Fragen zur Wohnungsübergabe/ -abnahme

11. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Happy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Wohnungsübergabe/ -abnahme

Hallo, habe gerade dieses tolle Forum hier entdeckt! Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen...?

Ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht gekündigt. Schönheitsreparaturen sind vereinbart bei Auszug bzw. nach Dauer. Speziell zu folgenden Punkten bin ich jedoch ratlos und möchte für die Wohnungsübergabe gewappnet sein:

1. Ich habe im Bad einen Spiegelschrank angebracht und versucht, nur in den Fugen zu bohren. Es sind dabei jedoch ganz leicht auch der Rand der Fliesen abgesplittert (keine Sprünge oder größeres). Reicht es, wenn ich die Löcher zumache oder kann der Vermieter den Ersatz der Fliesen in Rechnung stellen.

2. Im Laufe der 3,5 Jahre Mitdauer ist mir im Bad bzw. der Küche auch mal was runtergefallen. Daher haben 2 Bodenfliesen im Bad, das Waschbecken und 2 Fliesen in der Küche kleine "Muschelausbrüche" also beschädigte kleine Stellen an der Oberfläche, man sieht aber bei den Fliesen den dunklen Untergrund leicht durch. Wie sieht es hiermit aus? Muss ich die Bodenfliesen ersetzen? Kann der Vermieter das Bad oder die Küche auf meine Kosten neu fliesen lassen wenn er keine Ersatzfliesen hat (Horrorvorstellung - habe nicht viel Geld übrig...)?

3. Es war ein ca. 6 Jahre alter Teppichboden in der Wohnung, nun also fast 10 Jahre alt. Ich habe Laminat drüber verlegt und dazu an der Wohnungstür (wegen Höhe) auch ein etwa 1 qm großen Stück Teppich rausschneiden müssen. Der Teppichboden ist nach Entfernen des Laminats nun eindeutig hinüber. Kann der Vermieter bei dem Alter noh Ersatz verlangen?

4. In der Wohnung sind weiße Kunststofffensterrahmen. Durch zwei große Straßen sind sie mit der Zeit angegraut / haben leichte graue Schlieren (nur die Rahmen, nicht die Scheiben!! ;-). Ich bekomme sie mit normalen Putzmitteln nicht sauber. Wie sieht es hier aus? Was muss ich ggf. zahlen?

5. Ich habe per Mietvertrag die Pflege des kleinen Gartens incl. vertikutieren und düngen des Rasens übernommen. Das habe ich auch getan, allerdings ist trotzdem das Moos nicht aufzuhalten. Der Vermieter wirft mir das nun vor und spricht von "Verwahrlosung" des Rasens - was kann ich tun / was ist rechtens?

Ich danke Euch im voraus sehr herzlich. Toll wäre, wenn Ihr ggf. Urteile / Rechtsquellen angeben könntet, sonst kann ich mich schwer wehren, mein Vermieter ist recht ausgefuchst...

Liebe Grüße,
Happy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Happy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, hat hier niemand Tipps für mich? Wäre wirklich klasse, wenns auch z.B. nur einzelne Punkte klären würde.
Danke nochmal,
liebe Grüße,
Happy

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo,

zu 1. bei uns wurde diesbezüglich auch nichts gesagt, wir haben die Löcher wieder verschlossen und es ist nicht aufgefallen.

2. melde es deiner Versicherung, die kommt im besten Falle dafür auf. Die Ausbesserung der Mängel kann er natürlich verlangen und solltes du diese nicht beheben, dann musst du wahrscheinlich dafür aufkommen, sofern die Versicherung nicht zahlt.

3. er kann dir nur noch den Zeitwert in Rechnung stellen, also höchstens 1 Jahr und ich denke nicht, dass er das tun kann. (1 Jahr 10%) ich denke auch hier wird der VM belegen müssen, wie alt der teppich denn wirklich ist.

5. gegen Moos kommt man schwer an. ich denke es ist ok so. besonders jetzt im herbst. er wird denke ich kaum nen gärtner noch beauftragen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Wenn der Vermieter wirklich Probleme macht, würde ich mir an deiner Stelle Hilfe beim Mieterbund suchen. Das ist nicht sooo teuer, und du hast fachkundige Unterstützung.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

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