Hallo, ich habe meine Wohnung zum 30.11.14 gekündigt. Beim ausmisten habe ich festgestellt, dass sich fremde Gegenstände in meinem Keller befinden. Diese bin ich natürlich nicht bereit zu entsorgen. Mein Vermieter ist nun der Meinung ich hätte meinen Keller abschließen müssen und bin jetzt verpflichtet die Sachen zu entsorgen. Ist das so? Bin ich verpflichtet meinen Kellerraum abzuschließen und muss jetzt die Konsequenzen tragen?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
Liebe Grüße
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Fremde Gegenstände im Keller
24. November 2014
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Frage vom 24. November 2014 | 08:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremde Gegenstände im Keller
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#1
Antwort vom 24. November 2014 | 09:05
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1464x hilfreich)
Selbstverständlich, wer denn sonst bitte? Woher soll denn der Vermieter wissen, dass die Behauptung, die Dinge gehören nicht dir, stimmt und nicht nur eine Ausrede ist, um sich um die Entsorgung zu drücken. Und ja, man sollte seinen Keller abschließen, wenn man nicht möchte, dass sich der Inhalt vermehrt, oder, was wohl öfter vorkommt, drastisch verringert. Tut man es nicht, muß man die Konsequenzen tragen.
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#2
Antwort vom 24. November 2014 | 10:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>und bin jetzt verpflichtet die Sachen zu entsorgen. Ist das so? <hr size=1 noshade>
Nein, Du bist verpflichtet den Keller zu räumen, die Sachen einzulagern und den Eigentümer zu ermitteln (bzw. zumindest dich darum zu bemühen).
Das entsorgen der Sachen zum jetzigen Zeitpunkt könnte straf- und zivilrechtliche Folgen haben.
Eine Alternative wäre, das man die Sachen als "Fundache" einstuft und entsprechend verfährt.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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#3
Antwort vom 24. November 2014 | 13:34
Von
Status: Master (4242 Beiträge, 2420x hilfreich)
Und falls dir noch das Stichwort fehlt, unter dem diese Pflicht einzusortieren ist: Es ist die Obhutspflicht des Mieters.
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