Hallo,
wie sieht's aus wenn man in der NK Abrechunng die Grundsteuer für die Tiefgarage aufgetischt bekommt?
Kennt jemand eines der fogenden Urteile und passt eines davon?
LG BErlin GE 2000, 1686;
LG Frankfurt/M WM97,630;86, 234
AG Köln WM 99, 524; 98, 56
AG Frankfurt/M WM88, 170
Danke vorab!
Jo
Frechheit bei Nebenkosten: Grundsteuer für Nebenräumen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Die Urteile kenne ich zwar nicht, aber da die Tiefgarage bzw. der Stellplatz auch mitvermietet wurde, und der Vermieter hierfür ja auch Steuern zu bezahlen hat, gehe ich mal davon aus, daß du die Kosten hierfür auch tragen mußt. Bei meiner mitvermieteten Garage mußte ich das auch. Also müßte es auch für die Tiefgarage gelten, wenn die im Mietvertrag mit aufgeführt ist.
Wenn Du allerdings für die Tiefgarage einen gesonderten Mietvertrag hast, kann hier evtl. die Rechtslage anders sein. Kommt dann darauf an, was in dem Mietvertrag steht.
Gruß
avalon2006
-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."
Grundsteuer zahlt man für das Grundstück und nicht für die darauf stehenden Bauwerke.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
29 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
23 Antworten
-
39 Antworten