.

Ich hänge gleich auch nochmal eine Frage bezüglich der oben angesprochenen Renovierung an.
Übernommen wurde die Wohnung unrenoviert und besenrein. Das ist auch sowohl auf dem Mietvertrag als auch auf dem Übergabeprotokoll vermerkt. Ich gehe davon aus, dass wir nicht die Wände streichen müssen bei Auszug. Das ist richtig, oder?

Nochmals Danke.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Jedoch wird, das fällt mir erst jetzt auf, auf die Betriebskostenanlage verwiesen.
Das wird nichts weiter sein, als das hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

Wenn er nur 2018 abgerechnet hat, dann ist das so. Das bleibt auch so. Für die 2-3 Monate aus 2017 würde ICH kein Fass aufmachen.
Warum: Heizkosten als relevanter Kostenanteil im Winter
Zitat (von Kaktus123123):
Heizkosten laufen über Gas, das zahlen wir selbst.


Ihr müsst die Vorauszahlung nicht erhöhen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Anami,

ich werde auch kein Fass wegen 2017 aufmachen. Hatte ich auch geschrieben. Auch, dass die Wohnung nur die ersten drei Oktoberwochen bewohnt war. Es wurde nicht viel geheizt, weil mein Mann tagsüber kaum im Haus war. Auch hat er kaum Wasser oder sonstige Energie verbraucht. Er war nur zum Schlafen in der Wohnung.

Die Heizkosten laufen unabhängig vom Vermieter. Es waren knapp 8 Euro an Gaskosten für 2017.

Welchen Sinn macht es, Vorauszahlungen nicht zu erhöhen, wenn dann eine Nachzahlung zu erwarten ist? Ich verstehen diesen Hinweis nicht, auch nicht in Bezug auf die Gaskosten.

Für Gas kam jeweils im Februar eine Abrechnung vom Anbieter direkt. Wir zahlen jetzt natürlich wesentlich mehr als Vorauszahlung, die sehr niedrig war, weil das Jahr davor eben so wenig verbraucht wurde. Die Wohnung ist aber gut isoliert und wir mögen es auch nicht so überwarm.

Aber Danke für deinen Link. Wie ich daraus erfahren habe, zählen Kosten bezüglich des Gartens auch zu den umlagefähigen Nebenkosten. Uns wurde der Garten jedoch weder mündlich noch schriftlich vermietet. Wir nutzen ihn auch nicht. In diesem Jahr wird da sehr viel gemacht im Garten. Müssen wir uns an den Kosten beteiligen? Der Vermieter hat schon gesagt, dass wir gerne mal dort grillen oder Wäsche aufhängen können. Da haben wir aber keinen Bedarf. Wenn er jetzt auf die Idee kommt, die Kosten auch auf uns umzulegen, können wir das ablehnen? Uns wurde der Garten ja nicht vermietet.

-- Editiert von Kaktus123123 am 24.04.2019 13:42

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Uns wurde der Garten jedoch weder mündlich noch schriftlich vermietet. Wir nutzen ihn auch nicht.


Das spielt keine Rolle. Wenn die Grünfläche (Garten, Beete vorm am und ums Haus etc.pp.) zur Liegenschaft gehören, dann kann der VM die Pflege auch auf die Mieter umlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Welchen Sinn macht es, Vorauszahlungen nicht zu erhöhen,
Bitte nicht so umständlich denken.
Man muss nicht. Aber man kann. Ob eine Nachzahlung gefordert wird, weiß man erst viel später.
Bitte trenne deine Vermieter-BK-Fragen von den Gas-Fragen.

Zitat (von Kaktus123123):
Uns wurde der Garten ja nicht vermietet.
Dann können diese Kosten auch nicht umgelegt werden. Diese BK-Verordnung listet alles auf. Alles, was lt. Verordnung zu den BK gehört.

MICH würde lediglich auf Dauer und ganz allgemein stören, dass eine Mietpartei im Keller über den Allgemeinstrom (Hausstrom) wäscht und trocknet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Okay, dann hoffe ich einfach auf die Nettigkeit der Vermieter uns nicht einzuberechnen. Es wird eine Gartenhütte gebaut, Bäume und Büsche geplanzt. Da kann schon etwas zusammen kommen.

Der Garten wird allerdings ausschließlich vom Vermieter und der EG-Wohnung genutzt. Finde es schon unfair, dass es dann auf alle Bewohner umgelegt werden darf.

Mögen Sie vielleicht noch etwas zu meiner Renovierungs-Frage sagen?

Edit: Weil ich erst jetzt Anamis Antwort gesehen habe. Die liest sich doch anders als die Antwort von AltesHaus.
Welche Informationen brauchen Sie oder lässt sich das gar nicht beantworten?

Heute Mittag im Gespräch sagte der Vermieter, dass er die Kosten für den Garten vorerst trägt. Er sagte aber nicht, dass er sie uns nicht auferlegen wird. Vielleicht meinte er auch, dass nur die untere Partei beteiligt wird. Heute sagte er, der Garten sei an sie vermietet.
Beim letzten Telefonat, dass der Garten allen gehört und nicht vermietet ist.

Wegen dem Allgemeinstrom. Ja, das ist auf Dauer etwas blöd. Aber es soll ja eine Leitung gelegt werden. Abgesehen davon werden wir hier nicht ewig wohnen. Wir wusste davon bevor wir einzogen. Es ist ein privater Vermieter. Wir haben Verständnis, dass bei der ersten Vermietung nicht alles perfekt glatt läuft. Solange die Kosten aufgrund dessen überschaubar sind, nehmen wir es hin.

Das mit der qm-Berechnung werde ich ihm beim Auszug mitteilen, damit er dann bei neuen Mietern besser agieren kann. Es sind gibt ja Mieter, die bei jeder Kleinigkeit auf der Matte stehen. Das wünsche ich ihm nicht.

-- Editiert von Kaktus123123 am 24.04.2019 14:09

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Bäume und Büsche geplanzt. Da kann schon etwas zusammen kommen.


Nein, Neuanpflanzungen kann er nicht in Rechnung stellen, nur die lfd. Kosten.

Zitat (von Kaktus123123):
Der Garten wird allerdings ausschließlich vom Vermieter und der EG-Wohnung genutzt. Finde es schon unfair, dass es dann auf alle Bewohner umgelegt werden darf.


Sie dürften ja, Sie machen nur nicht, Ihre Entscheidung. Wir haben Häuser, da dürfen die Mieter nicht auf die Grünflächen und müssen trotzdem die lfd. kosten tragen, alternativ könnten wir die Flächen auch zubetonieren ;) (machen wir natürlich nicht).

Zitat (von Kaktus123123):
Mögen Sie vielleicht noch etwas zu meiner Renovierungs-Frage sagen?


Wo steht die?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Ahh, okay. Es ist eine ganz kleine Fläche. Schätze etwa 30 qm. Dann wird die Pflege nicht so viel kosten.

Wegen der Renovierung hatte ich um 12.40Uhr das geschrieben:

Zitat:
Es ist ein Formularmietvertrag, welches meines Erachtens nicht in allen Punkten gültig ist. Das wird aber erst bei Auszug interessant bezüglich der Renovierungsklauseln. Hier hoffe ich, dass die Vermieter genauso nett sind, wie wir das versuchen zu sein.
(...)
Ich hänge gleich auch nochmal eine Frage bezüglich der oben angesprochenen Renovierung an.
Übernommen wurde die Wohnung unrenoviert und besenrein. Das ist auch sowohl auf dem Mietvertrag als auch auf dem Übergabeprotokoll vermerkt. Ich gehe davon aus, dass wir nicht die Wände streichen müssen bei Auszug. Das ist richtig, oder?


Der Formularmietvertrag ist aus 2015. Ich weiß nicht, ob das unter starre Fristen fällt:

"In der Regel sind Schönheitsreparaturen durchzuführen: [hier Auflistung mit jeweiliger Jahresspanne].
Die Schönheitsreparaturen sind, soweit erforderliche, in fachgerechter mittlerer Art und Güte nach § 243 BGB zu leisten und richten sich im konkreten Fall nach dem Renovierungsbedarf, d. h. je nach Zustand früher oder später.
(...)
Falls der Mieter die [o. g. genannten] Schonheitsreparaturen durchgeführt hat und eine erneute Durchführung dieser Arbeiten turnusmäßig noch nicht fällig ist, so kann der Vermieter zeitanteilig einen geldwerten Ersatz hierfür verlangen, sofern die Notwendigkeit zu erneuten Schonheitsreparaturen bestehen sollte. Der Mieter kann diesen Anspruch vermeiden, wenn er selbst diese Arbeiten vornimmt oder vornehmen lässt."

Übernommen wurde unrenoviert. Wir wollten streichen doch die Tapeten lösten sich von der Wand. Deshalb haben wir es gelassen, weil es für uns okay ist. Man sieht aber, dass vorher lange Zeit nicht gestrichen wurde.
In einem Zimmer sehe ich auch eine Notwendigkeit. Aber ich bin immer davon ausgegangen, dass unrenovierte Wohnungen nicht gestrichen werden müssen.

-- Editiert von Kaktus123123 am 24.04.2019 14:25

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Übernommen wurde unrenoviert.


Wenn Sie das schriftlich haben ist es wurscht, was im Vertrag steht. Es gilt "unrenoviert rein, unrenoviert raus", besenrein natürlich und durch Sie zu verantwortende Beschädigungen haben Sie natürlich zu beseitigen.

Nachtrag: Knallerfarben (rot, apfelgrün etc.) gehen auch nicht.

-- Editiert von AltesHaus am 24.04.2019 14:36

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#14
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Vielen Dank, dass Sie immer so schnell antworten. Kaum zu glauben, dass Sie und die anderen Gelehrten das alles ehremamtlich machen.

Eine kleine Frage habe ich noch und dann aber ich tatsächlich in drei Stunden alle meine Fragen beantwortet.

Knallerfarben gibt es hier nicht. Jedoch wird in einem Zimmer geraucht, was man auch an Ablagerungen sieht. Nicht viel, aber wenn man genau hinsieht, fällt es auf.
Es ist also eindeutig eine durch mich verantwortete Beschädigung. Ebenso werden sich nach Auszug auch noch ein paar, aber sehr wenige, Dübellöcher finden.
Die übernommenen Dübellöcher haben mich nicht gestört, weil wir die einfach weiter genutzt oder hinter Schränke versteckt haben.

Konkret gefragt:
Muss ich die Wandfarbe "Nikotin" in diesem einen Zimmer überstreichen? Bei Einzug war es schon nicht mehr ganz weiß. Unrenoviert eben.
Muss ich die Dübellöcher zumachen? Wie mache ich das am besten, wenn ich nicht streichen werde. Das sieht ja blöd aus. Ist zwar keine Rechtsfrage. Mein Mann meinte mal, Kloppier und Zahnpasta würden helfen, aber ich bin mir da nicht so sicher.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Muss ich die Wandfarbe "Nikotin" in diesem einen Zimmer überstreichen?


Das ist jetzt die Gretchenfrage. Sie wohnen ja noch drin, soll heißen die Intensivität der Farbe wird deutlich(er) ... ansich ist rauchen innerhalb der eigenen vier Wände gestattet, ist Privatsache, aber Sie dürfen natürlich nicht die Mietsache beschädigen. Ich würde - wenn ich Raucher wäre - dem Raucherraum vor dem - jetzt wohl noch nicht angedachten, also in weiter Entfernung liegenden - Auszug eine gründliche Renovierung gönnen um hier jeglichen Ärger zu vermeiden.

Dübellöcher gehören halt dazu, und solang sie im üblichen Rahmen liegen was Anzahl und Größe betrifft, würde ich die Finger davon lassen. Einfach so lassen wie sie sind. Fertig.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Es sind wenige Löcher. Vielleicht 15 Stück in der ganzen Wohnung (4ZKB, 80qm), die von uns stammen.

Bezüglich des Rauchens habe ich u. a. das gelesen.

Ich werde vor dem Auszug den Vermieter durch die Wohnung gehen lassen und mir ggf. schriftlich bestätigen lassen, dass ich nicht streichen muss. Wenn er das Zimmer unbedingt gestrichen haben will, dann kriegt er es in mittlerer Art und Güte. Wir haben eh noch geschlossene Profi-Farbe vom Einzug übrig.

Ich denke immer, dass ich dem Vermieter bloß nichts kaputt machen möchte. Es ist ja ein großes Vertrauen, dass er mich in seinem Haus wohnen lässt. Auf der anderen Seite vergesse ich dabei immer, dass wir monatlich auch angemessen für die Abnutzung zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Bezüglich des Rauchens habe ich u. a. das gelesen.


Da ich über die Quantität Ihres Rauchverhaltens nichs weiß, kann ich da auch nichts hinzufügen.

Über die anderen Dinge können Sie sich Gedanken machen, wenn es soweit ist, bis dahin genießen Sie einfach das gute Mietverhältnis.

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