Hallo.
Ich möchte als bald in eine andere Wohnung umziehen und meine derzeitige kündigen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsbedingungen laut Mietvertrag. Dort steht auch, dass ich die Kündigung bis zum 3ten des kalendermonats einreichen muss. Könnte ich als meine Kündigung ordentlich zum 31.1.2010 kündigen oder wäre das frühestens zum 28.2.2010 möglich?
Wenn ich die Kündigung eingereicht habe, jedoch einen Nachmieter gefunden habe binnen der Frist, kann ich die Kündigung rückgängig machen?
Zum anderen ist mir wohl mal etwas ins Waschbecken geflogen, das aus Porzellan ist. Es sind nun mehrere Haarrisse zu sehen. Ich könnte zwar mit weißer Farbe drüber, aber man könnte es danach immer noch sehen. Bin ich verpflichtet ein neues Becken verbauen zu lassen? Ich habe keine Versicherung abgeschlossen.
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Fragen zur Kündigung der Mietwohnung
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
Eine Kündigung zum 31.01.2010 muss spätestens am 04.11.2009 dem Vermieter zugegangen sein. Wenn zum 28.02.2010 gekündigt werden soll, dann muss die Kündigung spätestens am 03.12.2009 beim Vermieter sein.
Die Kündigung kann nicht zurückgenommen werden, bzw. nur mit Einverständnis des Vermieters.
Für das defekte Waschbecken wirst Du aufkommen müssen.
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quote:
Die Kündigung kann nicht zurückgenommen werden, bzw. nur mit Einverständnis des Vermieters.
Das hat auch nichts mit einem Nachmieter zu tun.
Wenn Du einen gefälligen Nachmieter findest, kannst Du mit Deinem Vermieter eine frühere Vertragsaufhebung vereinbaren.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Muß was urologisches sein.
Mal Dr. House fragen.
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--- editiert vom Admin
Wie verhält es sich bei einem Nachmieter, wegen Kaution. Ich bekomme Sie wieder und der Nachmieter muss zahlen, korrekt ja?!
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Nö, du erhälst Deine Kaution erst, wenn alles abgerechnet ist
Die Kaution vom Nachmieter, damit hast Du nix am Hut!
sind 2 Paar Stiefel und 2 verschiedene Konten
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"Gruss vom Strand"
--- editiert vom Admin
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