Fragen zur Kaution - Wohnungsübergabe

29. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tealiebhaber
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Kaution - Wohnungsübergabe

Guten Abend zusammen, habe folgende Frage:

Mieterin wohnt 9,5 Jahre in einer privaten Mietwohnung. Seit Anfang 2022 gab es einige Probleme mit dem Vermieter. Mietvertrag wurde zum 31-03 gekündigt - Wohnungsübergabe soll am 01-04 erfolgen.
Die letzte Miete wurde noch nicht gezahlt. Schönheits-Reparaturenwerden in der Wohnung durchgeführt.
Die Frage wäre:

Kann der Vermieter die Kaution einbehalten, u aus diesem "Topf" die letzte Miete zu zahlen?

Kann der Vermieter eine Wohnungsübergabe verweigern, wenn er die Reparaturen als unzureichend findet? Zu muss erwähnt werden, dass die Wohnung im September 2012 auch übernommen wurde, obwohl die Reparaturen damals auch maximal notdürftig durchgeführt worden von Seiten des Vermieters.

Vielen Dank

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Tealiebhaber):
Kann der Vermieter die Kaution einbehalten, u aus diesem "Topf" die letzte Miete zu zahlen?

Ja kann er.
Er kann den Mieter auch direkt verklagen, das kann den Mieter dann am Ende so um die 900 EUR zusätzlich kosten (bei einer Warmmiete von z.B. 700 EUR).



Zitat (von Tealiebhaber):
Kann der Vermieter eine Wohnungsübergabe verweigern, wenn er die Reparaturen als unzureichend findet?

Ja, kann er.
Er braucht dafür im übrigen gar keinen Grund außer "will ich nicht".



Zitat (von Tealiebhaber):
Zu muss erwähnt werden, dass die Wohnung im September 2012 auch übernommen wurde, obwohl die Reparaturen damals auch maximal notdürftig durchgeführt worden von Seiten des Vermieters.

Bedeutet was konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.911 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen