Im Mietvertrag wurde eine kostenfreie Nutzung einer Waschmaschine bekundet. Jetzt hat der Vermieter nachträglich einen Münzeinwurf montiert und die Mieter durch einen Zettel darüber informiert, dass in Zukunft 1,5 Euro zu entrichten seien pro Waschladung.
Wie kann man sich dagegen wehren?
Wie kann man festhalten, wieviele Waschladungen man kostenpflichtig (laut Mietvertrag zu Unrecht) genutzt hat, um sie später einzufordern?
Freie Nutzung (per Mietvertrag) einer Waschmaschine und nachträgliche Kostenpflicht
28. Januar 2003
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Frage vom 28. Januar 2003 | 17:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Freie Nutzung (per Mietvertrag) einer Waschmaschine und nachträgliche Kostenpflicht
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