Frechheit bei Nebenkosten: Grundsteuer für Nebenräumen

29. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Johannes23
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)
Frechheit bei Nebenkosten: Grundsteuer für Nebenräumen

Hallo,

wie sieht's aus wenn man in der NK Abrechunng die Grundsteuer für die Tiefgarage aufgetischt bekommt?
Kennt jemand eines der fogenden Urteile und passt eines davon?
LG BErlin GE 2000, 1686;
LG Frankfurt/M WM97,630;86, 234
AG Köln WM 99, 524; 98, 56
AG Frankfurt/M WM88, 170

Danke vorab!
Jo

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Die Urteile kenne ich zwar nicht, aber da die Tiefgarage bzw. der Stellplatz auch mitvermietet wurde, und der Vermieter hierfür ja auch Steuern zu bezahlen hat, gehe ich mal davon aus, daß du die Kosten hierfür auch tragen mußt. Bei meiner mitvermieteten Garage mußte ich das auch. Also müßte es auch für die Tiefgarage gelten, wenn die im Mietvertrag mit aufgeführt ist.

Wenn Du allerdings für die Tiefgarage einen gesonderten Mietvertrag hast, kann hier evtl. die Rechtslage anders sein. Kommt dann darauf an, was in dem Mietvertrag steht.

Gruß
avalon2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Grundsteuer zahlt man für das Grundstück und nicht für die darauf stehenden Bauwerke.

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