Fragen zur Kündigung der Mietwohnung

6. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
The Knight
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Fragen zur Kündigung der Mietwohnung

Hallo.
Ich möchte als bald in eine andere Wohnung umziehen und meine derzeitige kündigen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsbedingungen laut Mietvertrag. Dort steht auch, dass ich die Kündigung bis zum 3ten des kalendermonats einreichen muss. Könnte ich als meine Kündigung ordentlich zum 31.1.2010 kündigen oder wäre das frühestens zum 28.2.2010 möglich?

Wenn ich die Kündigung eingereicht habe, jedoch einen Nachmieter gefunden habe binnen der Frist, kann ich die Kündigung rückgängig machen?

Zum anderen ist mir wohl mal etwas ins Waschbecken geflogen, das aus Porzellan ist. Es sind nun mehrere Haarrisse zu sehen. Ich könnte zwar mit weißer Farbe drüber, aber man könnte es danach immer noch sehen. Bin ich verpflichtet ein neues Becken verbauen zu lassen? Ich habe keine Versicherung abgeschlossen.

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Eine Kündigung zum 31.01.2010 muss spätestens am 04.11.2009 dem Vermieter zugegangen sein. Wenn zum 28.02.2010 gekündigt werden soll, dann muss die Kündigung spätestens am 03.12.2009 beim Vermieter sein.

Die Kündigung kann nicht zurückgenommen werden, bzw. nur mit Einverständnis des Vermieters.

Für das defekte Waschbecken wirst Du aufkommen müssen.

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#3
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
Die Kündigung kann nicht zurückgenommen werden, bzw. nur mit Einverständnis des Vermieters.


Das hat auch nichts mit einem Nachmieter zu tun.

Wenn Du einen gefälligen Nachmieter findest, kannst Du mit Deinem Vermieter eine frühere Vertragsaufhebung vereinbaren.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.10.2009 17:08:13
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 75x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Muß was urologisches sein.
Mal Dr. House fragen.



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#8
 Von 
guest-12319.10.2009 17:08:13
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 75x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
The Knight
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie verhält es sich bei einem Nachmieter, wegen Kaution. Ich bekomme Sie wieder und der Nachmieter muss zahlen, korrekt ja?!

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#10
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Nö, du erhälst Deine Kaution erst, wenn alles abgerechnet ist

Die Kaution vom Nachmieter, damit hast Du nix am Hut!

sind 2 Paar Stiefel und 2 verschiedene Konten





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"Gruss vom Strand"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest-12308.10.2009 09:23:22
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 138x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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